1963/J XXII. GP
Eingelangt am 07.07.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
Der Abgeordneten Erika Scharer
und GenossInnen
an
den Bundesminister für Finanzen
betreffend KIAB - Kontrolle illegaler
Ausländerbeschäftigung
Illegal beschäftigte ausländische Arbeitskräfte sind
nach wie vor Thema. Nutznießer sind in
diesem Fall die
ArbeitgeberInnen, die verhältnismäßig geringe Strafen verhängt bekommen.
Die Bestrafung illegal Beschäftigter ist drastisch und
doppelt ungerecht. Als Beispiele der
Konsequenzen für
illegal Beschäftigte sind Aufenthaltsverbot, Ausweisung bzw.
Abschiebung zu nennen.
Bis
30. Juni 02 wurden die Kontrollen illegal beschäftigter Ausländer durch das
Arbeitsinspektorat durchgeführt. Dieses war
dem Bundesministeriums für Wirtschaft und
Arbeit untergeordnet. Seit dem 1. Juli 2002 wird dieser Aufgabenbereich
von der KIAB
(Kontrolle Illegaler Ausländerbeschäftigung) durchgeführt. Die KIAB ist im
Bundesministerium für Finanzen angesiedelt.
Die
Geschäftsstellen des AMS und die Zollbehörden haben die zuständigen Behörden zu
verständigen, wenn sie im Rahmen ihrer
Tätigkeit zu dem begründeten Verdacht gelangen,
dass eine Übertretung arbeitsrechtlicher,
sozialversicherungsrechtlicher, gesundheits- und
umweltschutzrechtlicher, abgabenrechtlicher
oder gewerberechtlicher Vorschriften vorliegt.
Ziel
der Kontrolle illegaler AusländerInnenbeschäftigung sind laut Homepage des
Bundesministeriums für Finanzen unter anderem die Sicherung der Lohn- und
Arbeitsbedingungen inländischer und
integrierter ausländischer Arbeitskräfte vor allem in
Hinblick auf die Entwicklung der österreichischen Arbeitsmarktlage.
In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten
Abgeordneten an den Bundesminister
für Finanzen folgende
Anfrage:
1.
Wie viele KIAB Dienststellen gibt es und in welchen
Bundesländern sind diese
Dienststellen
eingerichtet?
2.
Wie
viele MitarbeiterInnen sind in den einzelnen KIAB-Dienststellen beschäftigt?
3.
Wie viele Personen umfasst das KIAB-Einsatzteam
Österreichweit?
4.
Wie viele Personen umfasst das KIAB-Einsatzteam in den
einzelnen Bundesländern?
5.
Gibt
es in Osttirol eine KIAB-Einsatzstelle?
a. Wenn nein, wer kontrolliert in
Osttirol anstatt der KIAB?
6.
Wie
viele Betriebe wurden seit 1. Juli 2002 kontrolliert?
7.
Wie
viele Kontrollen wurden im Jahre 2002 (ab 1. Juli 2002) und 2003 durchgeführt?
8.
Wie
viele illegal beschäftigte AusländerInnen wurden dabei in den Betrieben
angetroffen?
9.
Wie
hoch war das beantragte Strafausmaß seit 1. Juli 2002 und für 2003?
10.
Wie
viele Strafanzeigen wurden in den Jahren 2002 (ab 1. Juli 02) und 2003
beantragt?
11. Welche Wirtschaftsklassen waren von den
Kontrollen seit 1. Juli 2002 und im Jahr 2003
betroffen? (nach Bundesländern zugeordnet)
12. Wie hoch war das verhängte Strafausmaß für
betroffene Betriebe im Jahr 2002 (ab 1. Juli)
und 2003 in Summe?
13. Wie hoch war das tatsächliche Strafausmaß für die
betroffenen Betriebe im Jahr 2002 (ab
1. Juli) und 2003?
14. Wie hoch waren die finanziellen Strafzahlungen,
die von den Betrieben 2002 (ab 1. Juli)
und 2003 tatsächlich zu entrichten waren?
15. Welche Strafen und/oder Konsequenzen wurden 2002
(seit 1. Juli) und 2003 für illegal
beschäftigte AusländerInnen und SchwarzarbeiterInnen verhängt?
16. In welcher Höhe mussten illegal beschäftigte
AusländerInnen und SchwarzarbeiterInnen,
welche 2002 (ab Juli 02) und 2003 festgestellt wurden, finanzielle
Strafen bezahlen?
17. Wie viele Übertretungen gab es betreffend der
Bestimmungen des
Ausländerbeschäftigungsgesetzes?