1963/J XXII. GP

Eingelangt am 07.07.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

Der Abgeordneten Erika Scharer

und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend KIAB - Kontrolle illegaler Ausländerbeschäftigung

Illegal beschäftigte ausländische Arbeitskräfte sind nach wie vor Thema. Nutznießer sind in
diesem Fall die ArbeitgeberInnen, die verhältnismäßig geringe Strafen verhängt bekommen.

Die Bestrafung illegal Beschäftigter ist drastisch und doppelt ungerecht. Als Beispiele der
Konsequenzen für illegal Beschäftigte sind Aufenthaltsverbot, Ausweisung bzw.
Abschiebung zu nennen.

Bis 30. Juni 02 wurden die Kontrollen illegal beschäftigter Ausländer durch das
Arbeitsinspektorat durchgeführt. Dieses war dem Bundesministeriums für Wirtschaft und
Arbeit untergeordnet. Seit dem 1. Juli 2002 wird dieser Aufgabenbereich von der KIAB
(Kontrolle Illegaler Ausländerbeschäftigung) durchgeführt. Die KIAB ist im
Bundesministerium für Finanzen angesiedelt.

Die Geschäftsstellen des AMS und die Zollbehörden haben die zuständigen Behörden zu
verständigen, wenn sie im Rahmen ihrer Tätigkeit zu dem begründeten Verdacht gelangen,
dass eine Übertretung arbeitsrechtlicher, sozialversicherungsrechtlicher, gesundheits- und
umweltschutzrechtlicher, abgabenrechtlicher oder gewerberechtlicher Vorschriften vorliegt.

Ziel der Kontrolle illegaler AusländerInnenbeschäftigung sind laut Homepage des
Bundesministeriums für Finanzen unter anderem die Sicherung der Lohn- und
Arbeitsbedingungen inländischer und integrierter ausländischer Arbeitskräfte vor allem in
Hinblick auf die Entwicklung der österreichischen Arbeitsmarktlage.

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister
für Finanzen folgende

Anfrage:

1.              Wie viele KIAB Dienststellen gibt es und in welchen Bundesländern sind diese
Dienststellen eingerichtet?

2.              Wie viele MitarbeiterInnen sind in den einzelnen KIAB-Dienststellen beschäftigt?

3.              Wie viele Personen umfasst das KIAB-Einsatzteam Österreichweit?

4.              Wie viele Personen umfasst das KIAB-Einsatzteam in den einzelnen Bundesländern?

5.              Gibt es in Osttirol eine KIAB-Einsatzstelle?

a.   Wenn nein, wer kontrolliert in Osttirol anstatt der KIAB?

6.              Wie viele Betriebe wurden seit 1. Juli 2002 kontrolliert?

7.              Wie viele Kontrollen wurden im Jahre 2002 (ab 1. Juli 2002) und 2003 durchgeführt?


8.             Wie viele illegal beschäftigte AusländerInnen wurden dabei in den Betrieben angetroffen?

9.             Wie hoch war das beantragte Strafausmaß seit 1. Juli 2002 und für 2003?

10.      Wie viele Strafanzeigen wurden in den Jahren 2002 (ab 1. Juli 02) und 2003 beantragt?

11. Welche Wirtschaftsklassen waren von den Kontrollen seit 1. Juli 2002 und im Jahr 2003
betroffen? (nach Bundesländern zugeordnet)

12.  Wie hoch war das verhängte Strafausmaß für betroffene Betriebe im Jahr 2002 (ab 1. Juli)
und 2003 in Summe?

13. Wie hoch war das tatsächliche Strafausmaß für die betroffenen Betriebe im Jahr 2002 (ab
1. Juli) und 2003?

14. Wie hoch waren die finanziellen Strafzahlungen, die von den Betrieben 2002 (ab 1. Juli)
und 2003 tatsächlich zu entrichten waren?

15.  Welche Strafen und/oder Konsequenzen wurden 2002 (seit 1. Juli) und 2003 für illegal
beschäftigte AusländerInnen und SchwarzarbeiterInnen verhängt?

16. In welcher Höhe mussten illegal beschäftigte AusländerInnen und SchwarzarbeiterInnen,
welche 2002 (ab Juli 02) und 2003 festgestellt wurden, finanzielle Strafen bezahlen?

17. Wie viele Übertretungen gab es betreffend der Bestimmungen des
Ausländerbeschäftigungsgesetzes?