1911/J XXII. GP

Eingelangt am 17.06.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Heidrun Silhavy

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

betreffend Drogenprävention

Der Tod eines 16-jährigen Menschen durch Drogen geht derzeit durch die Medien. Die
meisten Schicksale bleiben jedoch der Öffentlichkeit unbekannt. Die Europäische
Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht hat in den Schlussfolgerungen zum Thema
Drogenkonsum unter gefährdeten Jugendlichen an die politischen EntscheidungsträgerInnen
folgende Überlegungen gerichtet:

„Es besteht die dringende Notwendigkeit, den Drogenkonsum sowie die Gefahrdungsfaktoren
unter Jugendlichen mit möglicherweise deutlich erhöhtem Risiko für Drogenprobleme zu
untersuchen und zu beobachten.

Strategiepapiere der EU empfehlen den Mitgliedstaaten sicherzustellen, dass gefährdete

Gruppen in nationalen Drogenbekämpfungsstrategien explizit angesprochen werden.

Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, selektive Interventionsstrategien umzusetzen, die

sich an den Bedürfnissen der am stärksten drogengefährdeten Gruppen orientieren, bevor

Drogenprobleme auftreten.

Es gibt Möglichkeiten des Austausches zwischen den europäischen Ländern über wirksame

Praktiken beim Eingehen auf die Bedürfnisse von Gruppen mit eigens definierten

Gefahrdungsfaktoren.

Forschungen zeigen, dass selektive Präventionsstrategien für sozial benachteiligte
Wohngegenden und Familien effektiv sein können und nicht zur Stigmatisierung beitragen
müssen. Zu den wichtigsten Elementen effektiver zielgerichteter Programme gehören gute
Kommunikation zwischen Diensten und Agenturen sowie die Einbeziehung von
Drogenpräventionszielen in übergreifende sozialpolitische Maßnahmen.

Da die Zielgruppen genau definiert sind, ist es relativ einfach, die Ergebnisevaluation in die
Konzeption selektiver Drogenpräventionsstrategien einzubeziehen. In einigen
Mitgliedsstaaten müssen soziale Wohlfahrtsprojekte bereits objektiv evaluiert sein, um
öffentlich finanziert werden zu können."

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundsministerin für Gesundheit und
Frauen nachfolgende

ANFRAGE

1.    Welche Beiträge leistet das Ressort für universelle Prävention

a)      insgesamt?

b)      davon für Jugendliche?

2.   Wie viel Geld wurde für die in Antwort 1 angeführten Beiträge ausgegeben

a)      2000?

b)      2001?


c)      2002?

d)      2003?

e)      Wie viel Geld steht für 2004 zur Verfügung?

3.   Welche Beiträge leistet das Ressort unmittelbar im Bereich der selektiven Prävention

a)      insgesamt?

b)      davon für Jugendliche?

4.   Wie viel Geld wurde für die in Antwort 3 angeführten Beiträge ausgegeben

f)        2000?

g)      2001?

h)      2002?

i)        2003?

a)      Wie viel Geld steht für 2004 zur Verfügung?

 

5.             Durch welche Maßnahmen werden die Schlussfolgerungen der europäischen
Beobachtungsstelle „Drogenkonsum unter gefährdeten Jugendlichen" in der Politik des
Ressorts berücksichtigt?

6.             Wie viele Mittel wurden vom Ressort für Therapie statt Strafe (§ 39 in Verbindung mit
§ 11 Suchtmittelgesetz ausgegeben

 

j)        2000?

k)      2001?

l)        2002?

m)    2003?

a)       Wie viel Geld steht für 2004 zur Verfügung?

7.   Wie hoch war die Subvention für Drogenprävention in den Jahren 2000, 2001, 2002, 2003
und wie viele Mittel sind dafür für 2004 vorgesehen, jeweils für das Bundesland

a)      Vorarlberg

b)      Tirol

c)      Salzburg

d)      Kärnten

e)      Oberösterreich

f)                 Niederösterreich

g)      Steiermark
h) Wien

i)   Burgenland

8.             Wann kommen die Subventionen für 2004 zur Auszahlung?

9.             Welche Präventionseinrichtungen wurden jeweils in den Jahren 2000, 2001, 2002 und
2003 unterstützt?

10.      Für welche Formen der Suchtabhängigkeit gibt es spezielle stationäre Therapieplätze

 

a)       insgesamt?

b)      davon für Jugendliche?

11.  Für welche Formen der Suchtabhängigkeit gibt es spezielle ambulante Therapieplätze?

a)       insgesamt?

b)      davon für Jugendliche?

12.  Welches Nachbetreuungsangebot steht Jugendlichen nach einem Therapieplatz gemäß
Anfragebeantwortung der Frage 10 nach Bundesländern aufgeschlüsselt zur Verfügung?