1991/J XXII. GP

Eingelangt am 07.07.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

der Abgeordneten Sabine Mandak, Gabriele Heinisch-Hosek, Bettina Stadlbauer,
Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

betreffend die Förderung von Frauenorganisationen im Jahr 2004

In den letzten Wochen wurde bekannt, dass mehreren Frauen- und
Opferschutzeinrichtungen die Mittel gekürzt wurden. Die

Interventionsstellen gegen Gewalt erhalten heuer um fünf Prozent weniger Budget
als letztes Jahr. Somit ist die Wiener Interventionsstellen gezwungen, ihr
Betreuungsangebot einzuschränken und Gewaltopfer in den Bezirken Ottakring,
Hernals, Währing, Döbling, Floridsdorf, Donaustadt und Liesing können nicht mehr
betreut werden. Währenddessen ist es scheinbar ohne Schwierigkeiten möglich eine
Hotline für Gewaltopfer um 500.000 Euro aus dem Budget für Verbrechensopferhilfe
im Justizministerium zu finanzieren. Ein Geld, dass laut Diversionsgesetz den
Opferschutzeinrichtungen zugunsten kommen sollte. Es stellt sich die Frage, wohin
die AnwältInnen dieser Hotline die Opfer schicken, wenn die Beratungsstellen sie
nicht mehr betreuen können.

Auch der Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser ist von beträchtlichen
Budgetkürzungen betroffen. Dies betrifft vor allem die Informationsstelle gegen
Gewalt und die Frauenhelpline gegen Gewalt, die dadurch möglicherweise auch
nicht mehr in der Lage sein wird, ihren 24-Stunden-Betrieb aufrechtzuerhalten.

Es sind noch einige andere Einrichtungen von Budgetkürzungen betroffen, wie der
Verein Orientexpress, eine Frauenservicestelle und Beratungsstellen für
Migrantinnen, das Beratungszentrum für Migrantinnen und vor allem aber das
Frauenhaus Tirol, das im September 2004 vom Zusperren bedroht ist. Die
unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.             Auf wie viel belaufen sich die Ausgaben Ihres Ministeriums für die
Interventionsstellen gegen Gewalt (aufgeschlüsselt nach Bundesländern) für
das Jahr 2004 und wie viel mehr bzw. weniger ist dies als im Jahr 2003?

2.             Ist Ihnen bekannt, dass das BMI die Förderungen für die Interventionsstellen
im Jahr 2004 um 5% gekürzt hat und diese - da schon bisher am Limit ihrer
Arbeitsfähigkeit - nunmehr nicht alle Klientinnen betreuen können?


3.             Was haben Sie als Frauenministerin getan bzw. was tun Sie, um diese
Kürzungen zu verhindern bzw. den Interventionsstellen weiterhin ein Arbeiten
unter erträglichen Bedingungen zu ermöglichen?

4.             Können Sie sich vorstellen, die vom BMI gekürzten 5% heuer durch Ihr
Ministerium zu „ersetzen", um den Interventionsstellen weiterhin die
Betreuung aller Klientinnen zu ermöglichen? Welche Maßnahmen werden Sie
sonst in diesem Sinne setzen?

Der Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser wurde seitens Ihres
Ministeriums heuer um 18% im Vergleich zum Vorjahr gekürzt. Dadurch
musste die Helpline - die für ganz Österreich zuständige Erstanlaufstelle für
von Gewalt betroffene Frauen, Kindern, Jugendlichen und vielen anderen
Betroffenen - bereits um 70 Stunden im Monat „einsparen" und wird
möglicherweise ihren 24-Stunden-Betrieb nicht mehr aufrecht erhalten
können.

5.             Wieso kam es heuer zu dieser Kürzung seitens Ihres Ministeriums?

6.             Wohin soll das dadurch „eingesparte" Geld fließen?

7.             Ist Ihnen die Konsequenz der Kürzung bewusst, dass nämlich bewährte
Infrastruktur zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen zerstört wird? Was sagen
Sie als Frauenministerin dazu?

8.             Weshalb schließen Sie mit den Frauenservicestellen und mit den
Einrichtungen gegen Gewalt keine dreijährigen Förderverträge ab, wie dies
unter früheren Frauenministerinnen üblich war?

9.             Können Sie sich eine gesetzliche Absicherung der Frauenhelpline ähnlich den
Interventionsstellen, durch Integration ins Gewaltschutzgesetz, vorstellen?

 

10.          Wenn ja, wann und wie soll das konkretisiert werden?

11.          Wenn nein, warum nicht?

12.          Ist Ihnen bewusst, dass die Vereinsvorstände dieser Einrichtungen etliche
Ausgaben, insbesondere die Gehälter von MitarbeiterInnen vorfinanzieren
müssen, und persönlich haften, wenn es nach monatelangen Verhandlungen
mit Ihrem Ministerium letztendlich zu Kürzungen kommt? Wie rechtfertigen
Sie dies?

13.          Was könnten Sie Ihrer Meinung nach tun, um diesen unbefriedigenden
Zustand zu beenden und den Einrichtungen, die in Österreich gegen Gewalt
an Frauen und Kindern tätig sind, ein Arbeiten mit entsprechender
Absicherung zu ermöglichen? Was werden Sie tun?

14.          Der ehemalige Minister Böhmdorfer hat vor wenigen Wochen mit Geldern
aus der Verbrechenshilfe, die für die Opferschutzeinrichtungen bestimmt sind,
eine neue 24-Stunden-Helpline eröffnet, in der ausschließlich


RechtsanwältInnen Rechtsauskünfte erteilen. Diese erhalten dafür 30 Euro

pro Stunde und können die Beratung in ihrer Kanzlei erledigen. Kosten dieser

Helpline: 500.000 Euro für das Jahr 2004.

Die Interventionsstellen als anerkannte Opferschutzeinrichtungen wurden

demgegenüber - wie oben ausgeführt - gekürzt.

Was sagen Sie als Frauenministerin dazu?

15. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Gelder aus der Verbrechenshilfe
zukünftig vom BMJ den anerkannten Opferschutzeinrichtungen zugeleitet
werden und nicht ausschließlich RechtsanwältInnen?