1991/J XXII. GP
Eingelangt am 07.07.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Sabine Mandak, Gabriele Heinisch-Hosek,
Bettina Stadlbauer,
Kolleginnen und Kollegen
an die
Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
betreffend die
Förderung von Frauenorganisationen im Jahr 2004
In den letzten Wochen wurde bekannt, dass mehreren
Frauen- und
Opferschutzeinrichtungen
die Mittel gekürzt wurden. Die
Interventionsstellen gegen Gewalt erhalten heuer um fünf
Prozent weniger Budget
als
letztes Jahr. Somit ist die Wiener Interventionsstellen gezwungen, ihr
Betreuungsangebot einzuschränken und Gewaltopfer in den Bezirken Ottakring,
Hernals, Währing, Döbling, Floridsdorf, Donaustadt und Liesing können nicht
mehr
betreut werden.
Währenddessen ist es scheinbar ohne Schwierigkeiten möglich eine
Hotline für Gewaltopfer um 500.000 Euro aus dem Budget für
Verbrechensopferhilfe
im Justizministerium zu finanzieren. Ein
Geld, dass laut Diversionsgesetz den
Opferschutzeinrichtungen zugunsten kommen sollte. Es stellt sich die Frage,
wohin
die AnwältInnen dieser Hotline die Opfer schicken, wenn die Beratungsstellen
sie
nicht mehr betreuen können.
Auch
der Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser ist von beträchtlichen
Budgetkürzungen betroffen. Dies betrifft vor
allem die Informationsstelle gegen
Gewalt und die Frauenhelpline gegen Gewalt, die dadurch möglicherweise
auch
nicht mehr in der Lage sein wird, ihren
24-Stunden-Betrieb aufrechtzuerhalten.
Es
sind noch einige andere Einrichtungen von Budgetkürzungen betroffen, wie der
Verein Orientexpress, eine
Frauenservicestelle und Beratungsstellen für
Migrantinnen, das Beratungszentrum für Migrantinnen und vor allem aber das
Frauenhaus Tirol, das im September 2004 vom Zusperren bedroht ist. Die
unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.
Auf wie viel belaufen sich die Ausgaben Ihres
Ministeriums für die
Interventionsstellen
gegen Gewalt (aufgeschlüsselt nach Bundesländern) für
das Jahr 2004 und wie viel mehr bzw. weniger ist dies als im Jahr 2003?
2.
Ist
Ihnen bekannt, dass das BMI die Förderungen für die Interventionsstellen
im Jahr 2004 um 5% gekürzt hat und diese -
da schon bisher am Limit ihrer
Arbeitsfähigkeit - nunmehr nicht alle
Klientinnen betreuen können?
3.
Was haben Sie als Frauenministerin getan bzw. was tun
Sie, um diese
Kürzungen
zu verhindern bzw. den Interventionsstellen weiterhin ein Arbeiten
unter erträglichen
Bedingungen zu ermöglichen?
4.
Können Sie sich vorstellen, die vom BMI gekürzten 5%
heuer durch Ihr
Ministerium zu „ersetzen",
um den Interventionsstellen weiterhin die
Betreuung aller Klientinnen zu ermöglichen? Welche Maßnahmen werden Sie
sonst in diesem Sinne setzen?
Der
Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser wurde seitens Ihres
Ministeriums heuer um 18% im Vergleich zum Vorjahr gekürzt. Dadurch
musste die Helpline - die für ganz Österreich zuständige Erstanlaufstelle für
von Gewalt betroffene Frauen, Kindern,
Jugendlichen und vielen anderen
Betroffenen - bereits um 70 Stunden im Monat „einsparen" und wird
möglicherweise ihren 24-Stunden-Betrieb nicht mehr aufrecht erhalten
können.
5.
Wieso
kam es heuer zu dieser Kürzung seitens Ihres Ministeriums?
6.
Wohin
soll das dadurch „eingesparte" Geld fließen?
7.
Ist
Ihnen die Konsequenz der Kürzung bewusst, dass nämlich bewährte
Infrastruktur zur Bekämpfung von Gewalt an
Frauen zerstört wird? Was sagen
Sie als Frauenministerin dazu?
8.
Weshalb schließen Sie mit den Frauenservicestellen und
mit den
Einrichtungen
gegen Gewalt keine dreijährigen Förderverträge ab, wie dies
unter früheren
Frauenministerinnen üblich war?
9.
Können Sie sich eine gesetzliche Absicherung der
Frauenhelpline ähnlich den
Interventionsstellen,
durch Integration ins Gewaltschutzgesetz, vorstellen?
10.
Wenn
ja, wann und wie soll das konkretisiert werden?
11.
Wenn
nein, warum nicht?
12.
Ist
Ihnen bewusst, dass die Vereinsvorstände dieser Einrichtungen etliche
Ausgaben, insbesondere die Gehälter von
MitarbeiterInnen vorfinanzieren
müssen, und persönlich haften, wenn es nach monatelangen Verhandlungen
mit Ihrem Ministerium letztendlich zu Kürzungen kommt? Wie rechtfertigen
Sie dies?
13.
Was könnten Sie Ihrer Meinung nach tun, um diesen
unbefriedigenden
Zustand zu beenden
und den Einrichtungen, die in Österreich gegen Gewalt
an Frauen und Kindern tätig sind, ein
Arbeiten mit entsprechender
Absicherung zu ermöglichen? Was werden Sie tun?
14.
Der
ehemalige Minister Böhmdorfer hat vor wenigen Wochen mit Geldern
aus der Verbrechenshilfe, die für die
Opferschutzeinrichtungen bestimmt sind,
eine neue 24-Stunden-Helpline eröffnet, in der ausschließlich
RechtsanwältInnen Rechtsauskünfte erteilen. Diese
erhalten dafür 30 Euro
pro
Stunde und können die Beratung in ihrer Kanzlei erledigen. Kosten dieser
Helpline:
500.000 Euro für das Jahr 2004.
Die
Interventionsstellen als anerkannte Opferschutzeinrichtungen wurden
demgegenüber - wie oben ausgeführt - gekürzt.
Was
sagen Sie als Frauenministerin dazu?
15. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass
die Gelder aus der Verbrechenshilfe
zukünftig vom BMJ den anerkannten
Opferschutzeinrichtungen zugeleitet
werden und nicht ausschließlich RechtsanwältInnen?