1935/J XXII. GP
Eingelangt am 28.06.2004
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Anfrage
der Abgeordneten Dr
Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister
für Finanzen
betreffend Verkaufsabschluss
der bundeseigenen Wohnbaugesellschaften
Mit Ministerratsbeschluss vom 15.6.2004
erfolgte der Verkauf der bundeseigenen Wohnbaugesellschaften an ein
österreichisches Bieterkonsortium aus Raiffeisen Landesbank OÖ, Immofinanz,
Wiener Städtische, Oberösterreichische Landesbank und Oberösterreichische
Versicherung. Gemäß dem Beschluss des Nationalrates über die Veräußerung vom
Juli 2003 lag die Entscheidung, in welcher Form dies vorgenommen werde, beim
Finanzminister.
Wenn die Bundesregierung entgegen der
wohnungspolitischen Ansichten der Opposition die Privatisierung in allen
Bereichen forciert, dann sollte zumindest entweder mittelfristige
finanzpolitische Überlegungen Priorität zukommen und eine Maximierung des
Verkaufserlöses angestrebt werden. Letzteres wurde von Seiten des Ressorts der
Anfragestellerin wiederholt als Ziel der Privatisierung genannt.
Nun teilt das Bieter-Konsortium, dessen
Mitglieder stets nur an einzelnen Gesellschaften Interesse hatten, die
einzelnen Wohnbaugesellschaften unter sich auf. Daraus ergibt sich die Frage,
warum die Wohnbaugesellschaften im Paket und nicht einzeln verkauft wurden.
Unter Umständen wäre dadurch ein höherer Erlös zu erzielen gewesen. Außerdem
hätte sich ihr Ressort die Vergabe der Abwicklung des Verkaufsverfahrens an
eine internationale Investmentbank ersparen können. Immerhin bewältigte die BIG
den Verkauf der bundeseigenen Wohnungen ohne internationale Hilfe und erzielte
einen in der Fachwelt anerkannten Erlös.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher folgende
ANFRAGE:
1. Wie
erklären Sie sich die Diskrepanz zwischen Ihren ursprünglichen Erlöserwartungen
von 30 Mrd ATS und der jetzt erzielten Summe von 850 Mio €?
2. Aus
welchen Gründen wählten Sie die Option des Gesamtverkaufs aller verbleibenden
Gesellschaften, obwohl Sie die WBG (Wohnen u. Bauen GesmbH Wien) mit ca 4.581
Wohnungen separat verkauften?
3. Gab
es weitere Bieter, die für einzelne Gesellschaften Interesse bekundeten?
4. Aus
welchen Gründen war der Verkauf im Gesamtpaket die ertragreichste Variante?
5. Welche
einzelnen Summen boten die einzelnen Mitglieder des Bieterkonsortiums für die
jeweiligen Gesellschaften?
6. Wie
erklären Sie sich die unterschiedlichen Erlöse beim Verkauf an MieterInnen
(€1300 pro m2 laut Aussage der BUWOG) im Vergleich zum Verkauf an Investoren
(€200 pro m2)?
7. Aus
welchen Gründen beauftragten Sie nicht die BIG mit der Abwicklung des Verkaufs
(vgl. Die Presse 24.5.04)?
8. Warum
wurde die Gültigkeit der Nachbesserungsklausel auf 10 Jahre beschränkt, sodass
bei einer Änderung des WGG mit dem Ziel von höheren Mieterlösen ab dem Jahr
2014 der öffentlichen Hand keine Ausgleichssummen mehr zustehen?
9. Wie
lautet konkret die Formulierung der Nachbesserungsklausel?