194/J XXII. GP

Eingelangt am: 19.03.2003
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ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Ulrike Sima


und GenossInnen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Behinderung der Markteinführung der EN 12566-3 geprüften Kläranlagen

Angesicht der Unmöglichkeit allein schon aus Kostengründen sämtliche Betriebe und
Haushalte an ein öffentliches Kanalnetz anzuschließen ist es notwendig, die Markteinführung
umweltgerechter Kleinkläranlagen mit einem Dauertest lt. EN 12566-3 Entwurf
voranzutreiben. Um einen entsprechenden zielgerechten Standard sicherzustellen, wurde die
Ö-Norm B 2502-1 geschaffen, die aus heutiger Sicht aber als veraltet gelten muss, da der
aktuelle Stand der Technik mit dem Dauertest EN 12566-3 neu definiert wurde.

Tatsache ist, dass gemäß einem Gerichtsgutachten des Bezirksgerichts Villach die Firma
Anton Schlatte, BAAS-Umwelttechnik österreichweit mit seinen vollbiologischen
Kläranlagen den Dauertest EN 12566-3, wobei es sich bei den BAAS-Kläranlagen um ein
naturnahes Abwasserreinigungsverfahren und der Verwendung von Steinwolle handelt,
welches für eine Abwasserreinigung häuslicher Abwässer nach dem Stand der Technik für
1-500 Einwohner verwendet werden kann.

Um so verwunderlich ist es, dass von Seiten des Bundesministerium für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft der BAAS-Umwelttechnick als einziger, der
am Markt befindlichen Anlagenerzeuger, der Dauertest EN 12566-3 vorgeschrieben wurde,
während andere Anlagenerzeuger diesen Test nicht erfüllen müssen.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den Bundesminister
für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende


Anfrage:

1.      Warum wurde ausschließlich die Firma Schlatte-BAAS Umwelttechnik im Jahr 1999
gezwungen, die Dauertestprüfung laut EN 12566-3 zu absolvieren? Wurde dabei
nicht eine Wettbewerbsverzerrung bewusst in Kauf genommen?

2.     Warum wurde die Wettbewerbsgleichheit vom Bundesministerium für Land- und
Forstwirtschaft und Umwelt trotz Kenntnis der erfolgreichen Dauertestprüfung lt.
EN 12566-3 Entwurf der BAAS-Anlage seit dem 31.01.2000, nicht hergestellt?

3.      Warum ist das Gleichheitsprinzip nicht bei allen Kläranlagentypen zur Anwendung
gekommen?

4.      Das Normungsinstitut sowie das BMLF wurden sofort nach Abschluss des Dauertests
lt. EN 12566-3 Entwurf der BAAS-Anlage schriftlich in Kenntnis gesetzt. Wie kann
es somit möglich sein, dass Kläranlagen in der ÖNORM B 2502-1 Ausgabe
01.01.2001 aufscheinen, welche keinen Dauerbetrieb lt. EN 12566-3 Entwurf mit den
komplexen Prüferfordernissen aufweisen? Diese Kläranlagen stellen nicht den
aktuellen Stand der Technik dar!