1936/J XXII. GP
Eingelangt am 28.06.2004
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Anfrage
der Abgeordneten
Weinzinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister
für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Käfighaltung
von Legehennen in Österreich
Das
Bundestierschutzgesetz sieht mit 1. Jänner 2009 das Verbot der konventionellen
Legehennenhaltung in Käfigen sowie Verbot des Baues und der Inbetriebnahme von
ausgestalteten Käfigen ab dem 1. Jänner 2005 vor. Für die wenigen bestehenden,
ausgestalteten Käfige wurde eine Übergangsfrist von 15 Jahren ab der ersten
Inbetriebnahme festgesetzt.
Die unterfertigten
Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.
Wie viele
Betriebe in Österreich hatten zum Zeitpunkt des Beschlusses des
Bundestierschutzgesetzes (27. Mai 2004) bereits auf ausgestaltete Käfige
umgestellt? Wann haben diese Betriebe auf ausgestaltete Käfige umgestellt?
2.
Wie viele
Betriebe haben nach Beschluss des Bundestierschutzgesetzes (also ab Juni
2004) auf ausgestaltete Käfige umgestellt und in welchen Bundesländern befinden
sich diese Betriebe?
3.
Haben die
Betriebe, die auf ausgestaltete Käfige umgestellt haben,
Investitionsförderungen erhalten? Wenn ja, wie viel an Investitionsförderungen
wurden für ausgestaltete Käfige ausbezahlt und mit welcher Begründung?
4.
Wie viele
Betriebe betreiben derzeit eine konventionelle Käfighaltung für Legehennen in
Österreich und in welchen Bundesländern befinden sie sich?
5.
Sind für die
Umstellung auf alternative Haltungssysteme Investitionsförderungen oder
sonstige Förderungen vorgesehen? Wenn ja, welche und wie viele Mittel sollen
für welche Haltungssysteme zur Verfügung gestellt werden (bitte um getrennte
Angabe für Freilandhaltung, Volierenhaltung, Bodenhaltung)?