1937/J XXII. GP
Eingelangt am 28.06.2004
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Helene Partik-Pablé
Kolleginnen und Kollegen
an
den Bundesminister für Inneres
betreffend
der Mitberücksichtigung von familiären Verhältnissen bei der Verleihung
von Staatsbürgerschaften
Von Seiten der Länder wird immer wieder die Kritik laut,
dass bei der Verleihung der
Staatsbürgerschaft
die familiären Verhältnisse und Situationen des Antragstellers
nicht berücksichtigt werden und dies im Rahmen des Familiennachzuges zu einer
Umgehung der Quoten des Fremdengesetzes
führt.
Bei Ehepartnern mit fremder Staatsangehörigkeit war und
ist festzustellen, dass
immer
nur ein Ehepartner um die österreichische Staatsbürgerschaft ansucht. Nach
Erhalt dieser kommt es zu einer problemfreien, außerhalb der Quoten liegenden
und
ohne die Geltung der
Integrationsregelung zu beachtenden Nachziehung der
anderen Ehepartner und Kinder nach
Österreich.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher aus
gegebenem Anlass an den
Bundesminister
für Inneres folgende
Anfrage
1.
Ist Ihnen der dargestellte Sachverhalt bekannt?
2.
Wenn ja, wie
viele Fälle einer diesbezüglichen Vorgehensweise der
Nachziehung von Ehepartnern und gemeinsamen
Kindern gibt es?
3.
Welche
Möglichkeiten
sehen Sie diesen dargestellten Missbrauch
abzustellen?
4.
Sehen Sie eine Möglichkeit in Zukunft, in Bezug auf das
Entscheidungs-
verfahren über die
Verleihung der Staatsbürgerschaft, zu gewährleisten, dass
von vornherein vom Staatsbürgerschaftswerber
alle Umstände offengelegt
werden, ob ein Nachzug von Ehepartner und Kindern beabsichtigt wird?
5.
Finden sich die durch diese Vorgehensweise nachgezogenen
Personen in der
Quotenregelung
des Fremdengesetzes wieder oder werden
diese nicht
berücksichtigt?