1937/J XXII. GP

Eingelangt am 28.06.2004
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Dr. Helene Partik-Pablé

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend der Mitberücksichtigung von familiären Verhältnissen bei der Verleihung

von Staatsbürgerschaften

Von Seiten der Länder wird immer wieder die Kritik laut, dass bei der Verleihung der
Staatsbürgerschaft die familiären Verhältnisse und Situationen des Antragstellers
nicht berücksichtigt werden und dies im Rahmen des Familiennachzuges zu einer
Umgehung der Quoten des Fremdengesetzes führt.

Bei Ehepartnern mit fremder Staatsangehörigkeit war und ist festzustellen, dass
immer nur ein Ehepartner um die österreichische Staatsbürgerschaft ansucht. Nach
Erhalt dieser kommt es zu einer problemfreien, außerhalb der Quoten liegenden und
ohne die Geltung der Integrationsregelung zu beachtenden Nachziehung der
anderen Ehepartner und Kinder nach Österreich.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher aus gegebenem Anlass an den
Bundesminister für Inneres folgende

Anfrage

1.            Ist Ihnen der dargestellte Sachverhalt bekannt?

2.            Wenn   ja,   wie   viele   Fälle   einer   diesbezüglichen   Vorgehensweise   der
Nachziehung von Ehepartnern und gemeinsamen Kindern gibt es?


3.             Welche    Möglichkeiten    sehen    Sie    diesen    dargestellten    Missbrauch
abzustellen?

4.             Sehen Sie eine Möglichkeit in Zukunft, in Bezug auf das Entscheidungs-
verfahren über die Verleihung der Staatsbürgerschaft, zu gewährleisten, dass
von vornherein vom Staatsbürgerschaftswerber alle Umstände offengelegt
werden, ob ein Nachzug von Ehepartner und Kindern beabsichtigt wird?

5.             Finden sich die durch diese Vorgehensweise nachgezogenen Personen in der
Quotenregelung des Fremdengesetzes wieder oder werden  diese nicht
berücksichtigt?