1962/J XXII. GP
Eingelangt am 07.07.2004
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möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Erika Scharer
und GenossInnen
an
den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend
Entwicklung der Schattenwirtschaft
In
Deutschland, Österreich und der Schweiz hat die Größe der Schattenwirtschaft
von
1975-2002 deutlich zugenommen. 1975 betrug
die Schattenwirtschaft in Deutschland 5,75 %
des offiziellen BIP, bis zum Jahr 2002 stieg dieser Wert auf 16,49 % des
offiziellen BIP oder
auf 350,4 Mrd. Euro.
In Österreich betrug der vergleichbare Wert der
Schattenwirtschaft 1975 2,04 % und stieg bis
2002 auf einen Wert von 10,69 % des offiziellen BIP oder auf 21,8 Mrd. Euro.
Auch
in der Schweiz betrug die Schattenwirtschaft 1975 einen beträchtlichen Anteil
des
offiziellen BIP, nämlich 3,2 %. Dieser Wert
steigerte sich bis 2002 auf 9,48 % des offiziellen
BIP oder 38,7 Mrd. CHF.
Bleiben weiterhin entsprechende Maßnahmen aus, wird
neben den beiden genannten Ländern
auch in Österreich mit einem weiteren Anstieg der Schattenwirtschaft, von
welcher die illegal
beschäftigten
AusländerInnen ein Teil sind, zu rechnen sein. Aus diesem Grund sind
Maßnahmen zur Einschränkung der Schattenwirtschaft dringend gefragt. Es geht
nicht allein
um Zahlen sondern um die wirtschaftspolitische Not der betroffenen Menschen,
welche
illegal beschäftigt werden. Arbeitsmarktpolitische, sozialpolitische und
wirtschaftspolitische
Aspekte sollten hier im Vordergrund stehen.
In diesem
Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister
für Wirtschaft und
Arbeit folgende
Anfrage:
1. Wie
hoch war das Volumen der Schattenwirtschaft für 2003 in Österreich?
a. Für das Baugewerbe?
b. Für
das Gastgewerbe?
2.
Wie viele Kontrolleure sind heute bei der KIAB tätig,
welche vorher beim
Arbeitsinspektorat,
Zoll und Finanz beschäftigt waren?
3.
Welche Konsequenzen hatten illegal beschäftigte
ausländische Arbeitskräfte, welche mit
Übertretungen nach
dem Ausländerbeschäftigungsgesetz 2000, 2001 und bis 30. Juni
2002 angetroffen wurden, zu tragen?
4.
Wie hoch war das Ausmaß der finanziellen Strafen für
illegal beschäftigte Arbeitskräfte
2000, 2001, bis 30
Juni 2002 angesetzt?
5.
Wie
viele Arbeitskräfte waren von diesen Strafen betroffen?
6.
Wie viele Strafanzeigen wurden gemäß AuslBG 2000, 2001
und bis 30. Juni 2002
Österreichweit (nach
Bundesländern zugeordnete Zahlen) im Detail beantragt?
7.
Wie
viele der unter Punkt 3 erfragten Strafanzeigen wurden tatsächlich verhängt?
8.
Wie viele Strafanzeigen und umgesetzten Strafausmaße
(siehe Frage 3 und 4) wurden
2000, 2001, bis 30.
Juni 2002 tatsächlich eingehoben?
9.
Wie viele Strafanzeigen wurden gemäß AVRAG 2000, 2001
und bis 30. Juni 2002
bundesweit (nach
Bundesländern zugeordnete Zahlen) im Detail beantragt?
10.
Wie
sehen Sie die Möglichkeit, Schwarzarbeit zu senken, indem es künftig kein
Verwaltungsdelikt wie Falschparken bleibt
sondern zu einem Straftatbestand mit Folgen
wie zum Beispiel Gewerbeberechtigungsentzug geändert wird?
11.
Wie
hoch war das Budget des Arbeitsinspektorats im Jahre 2000, 2001 und 2002
(bis 30. Juni 2002)?
12.
Wie viele Kontrollen wurden 2000, 2001 und 2002 (bis 30.
Juni 02) vom
Arbeitsinspektorat
betreffend dem AuslBG und AVRAG durchgeführt?
13.
Wie viele MitarbeiterInnen waren im Arbeitsinspektorat
für die Kontrollen nach dem
AuslBG und AVRAG
beschäftigt?
14.
Welche Branchen waren von Schattenwirtschaft 2000, 2001
und 2002 (nach
Bundesländern
zugeordnet) betroffen?
15.
Wie hoch war der Anteil der einzelnen Branchen der
Schattenwirtschaft am BIP in
Österreich in den
Jahren 2000, 2001, 2002 und 2003 im Detail?
16.
Wie hoch sind die Sozial- und Steuerabgaben, welche
durch die Schattenwirtschaft der
österreichischen
Wirtschaft 2000, 2001, 2002 und 2003 entgangen sind?