1992/J XXII. GP
Eingelangt am 07.07.2004
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möglich.
ANFRAGE
der
Abgeordneten Anita Fleckl,
Genossinnen
und Genossen
an den Bundeskanzler
betreffend die Förderung der Kulturhauptstadt Graz 2003
Nach der Entscheidung der EU im Mai 1998, Graz den Titel
der Kulturhauptstadt Europas 2003
zuzuerkennen,
beschlossen die Gebietskörperschaften Stadt Graz, Land Steiermark und Republik
Österreich, das Kulturhauptstadtjahr gemeinsam zu finanzieren. Die von den
öffentlichen Händen
bereitgestellten Mittel wurden mit 750 Mio. ATS (54,5 Mio. €) fixiert. Davon
sollten Stadt, Land
und Bund jeweils 250 Mio. ATS (18,2 Mio. €) tragen.
Im Herbst 2001 reduzierte die Republik Österreich ihren
Beitrag um 3,6 Mio. €, statt des
zugesagten Betrages
wurde lediglich ein Betrag von 200 Mio. ATS (14,5 Mio. €) an Förderungen
gewährt.
In der Sitzung des parlamentarischen Kulturausschusses vom
2. Juli 2004 erklärte Staatssekretär
Morak, dass der Bund zusätzlich zu den oben erwähnten 14,5 Mio. € noch 1 Mio. €
für allfällige
Nachzahlungen aufgewendet habe.
Da
die Betreibergesellschaft des Kulturhauptstadtjahres, die „Graz 2003 -
Kulturhauptstadt Europas
Organisations GmbH", bislang über
keinen diesbezüglichen Zahlungseingang verfügt, richten die
unterfertigten Abgeordneten an den Bundeskanzler nachstehende
Anfrage:
1. Entspricht
die oben zitierte Erklärung von Staatssekretär Morak, die dieser am 2. Juli
2004
vor dem parlamentarischen Kulturausschuss
abgegeben hat, der Tatsache?
1.a. Falls ja: Wann wurde der erwähnte
Betrag in der Höhe von 1 Mio. € an wen und unter
welchen
Auflagen bzw. unter welchem Verwendungszweck überwiesen?
2.
Wie
erklären Sie es sich, dass die „Graz 2003 - Kulturhauptstadt Europas
Organisations
GmbH" nach wie vor auf zugesagte
Fördermittel wartet?
3.
Welche
Überlegungen bzw. sonstigen Umstände haben dazu geführt, dass der Bund - im
Gegensatz zum Land Steiermark und der Stadt
Graz - den ursprünglich zugesagten
Förderbetrag für das Kulturhauptstadtjahr um 3,6 Mio. € reduziert hat?