1893/J XXII. GP

Eingelangt am 16.06.2004
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

 

betreffend Probleme mit Dr. Hrabcik

 

Dr. Hubert Hrabcik ist der – u.a. für medizinische Angelegenheiten der Krankenanstalten und Arzneimittel zuständige – Leiter der Sektion III des Gesundheitsministeriums.

 

Im September 2003 berichtete „profil“ (Nr. 38/03), dass der Sektionschef bei seiner Nebenbeschäftigung als Konsiliararzt einer Wiener Krankenanstalt für Frau Maria T. am 23.6.03 ein Ansuchen um Bewilligung eines Hörgerätes per Verordnung gestellt hat.

Die nach der Anpassung des Hörgerätes erforderliche Bestätigung der Patientin Maria T. war am 26.5. 03 stellvertretend von einer Krankenpflegerin geleistet worden.

Das Problem Nr. 1: die Patientin Maria T. war schon am 11. April 03 verstorben!

 

Problem Nr. 2: Fr. Margarethe F. ist am 30. Mai 03 gestorben. Dennoch beantragte Sektionschef Dr. Hrabcik – wieder am 23.6.03 – auch für sie bei der Wiener GKK die Bewilligung des Hörgeräts.

Dr. Hrabcik hat an ein- und demselben Tag zwei Hörgeräte-Verordnungen für verstorbene Patientinnen beantragt!

 

Problem Nr. 3: Der laut „profil“ zwischen dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger und den Hörgeräte-Akustikern vereinbarte Vertrag beinhaltet auch, „dass ein Patient eine Verordnung vom HNO-Arzt braucht, bevor er zum Akustiker geht, um sich ein Hörgerät anpassen zu lassen“. Dr. Hrabcik hat sich anscheinend nicht an diesen Vertrag gehalten, die PatientInnen ohne Untersuchung zum Akustiker geschickt und erst nach der Probezeit die Verordnung geschrieben, ohne sie zu diesem Zeitpunkt zu untersuchen – was in den oben beschriebenen Fällen auch nicht möglich gewesen wäre, weil die Patientinnen zum Zeitpunkt der Verordnung schon längst tot waren.

Auf die Frage von „profil“, warum er das so gemacht habe, gab der Sektionschef die nicht nur für „profil“ „überraschende Begründung“: „Weil ich den Vertrag persönlich für falsch halte“.

 

Problem Nr. 4: In Beantwortung der Anfrage 3713/J (XXI.GP) erklärte der damals ressortzuständige Bundesminister, Mag. Haupt am 29.Mai 2002 (3685/AB XXI.GP), dass Dr. Hrabcik

a)  zwar seine Ordinationstätigkeit mit Wirksamkeit 1. April 2002 eingestellt habe,

b)  als Konsiliararzt und Gutachter aber „weiter tätig“ bleibe.

In „profil“ wird Dr. Hrabcik mit der Aussage zitiert, er habe bereits im Februar 2002 vom Ministerium die Bewilligung bekommen, diese Tätigkeit....ausüben zu dürfen: „Da müssen sich Anfrage und Bewilligung gekreuzt haben.“

In der Anfragebeantwortung 3414/AB (XXI.GP) vom 12.4.02 hat Minister Haupt dagegen erklärt:

„Die von Herrn Dr. Hubert Hrabcik ausgeübte Nebenbeschäftigung als Facharzt für Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten bzw. die Konsiliararzttätigkeit hat er bereits aufgegeben.“

 

Problem Nr. 5: Die Wiener Gebietskrankenkasse hat nach Bekanntwerden der Verordnungen für tote Patientinnen eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft erstattet, Sie haben als zuständige Ressortchefin eine Untersuchung angekündigt. Mittlerweile ist ein Jahr vergangen – von Ergebnissen oder gar Konsequenzen ist nichts bekannt. Bekannt ist hingegen, dass Sektionschef Dr. Hrabcik seine Tätigkeit als Konsiliararzt (und wohl auch als Gutachter) weiterhin ausübt. Auch die merkwürdige Verordnungspraxis dürfte Ihr nebenberuflicher Sektionschef nicht geändert haben. Jedenfalls liegen uns Hinweise darauf vor, dass Dr. Hrabcik nach wie vor Verordnungen für Hörgeräte ausstellt bzw. die Bewilligung von Hörgeräten beantragt, ohne die PatientInnen untersucht bzw. eine fachärztliche Diagnose erstellt zu haben.

 

Problem Nr. 6: In der bereits erwähnten Anfragebeantwortung 3685/ AB (XXI.GP) führte Ihr Amtsvorgänger, BM Mag. Haupt aus, dass weder Dr. Hrabcik noch der „Hilfsverein des armenischen Hilfskreuzes“, dessen Vorsitzender Dr. Hrabcik damals war, mit den Armenien-Hilfsprojekten des Gesundheitsressorts jemals befasst waren.

 

Uns liegen hingegen Dokumente vor, aus denen hervorgeht, dass

a) Dr. Hrabcik als Besteller bzw. Adressat von medizinischen Geräten ( z.B. Lieferschein 8352 vom 19.7.01, Bestellung 12.7.01) für ein „Hilfsprojekt für Armenien“ im Namen des Ministeriums fungiert hat;

b) in seiner Eigenschaft als Kabinettschef am 2.8.00 ein Schreiben an einen Oberst Arthur A. gerichtet hat, in welchem er ausführt:

„Nachdem ich ihnen gestern als Präsident unseres Hilfsvereines geschrieben habe, möchte ich heute in meiner Eigenschaft als Kabinettchef des Staatssekretärs für Gesundheit Sie ansprechen.

Wir werden versuchen, dem Kinderspital eine entsprechende auch offizielle Hilfe durch unser Land zukommen zu lassen. Der Staatssekretär, selbst Arzt und Universitätsprofessor, wird versuchen, in den nächsten Wochen dazu einen entsprechenden Beschluss des Ministerrates herbeizuführen.“

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

  1. Haben Sie eine Untersuchung betr. die Verordnungspraktiken von Dr. Hrabcik veranlasst?

Wenn ja, mit welchen Ergebnissen? Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Entsprechen die Verordnungspraktiken von Dr. Hrabcik, für PatientInnen ohne Diagnose Hörgeräte zu beantragen, den Vorschriften bzw. Verträgen?

 

  1. Entsprechen die Verordnungspraktiken von Dr. Hrabcik, für PatientInnen ohne persönliche Untersuchung Hörgeräte zu beantragen, den Vorschriften bzw. Verträgen?

 

  1. Welches Honorar oder Entgelt erhalten Konsiliarärzte für die Verordnung eines Hörgerätes und von wem?

 

  1. Wie viele Verordnungen von Hörgeräten hat Dr. Hrabcik seit seiner Bestellung als Leiter der Sektion Gesundheitswesen ausgestellt?

 

  1. Teilen Sie die Auffassung von Dr. Hrabcik, dass der Vertrag zwischen Hauptverband der Sozialversicherungsträger und Hörgeräte–Akustikern falsch ist?

 

  1. Haben Sie Dr. Hrabcik angewiesen, diesen Vertrag einzuhalten?

Wenn nein, warum nicht?

 

  1. War Dr. Hrabcik in seiner Funktion als Leiter der Sektion Gesundheitswesen jemals mit Angelegenheiten befasst, die seine Tätigkeit als a) Facharzt b) Konsiliararzt c) Gutachter (gerichtlich beeideter Sachverständiger) betreffen konnten?

 

  1. Hat Dr. Hrabcik, für medizinische (zeitweise auch rechtliche) Angelegenheiten der Krankenanstalten zuständig, während seiner Tätigkeit als Leiter der Sektion Gesundheitswesen jemals eine Nebenbeschäftigung ausgeübt, die mit § 56 Abs. 2 unvereinbar ist?

 

  1. Welche Nebenbeschäftigungen hat Dr. Hrabcik seit seiner Bestellung als Leiter der Sektion Gesundheitswesen dem Ressort gemeldet und wann hat er sie gemeldet bzw. abgemeldet?

 

  1. Warum wurde die Ausschreibung der Funktion der Leitung der Sektion Gesundheitswesen (GZ: 12.204/11-1/02) mit der Voraussetzung vorgenommen, dass „eine eventuell vorliegende (vorübergehende) Teilzeitbeschäftigung (....) keinen Hinderungsgrund für die Bewerbung bzw. für die Ausübung der Funktion“ darstellt?

 

  1. War dem Ressort damals „eventuell“ schon bekannt, dass sich Dr. Hrabcik, der zu diesem Zeitpunkt schon Kabinettchef von Staatssekretär Dr. Waneck war, samt seinen Nebenbeschäftigungen als Facharzt, Konsiliararzt und Gutachter nur durch diese erweiternde Bedingung für die Funktion bewerben konnte?

 

  1. War Dr. Hrabcik in die Festlegung der Ausschreibungsbedingungen eingebunden?

 

  1. Wie erklären Sie den Widerspruch zwischen der Anfragebeantwortung 3685/AB und 3414/AB (XXI.GP) betr. die Aufgabe bzw. Ausübung der Tätigkeit als Konsiliararzt?

 

  1. Ist Ihnen bekannt, dass Ihr Sektionschef auch weiterhin Verordnungen von Hörgeräten beantragt, ohne Diagnosen durch Begutachtung der PatientInnen zu erstellen?

 

  1. Welche Nebenbeschäftigungen hat Dr. Hrabcik derzeit gemeldet?

 

  1. Wann hat Dr. Hrabcik welche seiner Nebenbeschäftigungen an- bzw. abgemeldet

 

  1. Ist Ihnen der Briefwechsel von Dr. Hrabcik mit dem Oberst Arthur A. bekannt?

 

  1. Welche Bestellungen für Hilfslieferungen nach Armenien hat Dr. Hrabcik als Kabinettschef von Dr. Waneck veranlasst ?

 

  1. Hat Dr. Hrabcik als Sektionschef an Bestellungen für Hilfslieferungen nach Armenien mitgewirkt? Wenn ja, an welchen?

 

  1. Bei welchen Firmen, in welcher Höhe und für welche Geräte und Hilfsmittel bzw. Medikamente wurden gemäss Beschluss des Ministerrates vom 16.1.2001 von Ihrem Ressort Bestellungen veranlasst?