1936/J XXII. GP

Eingelangt am 28.06.2004
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend Käfighaltung von Legehennen in Österreich

 

 

Das Bundestierschutzgesetz sieht mit 1. Jänner 2009 das Verbot der konventionellen Legehennenhaltung in Käfigen sowie Verbot des Baues und der Inbetriebnahme von ausgestalteten Käfigen ab dem 1. Jänner 2005 vor. Für die wenigen bestehenden, ausgestalteten Käfige wurde eine Übergangsfrist von 15 Jahren ab der ersten Inbetriebnahme festgesetzt.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1.             Wie viele Betriebe in Österreich hatten zum Zeitpunkt des Beschlusses des Bundestierschutzgesetzes (27. Mai 2004) bereits auf ausgestaltete Käfige umgestellt? Wann haben diese Betriebe auf ausgestaltete Käfige umgestellt?

 

2.             Wie viele Betriebe haben nach Beschluss des Bundestierschutzgesetzes (also ab Juni 2004) auf ausgestaltete Käfige umgestellt und in welchen Bundesländern befinden sich diese Betriebe?

 

3.             Haben die Betriebe, die auf ausgestaltete Käfige umgestellt haben, Investitionsförderungen erhalten? Wenn ja, wie viel an Investitionsförderungen wurden für ausgestaltete Käfige ausbezahlt und mit welcher Begründung?

 

4.             Wie viele Betriebe betreiben derzeit eine konventionelle Käfighaltung für Legehennen in Österreich und in welchen Bundesländern befinden sie sich?

 

5.             Sind für die Umstellung auf alternative Haltungssysteme Investitionsförderungen oder sonstige Förderungen vorgesehen? Wenn ja, welche und wie viele Mittel sollen für welche Haltungssysteme zur Verfügung gestellt werden (bitte um getrennte Angabe für Freilandhaltung, Volierenhaltung, Bodenhaltung)?