1983/J XXII. GP

Eingelangt am 07.07.2004
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

betreffend „Serotonic – Nahrungsergänzungsmittel oder Arzneimittel ?“

 

In den letzten Monaten wurde bekannt, dass gerade auch von bekannten Ärzten „Serotonic“ als Nahrungsergänzungsmittel (NEM) empfohlen und direkt verkauft wird. Dieses NEM wird in der Werbung (Produktinformation ) und im Verkauf mit der Behandlung von psychischen Störungen zur Unterstützung des Serotoninsystems beworben. Die Produktinformation gibt bereits in der Einleitung darüber Auskunft:

„Durch die ausgewählte Zusammensetzung verschiedener antidepressiv wirkender Substanzen, Vitamine und Spurenelemente werden die Neurotransmitterspiegel im Gehirn ausgeglichen und damit Angst, Unruhe und Gemütsschwankungen bekämpft.“

 

Diese Werbung, der Verkauf sowie die Behandlung ist in Anbetracht neuerer Erkenntnisse nicht nachvollziehbar.

„Schon lange ist bekannt, dass die Aminosäure Tryptophan aus der Nahrung im menschlichem Körper zum Stimmungsaufheller Serotonin metabolisiert wird. Nun konnten Wissenschaftler einen weiteren psychotropen Effekt ausmachen: Tryptophan reagiert in wässriger Lösung unter mäßiger Wärmezufuhr bereitwillig mit diversen Aromastoffen wie Vanillin, Benzaldehyd  oder Anisaldehyd zu Tetrahydro-ß-caroblinen. Carboline sind Alkaloide, die typischerweise psychotrope Effekt hervorrufen. Zu dieser Stoffklasse zählen beispielsweise das Rauschmittel Harmin, ein Wirkstoff des südamerikanischen Yage- oder Ayahuasca-Trankes, das angstlösende Beruhigungsmittel Reserptin, welches aus Rauwolfia-Arten gewonnen wird, oder Yohimbin, ein Aphrodisiakum aus der Rinde des Yohimbebaumes (Pausinystalia yohimba).“

 

„Herraiz T et al: L-Tryptophan reacts with naturally occurring and food-occurring phenolic aldehydes to give phenolic tetrahxdro-ß-carboline alkaloids: activity as antioxidants and free redical scavengers. Journal of Agricultural and Food Chemistry 2003/51/S. 2168-2173.”

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen nachstehende

Anfrage:

 

  1. Ist „Serotonic“ – aufgrund der objektiven und subjektiven Zweckbestimmung in der Produktinformation – als NEM oder als Arzneimittel in Österreich einzustufen?

  2. Wenn als Arzneimittel, welche Maßnahmen nach dem AMG werden Sie ergreifen?

  3. Wenn als NEM, ist bereits eine Anmeldung nach dem LMG erfolgt?

  4. Wie beurteilen Sie die Erkenntnisse der im Einleitungstext zitierten Studie?

  5. Ist es zulässig, dass Ärzte „Serotonic“ bewerben, sowie verkaufen und möglicherweise dafür auch ein Entgelt annehmen?

  6. Ist „Serotonic“ in den Eu-Mitgliedsländern als Arzneimittel oder Nahrungsergänzungsmittel zugelassen?

  7. Werden die Kosten von „Serotonic“ durch die Sozialversicherungen ersetzt, wenn dieses durch einen Arzt verordnet wird?