1925/J XXII. GP

Eingelangt am 17.06.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Helene Partik-Pablé

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend die Ermittlungen des Bundeskriminalamtes im Fall Gebauer

Die im Zusammenhang mit dem Großbrand am 3.6.2001 in der Tiroler Loden Fabrik
in Innsbruck erfolgten und bis heute andauernden Ermittlungen des
Bundesministerium für Inneres gegen den Geschäftsführer Andreas Gebauer und
weitere Personen, sowie die für diesen Fall beim Bundesministerium für Inneres
eingerichtete Arbeitsgruppe „Fortuna", werfen einige bedenkliche Fragen auf.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher aus gegebenem Anlass an den
Bundesminister für Inneres folgende

Anfrage:

1.       Ist es richtig, dass die Arbeitsgruppe „Fortuna" des Bundeskriminalamtes zeitnahe
zum erstinstanzlichen Unterliegen der UNIQA Versicherungen AG gegen die Tiroler
Loden vor dem Landesgericht Innsbruck über Ihre Weisung oder zumindest mit Ihrer
Billigung eingerichtet wurde?

2.       Welche Rolle spielten Aufsichtsräte bzw. leitende Mitarbeiter der UNIQA bei der
Einrichtung dieser Arbeitsgruppe?

3.       Waren oder sind Mitarbeiter der kriminaltechnischen Zentralstelle beim
Bundesministerium für Inneres als Privatsachverständige für die UNIQA
Versicherung tätig oder tätig geworden?

4.   Sind Mitglieder des Aufsichtsrates bzw. Mitglieder des Vorstandes der UNIQA
Versicherung, mit Ihnen hinsichtlich des Brandfalles Tiroler Loden vom 3.6.2001 in
irgend einer Weise in Verbindung getreten, und wenn ja, in welcher Weise?


5.       In wie weit wurden vonseiten des Bundesministeriums für Inneres Informationen
über Einrichtung, Tätigkeit oder Ergebnisse der Tätigkeit der Arbeitsgruppe „Fortuna"
und der Agenden des Bundeskriminalamtes an die UNIQA weitergegeben?

6.       Trifft es zu, dass Mag. Fritz Kinzlbauer, Leiter der Arbeitsgruppe „Fortuna",
Andreas Gebauer, einen unbescholtenen Geschäftsmann, gegen den Willen der
Untersuchungsrichterin eigenmächtig verhaften ließ?

7.       Versorgte Mag. Kinzlbauer im nachhinein das Gericht und die Medien über die
Gründe für die Verhaftung mit Falschinformationen?

8.       Hat der Unabhängige Verwaltungssenat in Tirol bescheidmäßig festgestellt, dass
die Verhaftung von Andreas Gebauer durch Beamte des Bundesministerium für
Inneres rechtswidrig und gegen den Willen der Untersuchungsrichterin erfolgt ist?

9.       Wurden die Medien von Beamten des Bundesministeriums für Inneres über der
Amtverschwiegenheit unterliegende Sachverhalte und Akteninhalte bereits am Tag
der Verhaftung von Andreas Gebauer informiert ?

 

10.         Können Sie bestätigen, dass Mag. Kinzlbauer gegenüber Medienvertretern
angekündigt hat, dass Dr. Gerhard Herbst, Vorstand der Raiffeisen Bezirksbank St.
Veit/Glan-Feldkirchen, Hausbank der Tiroler Loden, voraussichtlich im März 2004
verhaftet und er diesen Medienvertreter rechtzeitig vorher davon informieren würde?

11.         Ist es richtig, dass das Bundesministerium für Inneres Unterlagen aus den
Ermittlungsakten gegen Andreas Gebauer, insbesondere einen dort zitierten
Aktenvermerk, an die Redaktion der periodischen Druckschrift „Die Presse"
weitergegeben hat?

12.         Es wird behauptet, Beamte des Bundesministeriums für Inneres hätten in
mindestens zwei Fällen Geld bzw. sonstige Vermögenswerte Leistungen für
belastende Aussagen und Handlungen, geboten bzw. tatsächlich übergeben?


13.        In wie weit entspricht es den Tatsachen, dass Inspektor Gerald Petutschnig,
Beamter des Bundeskriminalamtes, die Entscheidungsträger der Raiffeisen
Bezirksbank St. Veit/Glan-Feldkirchen bezüglich eines angeblich anhängigen
Strafverfahrens gegen Dr. Gerhard Herbst informiert hat, um dessen Amtsenthebung
als Vorstand zu erreichen?

14.        Wurden seitens des Bundesministeriums für Inneres Informationen über den
Brandfall Tiroler Loden an die Usbekische Regierung übermittelt, um ein Projekt der
Tiroler Loden in Usbekistan zu verhindern?

15.        Ist es richtig, dass die Telefonüberwachung von Andreas Gebauer durch
Mitarbeiter des Bundeskriminalamtes unter Vorspiegelung falscher Tatsachen
gegenüber dem Gericht erwirkt worden ist?

16.        Werden gegen die Mitarbeiter des Bundeskriminalamtes, welche Andreas
Gebauer verhaftet haben, nach der Entscheidung des Unabhängigen
Verwaltungssenates dienstrechtliche Konsequenzen eingeleitet?