1911/J XXII. GP
Eingelangt am 17.06.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Heidrun Silhavy
und GenossInnen
an
die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
betreffend Drogenprävention
Der
Tod eines 16-jährigen Menschen durch Drogen geht derzeit durch die Medien. Die
meisten Schicksale bleiben jedoch der Öffentlichkeit unbekannt. Die Europäische
Beobachtungsstelle für Drogen und
Drogensucht hat in den Schlussfolgerungen zum Thema
Drogenkonsum unter gefährdeten Jugendlichen an die politischen
EntscheidungsträgerInnen
folgende Überlegungen gerichtet:
„Es besteht die dringende Notwendigkeit, den
Drogenkonsum sowie die Gefahrdungsfaktoren
unter Jugendlichen
mit möglicherweise deutlich erhöhtem Risiko für Drogenprobleme zu
untersuchen und zu beobachten.
Strategiepapiere
der EU empfehlen den Mitgliedstaaten sicherzustellen, dass gefährdete
Gruppen
in nationalen Drogenbekämpfungsstrategien explizit angesprochen werden.
Die
Mitgliedstaaten werden aufgefordert, selektive Interventionsstrategien
umzusetzen, die
sich
an den Bedürfnissen der am stärksten drogengefährdeten Gruppen orientieren,
bevor
Drogenprobleme
auftreten.
Es
gibt Möglichkeiten des Austausches zwischen den europäischen Ländern über
wirksame
Praktiken
beim Eingehen auf die Bedürfnisse von Gruppen mit eigens definierten
Gefahrdungsfaktoren.
Forschungen
zeigen, dass selektive Präventionsstrategien für sozial benachteiligte
Wohngegenden und Familien effektiv sein
können und nicht zur Stigmatisierung beitragen
müssen. Zu den wichtigsten Elementen effektiver zielgerichteter Programme
gehören gute
Kommunikation zwischen Diensten und Agenturen sowie die Einbeziehung von
Drogenpräventionszielen in übergreifende sozialpolitische Maßnahmen.
Da die Zielgruppen genau definiert sind, ist es relativ
einfach, die Ergebnisevaluation in die
Konzeption selektiver
Drogenpräventionsstrategien einzubeziehen. In einigen
Mitgliedsstaaten müssen soziale Wohlfahrtsprojekte bereits objektiv evaluiert
sein, um
öffentlich finanziert werden zu
können."
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die
Bundsministerin für Gesundheit und
Frauen
nachfolgende
ANFRAGE
1. Welche
Beiträge leistet das Ressort für universelle Prävention
a)
insgesamt?
b)
davon
für Jugendliche?
2. Wie
viel Geld wurde für die in Antwort 1 angeführten Beiträge ausgegeben
a)
2000?
b)
2001?
c)
2002?
d)
2003?
e)
Wie
viel Geld steht für 2004 zur Verfügung?
3. Welche Beiträge
leistet das Ressort unmittelbar im Bereich der selektiven Prävention
a)
insgesamt?
b)
davon
für Jugendliche?
4. Wie viel Geld
wurde für die in Antwort 3 angeführten Beiträge ausgegeben
f)
2000?
g)
2001?
h)
2002?
i)
2003?
a)
Wie viel Geld steht für 2004 zur Verfügung?
5.
Durch welche Maßnahmen werden die Schlussfolgerungen der
europäischen
Beobachtungsstelle
„Drogenkonsum unter gefährdeten Jugendlichen" in der Politik des
Ressorts berücksichtigt?
6.
Wie
viele Mittel wurden vom Ressort für Therapie statt Strafe (§ 39 in Verbindung
mit
§ 11 Suchtmittelgesetz ausgegeben
j)
2000?
k)
2001?
l)
2002?
m) 2003?
a)
Wie
viel Geld steht für 2004 zur Verfügung?
7. Wie hoch war die Subvention für Drogenprävention
in den Jahren 2000, 2001, 2002, 2003
und wie viele Mittel
sind dafür für 2004 vorgesehen, jeweils für das Bundesland
a)
Vorarlberg
b)
Tirol
c)
Salzburg
d)
Kärnten
e)
Oberösterreich
f)
Niederösterreich
g)
Steiermark
h)
Wien
i)
Burgenland
8.
Wann
kommen die Subventionen für 2004 zur Auszahlung?
9.
Welche
Präventionseinrichtungen wurden jeweils in den Jahren 2000, 2001, 2002 und
2003 unterstützt?
10.
Für
welche Formen der Suchtabhängigkeit gibt es spezielle stationäre Therapieplätze
a)
insgesamt?
b)
davon für Jugendliche?
11. Für welche
Formen der Suchtabhängigkeit gibt es spezielle ambulante Therapieplätze?
a)
insgesamt?
b)
davon
für Jugendliche?
12. Welches
Nachbetreuungsangebot steht Jugendlichen nach einem Therapieplatz gemäß
Anfragebeantwortung der Frage 10 nach
Bundesländern aufgeschlüsselt zur Verfügung?