1893/J XXII. GP
Eingelangt am 16.06.2004
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ANFRAGE
der Abgeordneten
Öllinger, Freundinnen und Freunde
an die
Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
betreffend Probleme
mit Dr. Hrabcik
Dr. Hubert Hrabcik ist der – u.a. für
medizinische Angelegenheiten der Krankenanstalten und Arzneimittel zuständige –
Leiter der Sektion III des Gesundheitsministeriums.
Im September
2003 berichtete „profil“ (Nr. 38/03), dass der Sektionschef bei seiner
Nebenbeschäftigung als Konsiliararzt einer Wiener Krankenanstalt für Frau Maria
T. am 23.6.03 ein Ansuchen um Bewilligung eines Hörgerätes per Verordnung
gestellt hat.
Die nach der
Anpassung des Hörgerätes erforderliche Bestätigung der Patientin Maria T. war
am 26.5. 03 stellvertretend von einer Krankenpflegerin geleistet worden.
Das Problem Nr.
1: die Patientin Maria T. war schon am 11. April 03 verstorben!
Problem Nr. 2:
Fr. Margarethe F. ist am 30. Mai 03 gestorben. Dennoch beantragte Sektionschef
Dr. Hrabcik – wieder am 23.6.03 – auch für sie bei der Wiener GKK die
Bewilligung des Hörgeräts.
Dr. Hrabcik hat
an ein- und demselben Tag zwei Hörgeräte-Verordnungen für verstorbene
Patientinnen beantragt!
Problem Nr. 3:
Der laut „profil“ zwischen dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger und
den Hörgeräte-Akustikern vereinbarte Vertrag beinhaltet auch, „dass ein Patient
eine Verordnung vom HNO-Arzt braucht, bevor er zum Akustiker geht, um sich ein
Hörgerät anpassen zu lassen“. Dr. Hrabcik hat sich anscheinend nicht an diesen
Vertrag gehalten, die PatientInnen ohne Untersuchung zum Akustiker geschickt
und erst nach der Probezeit die Verordnung geschrieben, ohne sie zu diesem
Zeitpunkt zu untersuchen – was in den oben beschriebenen Fällen auch nicht
möglich gewesen wäre, weil die Patientinnen zum Zeitpunkt der Verordnung schon
längst tot waren.
Auf die Frage
von „profil“, warum er das so gemacht habe, gab der Sektionschef die nicht nur
für „profil“ „überraschende Begründung“: „Weil ich den Vertrag persönlich für
falsch halte“.
Problem Nr. 4:
In Beantwortung der Anfrage 3713/J (XXI.GP) erklärte der damals
ressortzuständige Bundesminister, Mag. Haupt am 29.Mai 2002 (3685/AB XXI.GP),
dass Dr. Hrabcik
a) zwar seine Ordinationstätigkeit mit
Wirksamkeit 1. April 2002 eingestellt habe,
b) als Konsiliararzt und Gutachter aber
„weiter tätig“ bleibe.
In „profil“ wird
Dr. Hrabcik mit der Aussage zitiert, er habe bereits im Februar 2002 vom
Ministerium die Bewilligung bekommen, diese Tätigkeit....ausüben zu dürfen: „Da
müssen sich Anfrage und Bewilligung gekreuzt haben.“
In der
Anfragebeantwortung 3414/AB (XXI.GP) vom 12.4.02 hat Minister Haupt dagegen
erklärt:
„Die von Herrn
Dr. Hubert Hrabcik ausgeübte Nebenbeschäftigung als Facharzt für Hals-, Nasen-
und Ohrenkrankheiten bzw. die Konsiliararzttätigkeit hat er bereits
aufgegeben.“
Problem Nr. 5:
Die Wiener Gebietskrankenkasse hat nach Bekanntwerden der Verordnungen für tote
Patientinnen eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft erstattet,
Sie haben als zuständige Ressortchefin eine Untersuchung angekündigt.
Mittlerweile ist ein Jahr vergangen – von Ergebnissen oder gar Konsequenzen ist
nichts bekannt. Bekannt ist hingegen, dass Sektionschef Dr. Hrabcik seine
Tätigkeit als Konsiliararzt (und wohl auch als Gutachter) weiterhin ausübt.
Auch die merkwürdige Verordnungspraxis dürfte Ihr nebenberuflicher Sektionschef
nicht geändert haben. Jedenfalls liegen uns Hinweise darauf vor, dass Dr.
Hrabcik nach wie vor Verordnungen für Hörgeräte ausstellt bzw. die Bewilligung
von Hörgeräten beantragt, ohne die PatientInnen untersucht bzw. eine
fachärztliche Diagnose erstellt zu haben.
Problem Nr. 6:
In der bereits erwähnten Anfragebeantwortung 3685/ AB (XXI.GP) führte Ihr
Amtsvorgänger, BM Mag. Haupt aus, dass weder Dr. Hrabcik noch der „Hilfsverein
des armenischen Hilfskreuzes“, dessen Vorsitzender Dr. Hrabcik damals war, mit
den Armenien-Hilfsprojekten des Gesundheitsressorts jemals befasst waren.
Uns liegen
hingegen Dokumente vor, aus denen hervorgeht, dass
a) Dr. Hrabcik
als Besteller bzw. Adressat von medizinischen Geräten ( z.B. Lieferschein 8352
vom 19.7.01, Bestellung 12.7.01) für ein „Hilfsprojekt für Armenien“ im Namen
des Ministeriums fungiert hat;
b) in seiner
Eigenschaft als Kabinettschef am 2.8.00 ein Schreiben an einen Oberst Arthur A.
gerichtet hat, in welchem er ausführt:
„Nachdem ich
ihnen gestern als Präsident unseres Hilfsvereines geschrieben habe, möchte ich
heute in meiner Eigenschaft als Kabinettchef des Staatssekretärs für Gesundheit
Sie ansprechen.
Wir werden
versuchen, dem Kinderspital eine entsprechende auch offizielle Hilfe durch
unser Land zukommen zu lassen. Der Staatssekretär, selbst Arzt und
Universitätsprofessor, wird versuchen, in den nächsten Wochen dazu einen
entsprechenden Beschluss des Ministerrates herbeizuführen.“
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher folgende
ANFRAGE:
Wenn ja, mit welchen Ergebnissen? Wenn
nein, warum nicht?
Wenn nein, warum nicht?