1935/J XXII. GP

Eingelangt am 28.06.2004
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend Verkaufsabschluss der bundeseigenen Wohnbaugesellschaften

 

 

 

 

 

 

 

Mit Ministerratsbeschluss vom 15.6.2004 erfolgte der Verkauf der bundeseigenen Wohnbaugesellschaften an ein österreichisches Bieterkonsortium aus Raiffeisen Landesbank OÖ, Immofinanz, Wiener Städtische, Oberösterreichische Landesbank und Oberösterreichische Versicherung. Gemäß dem Beschluss des Nationalrates über die Veräußerung vom Juli 2003 lag die Entscheidung, in welcher Form dies vorgenommen werde, beim Finanzminister.

 

Wenn die Bundesregierung entgegen der wohnungspolitischen Ansichten der Opposition die Privatisierung in allen Bereichen forciert, dann sollte zumindest entweder mittelfristige finanzpolitische Überlegungen Priorität zukommen und eine Maximierung des Verkaufserlöses angestrebt werden. Letzteres wurde von Seiten des Ressorts der Anfragestellerin wiederholt als Ziel der Privatisierung genannt.

 

Nun teilt das Bieter-Konsortium, dessen Mitglieder stets nur an einzelnen Gesellschaften Interesse hatten, die einzelnen Wohnbaugesellschaften unter sich auf. Daraus ergibt sich die Frage, warum die Wohnbaugesellschaften im Paket und nicht einzeln verkauft wurden. Unter Umständen wäre dadurch ein höherer Erlös zu erzielen gewesen. Außerdem hätte sich ihr Ressort die Vergabe der Abwicklung des Verkaufsverfahrens an eine internationale Investmentbank ersparen können. Immerhin bewältigte die BIG den Verkauf der bundeseigenen Wohnungen ohne internationale Hilfe und erzielte einen in der Fachwelt anerkannten Erlös.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1.      Wie erklären Sie sich die Diskrepanz zwischen Ihren ursprünglichen Erlöserwartungen von 30 Mrd ATS und der jetzt erzielten Summe von 850 Mio €?

 

2.      Aus welchen Gründen wählten Sie die Option des Gesamtverkaufs aller verbleibenden Gesellschaften, obwohl Sie die WBG (Wohnen u. Bauen GesmbH Wien) mit ca 4.581 Wohnungen separat verkauften?

 

3.      Gab es weitere Bieter, die für einzelne Gesellschaften Interesse bekundeten?

 

4.      Aus welchen Gründen war der Verkauf im Gesamtpaket die ertragreichste Variante?

 

5.      Welche einzelnen Summen boten die einzelnen Mitglieder des Bieterkonsortiums für die jeweiligen Gesellschaften?

 

6.      Wie erklären Sie sich die unterschiedlichen Erlöse beim Verkauf an MieterInnen (€1300 pro m2 laut Aussage der BUWOG) im Vergleich zum Verkauf an Investoren (€200 pro m2)?

 

7.      Aus welchen Gründen beauftragten Sie nicht die BIG mit der Abwicklung des Verkaufs (vgl. Die Presse 24.5.04)?

 

8.      Warum wurde die Gültigkeit der Nachbesserungsklausel auf 10 Jahre beschränkt, sodass bei einer Änderung des WGG mit dem Ziel von höheren Mieterlösen ab dem Jahr 2014 der öffentlichen Hand keine Ausgleichssummen mehr zustehen?

 

9.      Wie lautet konkret die Formulierung der Nachbesserungsklausel?