1910/J XXII. GP

Eingelangt am 17.06.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

 

der Abgeordneten Heidrun Silhavy
und GenossInnen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Drogenprävention

Der Tod eines 16-jährigen Menschen durch Drogen geht derzeit durch die Medien. Die
meisten Schicksale bleiben jedoch der Öffentlichkeit unbekannt. Die Europäische
Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht hat in den Schlussfolgerungen zum Thema
Drogenkonsum unter gefährdeten Jugendlichen an die politischen EntscheidungsträgerInnen
folgende Überlegungen gerichtet:

„Es besteht die dringende Notwendigkeit, den Drogenkonsum sowie die Gefährdungsfaktoren
unter Jugendlichen mit möglicherweise deutlich erhöhtem Risiko für Drogenprobleme zu
untersuchen und zu beobachten.

Strategiepapiere der EU empfehlen den Mitgliedstaaten sicherzustellen, dass gefährdete

Gruppen in nationalen Drogenbekämpfungsstrategien explizit angesprochen werden.

Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, selektive Interventionsstrategien umzusetzen, die

sich an den Bedürfnissen der am stärksten drogengefährdeten Gruppen orientieren, bevor

Drogenprobleme auftreten.

Es gibt Möglichkeiten des Austausches zwischen den europäischen Ländern über wirksame

Praktiken beim Eingehen auf die Bedürfnisse von Gruppen mit eigens definierten

Gefahrdungsfaktoren.

Forschungen zeigen, dass selektive Präventionsstrategien für sozial benachteiligte
Wohngegenden und Familien effektiv sein können und nicht zur Stigmatisierung beitragen
müssen. Zu den wichtigsten Elementen effektiver zielgerichteter Programme gehören gute
Kommunikation zwischen Diensten und Agenturen sowie die Einbeziehung von
Drogenpräventionszielen in übergreifende sozialpolitische Maßnahmen.

Da die Zielgruppen genau definiert sind, ist es relativ einfach, die Ergebnisevaluation in die
Konzeption selektiver Drogenpräventionsstrategien einzubeziehen. In einigen
Mitgliedsstaaten müssen soziale Wohlfahrtsprojekte bereits objektiv evaluiert sein, um
öffentlich finanziert werden zu können."

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundsminister für Justiz
nachfolgende

ANFRAGE

1.                          Wie viele Personen haben im Rahmen von Gerichtverhandlungen in den Jahren 2000 bis
2003 - aufgeteilt nach Bundesländern - um § 29 SMG Therapie statt Strafe angesucht?

2.            Bei wie vielen Personen wurde in den Jahren 2000 bis 2003 dem Antrag nach § 29 SMG
Therapie statt Strafe - aufgeteilt nach Bundesländern - genehmigt?


3.                         Bei wie vielen Personen wurde in den Jahren 2000 bis 2003 der § 29 SMG Therapie
statt Strafe stationär - aufgeteilt nach Bundesländern - durchgeführt?

4.            Bei wie vielen Personen wurde in den Jahren 2000 bis 2003 der § 29 SMG Therapie
statt Strafe ambulant durchgeführt, aufgeteilt nach Bundesländern?

5.                         Wie viele Personen erhielten in den Jahren 2000 bis 2003 eine stationäre gerichtliche
Auflage bzw. Weisung betreffend Therapie statt Strafe, aufgeteilt nach Bundesländern?

6.            Wie viele Personen erhielten in den Jahren 2000 bis 2003 eine ambulante gerichtliche
Auflage bzw. Weisung betreffend Therapie statt Strafe - aufgeteilt nach Bundesländern?

7.                         Bei wie vielen Personen konnte in den Jahren 2000 bis 2003 eine gerichtliche Auflage
bzw. Weisung oder ein Begehren nach § 29 SMG Therapie statt Strafe erfolgreich
beendet werden, aufgeteilt nach Bundesländern?

8.                         In welchen Drogentherapieeinrichtungen, aufgeteilt nach Bundesländern, gibt es Plätze
im Rahmen des § 29 SMG Therapie statt Strafe?

9.                         Welche Kriterien müssen Drogentherapieeinrichtungen erfüllen, um Personen mit der
Weisung/Auflage nach § 29 SMG Therapie statt Strafe annehmen zu können?

10.                  Wie hoch ist der Tagsatz für Einrichtungen pro KlientIn, die nach § 29 SMG Therapie
statt Strafe durchfuhren.

11.                  Welche Einrichtungen wurden von Seiten des Justizministeriums in den Jahren 2000 bis
2003 mit der Durchführung von § 29 Therapie statt Strafe betraut?

12.                  Wie hoch waren die budgetären Mittel in den Jahren 2000 bis 2003 zur Durchführung
von Maßnahmen nach § 29 SMG Therapie statt Strafe durch das Justizministerium?

13.                  Durch welche Maßnahmen werden die Schlussfolgerungen der europäischen
Beobachtungsstelle „Drogenkonsum unter gefährdeten Jugendlichen" in der Politik des
Ressorts berücksichtigt.