1962/J XXII. GP

Eingelangt am 07.07.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Erika Scharer

und GenossInnen

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

betreffend Entwicklung der Schattenwirtschaft

In Deutschland, Österreich und der Schweiz hat die Größe der Schattenwirtschaft von
1975-2002 deutlich zugenommen. 1975 betrug die Schattenwirtschaft in Deutschland 5,75 %
des offiziellen BIP, bis zum Jahr 2002 stieg dieser Wert auf 16,49 % des offiziellen BIP oder
auf 350,4 Mrd. Euro.

In Österreich betrug der vergleichbare Wert der Schattenwirtschaft 1975 2,04 % und stieg bis
2002 auf einen Wert von 10,69 % des offiziellen BIP oder auf 21,8 Mrd. Euro.

Auch in der Schweiz betrug die Schattenwirtschaft 1975 einen beträchtlichen Anteil des
offiziellen BIP, nämlich 3,2 %. Dieser Wert steigerte sich bis 2002 auf 9,48 % des offiziellen
BIP oder 38,7 Mrd. CHF.

Bleiben weiterhin entsprechende Maßnahmen aus, wird neben den beiden genannten Ländern
auch in Österreich mit einem weiteren Anstieg der Schattenwirtschaft, von welcher die illegal
beschäftigten AusländerInnen ein Teil sind, zu rechnen sein. Aus diesem Grund sind
Maßnahmen zur Einschränkung der Schattenwirtschaft dringend gefragt. Es geht nicht allein
um Zahlen sondern um die wirtschaftspolitische Not der betroffenen Menschen, welche
illegal beschäftigt werden. Arbeitsmarktpolitische, sozialpolitische und wirtschaftspolitische
Aspekte sollten hier im Vordergrund stehen.

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister
für Wirtschaft und Arbeit folgende

Anfrage:

1.    Wie hoch war das Volumen der Schattenwirtschaft für 2003 in Österreich?

a.      Für das Baugewerbe?

b.      Für das Gastgewerbe?

2.              Wie viele Kontrolleure sind heute bei der KIAB tätig, welche vorher beim
Arbeitsinspektorat, Zoll und Finanz beschäftigt waren?

3.              Welche Konsequenzen hatten illegal beschäftigte ausländische Arbeitskräfte, welche mit
Übertretungen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz 2000, 2001 und bis 30. Juni
2002 angetroffen wurden, zu tragen?

4.              Wie hoch war das Ausmaß der finanziellen Strafen für illegal beschäftigte Arbeitskräfte
2000, 2001, bis 30 Juni 2002 angesetzt?

5.              Wie viele Arbeitskräfte waren von diesen Strafen betroffen?

6.              Wie viele Strafanzeigen wurden gemäß AuslBG 2000, 2001 und bis 30. Juni 2002
Österreichweit (nach Bundesländern zugeordnete Zahlen) im Detail beantragt?


7.             Wie viele der unter Punkt 3 erfragten Strafanzeigen wurden tatsächlich verhängt?

8.             Wie viele Strafanzeigen und umgesetzten Strafausmaße (siehe Frage 3 und 4) wurden
2000, 2001, bis 30. Juni 2002 tatsächlich eingehoben?

9.             Wie viele Strafanzeigen wurden gemäß AVRAG 2000, 2001 und bis 30. Juni 2002
bundesweit (nach Bundesländern zugeordnete Zahlen) im Detail beantragt?

10.      Wie sehen Sie die Möglichkeit, Schwarzarbeit zu senken, indem es künftig kein
Verwaltungsdelikt wie Falschparken bleibt sondern zu einem Straftatbestand mit Folgen
wie zum Beispiel Gewerbeberechtigungsentzug geändert wird?

11.      Wie hoch war das Budget des Arbeitsinspektorats im Jahre 2000, 2001 und 2002
(bis 30. Juni 2002)?

12.      Wie viele Kontrollen wurden 2000, 2001 und 2002 (bis 30. Juni 02) vom
Arbeitsinspektorat betreffend dem AuslBG und AVRAG durchgeführt?

13.      Wie viele MitarbeiterInnen waren im Arbeitsinspektorat für die Kontrollen nach dem
AuslBG und AVRAG beschäftigt?

14.      Welche Branchen waren von Schattenwirtschaft 2000, 2001 und 2002 (nach
Bundesländern zugeordnet) betroffen?

15.      Wie hoch war der Anteil der einzelnen Branchen der Schattenwirtschaft am BIP in
Österreich in den Jahren 2000, 2001, 2002 und 2003 im Detail?

16.      Wie hoch sind die Sozial- und Steuerabgaben, welche durch die Schattenwirtschaft der
österreichischen Wirtschaft 2000, 2001, 2002 und 2003 entgangen sind?