1920/J XXII. GP

Eingelangt am 17.06.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

der Abgeordneten Mag.a Wurm und GenossInnen
an den Bundesminister für Finanzen

betreffend „Sonderregelung" für bisherige Zollwachebedienstete am Flughafen Wien

Im Rahmen einer Vereinbarung des Herrn Bundeskanzlers mit dem Herrn Bundesminister für
Finanzen, dem Herrn Staatssekretär sowie dem Vorsitzenden der GÖD Neugebauer vom
30. März 2004 wurde festgehalten, dass am Flughafen Wien bisherige Zollwachbedienstete
im BMF als Exekutivbedienstete mit Uniform und Bewaffnung entsprechend der bisherigen
Verwendung eingesetzt werden.

Diese „Sonderregelung" führt zu einer großen Verunsicherung der 57 Bediensteten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Finanzen
nachstehende

Anfrage

1)       Werden die Bediensteten tatsächlich im Exekutivdienst (Exekutivdienst-Planstellen) in der
bisherigen dienst- und besoldungsrechtlichen Stellung weiterverwendet und entlohnt?

2)   Wie weit ist die der Verwendung entsprechende Aus- und Weiterbildung, die Möglichkeit
eines beruflichen Aufstieges bzw. die Versetzungsmöglichkeit zu einer vergleichbaren
Dienststelle für die betroffenen Bediensteten gegeben?

 

3)      Werden Nachbesetzungen  auf Exekutivdienst-Planstellen nach  dem  entsprechenden
Personalbedarf mit dazu ausgebildeten Exekutivbediensteten erfolgen?

4)      Kann   aufgrund   der   Sonderstellung   für   die   Exekutivbediensteten   ein   eigener
Dienststellenausschuss eingerichtet werden?

 

5)         Es gibt seit 01. Mai 2004 keinen eigenständigen Wachkörper im BMF. Wie weit ist
gewährleistet, dass die betroffenen Bediensteten, bezogen auf ihren ehemaligen Wachestatus,
weiterhin alle Vorteile, die sich aus dieser Stellung ergeben haben, auch in Zukunft lukrieren
können (z.B. Wachdienstzulage, Gefahrenzulage, Regelungen nach dem Wachebediensteten-
Hilfeleistungsgesetz usw.)?

 

6)    Ist diese Regelung auf Grund der besonderen Situation des Flughafens Wien (EU-
Außengrenze) tatsächlich zeitlich unbegrenzt?

7)         Wird die Möglichkeit eines Personalaustausches - zwangsverpflichtete Bedienstete vom
Flughafen gegen rückströmende Bedienstete aus dem BMI  (ehemalige Zöllner) - in
Erwägung gezogen?