189/J XXII. GP
Eingelangt am: 14.03.2003
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ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Dietmar Hoscher
und Genossinnen
an den Bundesminister für soziale
Sicherheit und Generationen
betreffend Zentralausschuss und
Dienststellenausschuss beim BMSG
Laut Entwurf der
Bundesministeriengesetz-Novelle 2003 soll im Ergebnis der
bisherige Dienststellen- und Zentralausschuss „Jugend
und Familie" zum
Zentralausschuss beim Bundesministerium für Soziale Sicherheit, Generationen
und Konsumentenschutz werden. Die bisherigen
Personalvertretungsorgane beim
BMSG
gelten mit Inkrafttreten des BMG als beim Bundesministerium für
Gesundheit und Frauen eingerichtet.
Nun vertritt allerdings der
Zentralausschuss beim BMSG neben den Sektionen I, II,
IV, VI und Teilen der Sektion VII in der Zentralstelle (653
Beschäftigte) auch das
Bundessozialamt und 9 Landesstellen mit 850 Beschäftigten, insgesamt somit
1.503 Bedienstete. Durch die Neuordung der Ministerien wandern Teile der
Sektionen
I und II sowie die Sektionen III, VI und VII in das Bundesministerium für
Gesundheit und Frauen. In das neugestaltete
BM für Soziale Sicherheit,
Generationen und Konsumentenschutz
kommt lediglich die Agende des
Konsumentenschutzes, mit voraussichtlich 25 Mitarbeiterinnen.
In Summe stehen dem Wählervotum von
2.675 Bediensteten bei der PV-Wahl 1999
lediglich 131 Wahlberechtigte gegenüber, welche 1999 den Zentralausschuss
Jugend Familie gewählt haben.
Die geplanten Veränderungen im Bereich
Zentralausschuss und
Dienststellenausschuss beim BMSG sind daher in keiner Weise durch Wahlen
legitimiert.
Die unterzeichneten Abgeordneten
richten daher an den Bundesminister für soziale
Sicherheit und Generationen nachstehende
Anfrage:
1. Welcher politische Zweck wird mit den
gegenständlichen, geplanten
Verschiebungen der Personalvertretungsorgane verfolgt?
2. Halten Sie es für legitim,
demokratische Wahlergebnisse durch Gesetze zu
verschieben?
3. Sind Sie bereit, von
den geplanten Verschiebungen Abstand zu nehmen?