1956/J XXII. GP
Eingelangt am 28.06.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten HAGENHOFER
und GenossInnen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend
Verkauf von Bundeseigentum (Immobilien)
Seit ihrem Bestehen verfolgen die
ÖVP-FPÖ-Bundesregierungen u.a. ein Ziel: Den
möglichst
raschen und vollständigen Verkauf von Immobilien (Gebäude und Grundstücke)
aus Bundeseigentum. Dieses Ziel widerspricht jedoch einer nachhaltigen und
vernünftigen
Budgetpolitik.
Ein Verkauf kann nur einmal erfolgen, langfristige regelmäßige Einnahmen wie
Mieten oder Pacht
fallen dadurch unwiderruflich weg.
Viele Behörden und Institutionen, die
ihre Räumlichkeiten in Bundesimmobilien hatten,
mussten bereits umziehen bzw. Mietverhältnisse mit den neuen privaten
Eigentümern
eingehen.
Es stellt sich die Frage, ob derartige
Umsiedlungs- und Kostenverlagerungsmaßnahmen
überhaupt
rentabel sind. Die Beantwortung bisheriger parlamentarischer Anfragen durch den
Bundesminister
für Finanzen lässt befürchten, dass die Veräußerung bundeseigener
Immobilien mehr Kosten als Nutzen mit sich bringt. Auch der aktuelle Bericht
des
Rechnungshofes (RH 860 025/002-E1/04) zeigt diese Tendenz auf: „Investitionen
des
Bundes gingen vor allem wegen der Ausgliederungen zurück. Andererseits
erhöhten sich die
Ausgaben für Mieten spürbar."
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen
daher an den Bundesminister für Finanzen
folgende
Anfrage:
1.
Welche Immobilien wurden seit 2000 aus dem Bundeseigentum
verkauft (detaillierte
Auflistung)?
2.
Wer
sind die Käufer? (detaillierte Zuordnung)?
3.
Wie
hoch waren die Erlöse aus diesen Verkäufen (einzeln je Immobilie und in Summe)?
4.
Wie hoch ist bzw. war der Verkehrswert (einzeln je
Immobilie und in Summe)?
5.
Welche
Objekte wurden seit 2000 an die BIG übertragen?
6.
Welche
davon wurden durch die BIG veräußert?
7.
Welche
Maklerbüros wurden im Zuge
der Veräußerungen beauftragt
(detaillierte
Auflistung der
Aufträge)?
8.
Welche Provisionsgebühren und sonstige Zahlungen wurden an
diese Maklerbüros in
welcher Höhe
entrichtet (pro Auftrag und in Summe)?
9.
In welcher Höhe belaufen sich die Mietkosten jener
Behörden und Organe, die früher in
bundeseigenen Immobilien untergebracht waren und nun private Mietverhältnisse
eingehen mussten im
Jahr 2000, 2001, 2002 und 2003?
10.
Wie hoch ist der Entfall jener Einnahmen für den Bund,
die durch die Vermietung der
betreffenden
Immobilien vor deren Veräußerung erzielt wurden?
11.
Wie ist die Entwicklung der Ausgaben für Mieten von
Behörden und Organen seit 2000
(Jahressumme von 2000,
2001, 2002 und 2003)?
12.
Welche
Objekte stehen derzeit zum Verkauf an?
13.
Welche
Kosten werden die derzeit
geplanten
Veräußerungen
voraussichtlich
verursachen?
14.
Wie
hoch ist der Verkehrswert der derzeit zum Verkauf anstehenden Immobilien?