1910/J XXII. GP
Eingelangt am 17.06.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Heidrun Silhavy
und
GenossInnen
an den Bundesminister
für Justiz
betreffend Drogenprävention
Der
Tod eines 16-jährigen Menschen durch Drogen geht derzeit durch die Medien. Die
meisten Schicksale bleiben jedoch der Öffentlichkeit unbekannt. Die Europäische
Beobachtungsstelle für Drogen und
Drogensucht hat in den Schlussfolgerungen zum Thema
Drogenkonsum unter gefährdeten Jugendlichen an die politischen
EntscheidungsträgerInnen
folgende Überlegungen gerichtet:
„Es besteht die dringende Notwendigkeit, den Drogenkonsum
sowie die Gefährdungsfaktoren
unter Jugendlichen
mit möglicherweise deutlich erhöhtem Risiko für Drogenprobleme zu
untersuchen und zu beobachten.
Strategiepapiere
der EU empfehlen den Mitgliedstaaten sicherzustellen, dass gefährdete
Gruppen
in nationalen Drogenbekämpfungsstrategien explizit angesprochen werden.
Die
Mitgliedstaaten werden aufgefordert, selektive Interventionsstrategien
umzusetzen, die
sich
an den Bedürfnissen der am stärksten drogengefährdeten Gruppen orientieren,
bevor
Drogenprobleme
auftreten.
Es
gibt Möglichkeiten des Austausches zwischen den europäischen Ländern über
wirksame
Praktiken
beim Eingehen auf die Bedürfnisse von Gruppen mit eigens definierten
Gefahrdungsfaktoren.
Forschungen
zeigen, dass selektive Präventionsstrategien für sozial benachteiligte
Wohngegenden und Familien effektiv sein
können und nicht zur Stigmatisierung beitragen
müssen. Zu den wichtigsten Elementen effektiver zielgerichteter
Programme gehören gute
Kommunikation zwischen Diensten und Agenturen sowie die Einbeziehung von
Drogenpräventionszielen in übergreifende sozialpolitische Maßnahmen.
Da die Zielgruppen genau definiert sind, ist es relativ
einfach, die Ergebnisevaluation in die
Konzeption selektiver
Drogenpräventionsstrategien einzubeziehen. In einigen
Mitgliedsstaaten müssen soziale Wohlfahrtsprojekte bereits objektiv evaluiert
sein, um
öffentlich finanziert werden zu
können."
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den
Bundsminister für Justiz
nachfolgende
ANFRAGE
1.
Wie viele Personen haben im Rahmen von
Gerichtverhandlungen in den Jahren 2000 bis
2003
- aufgeteilt nach Bundesländern - um § 29 SMG Therapie statt Strafe angesucht?
2.
Bei wie vielen Personen wurde in den Jahren 2000 bis
2003 dem Antrag nach § 29 SMG
Therapie
statt Strafe - aufgeteilt nach Bundesländern - genehmigt?
3.
Bei wie vielen Personen wurde in den Jahren 2000 bis
2003 der § 29 SMG Therapie
statt
Strafe stationär - aufgeteilt nach Bundesländern - durchgeführt?
4.
Bei wie vielen Personen wurde in den Jahren 2000 bis
2003 der § 29 SMG Therapie
statt Strafe ambulant
durchgeführt, aufgeteilt nach Bundesländern?
5.
Wie
viele Personen erhielten in den Jahren 2000 bis 2003 eine stationäre
gerichtliche
Auflage bzw. Weisung betreffend Therapie statt Strafe, aufgeteilt nach
Bundesländern?
6.
Wie
viele Personen erhielten in den Jahren 2000 bis 2003 eine ambulante
gerichtliche
Auflage bzw. Weisung betreffend Therapie statt Strafe - aufgeteilt nach
Bundesländern?
7.
Bei wie vielen Personen konnte in den Jahren 2000 bis
2003 eine gerichtliche Auflage
bzw.
Weisung oder ein Begehren nach § 29 SMG Therapie statt Strafe erfolgreich
beendet werden, aufgeteilt nach Bundesländern?
8.
In welchen Drogentherapieeinrichtungen, aufgeteilt nach
Bundesländern, gibt es Plätze
im Rahmen des § 29
SMG Therapie statt Strafe?
9.
Welche Kriterien müssen Drogentherapieeinrichtungen
erfüllen, um Personen mit der
Weisung/Auflage nach
§ 29 SMG Therapie statt Strafe annehmen zu können?
10.
Wie
hoch ist der Tagsatz für Einrichtungen pro KlientIn, die nach § 29 SMG Therapie
statt Strafe durchfuhren.
11.
Welche Einrichtungen wurden von Seiten des
Justizministeriums in den Jahren 2000 bis
2003 mit der
Durchführung von § 29 Therapie statt Strafe betraut?
12.
Wie hoch waren die budgetären Mittel in den Jahren 2000
bis 2003 zur Durchführung
von Maßnahmen nach §
29 SMG Therapie statt Strafe durch das Justizministerium?
13.
Durch
welche Maßnahmen werden die Schlussfolgerungen der europäischen
Beobachtungsstelle „Drogenkonsum unter
gefährdeten Jugendlichen" in der Politik des
Ressorts berücksichtigt.