200/J XXII. GP

Eingelangt am: 19.03.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

 

Anfrage

der Abgeordneten MagªMuttonen und Genossinnen

an den Bundeskanzler

betreffend Regierungsübereinkommen - Bereich Kunst und Kultur

Auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass ein Regierungspro-
gramm lediglich die Festlegung von Leitlinien der geplanten Politik dar-
stellen kann, wirft Punkt 18 des Regierungsübereinkommens (Bereich
Kunst und Kultur) eine Reihe offener Fragen auf.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler
nachstehende

Anfrage:

1. In der Einleitung des Kapitels Kunst und Kultur wird als Schwer-
punktsetzung der Erhalt der Breite und Vielfalt von Kunst und Kul-
tur angeführt. Dies ist - vor allem nach der Vielzahl von Kür-
zungsmaßnahmen in der letzten Gesetzgebungsperiode - eine
überraschende Ansage. Inwiefern planen Sie eine Korrektur Ihrer
Förderungspolitik dahingehend, dass künftig vor allem durch zeit-
gerecht erfolgende Finanzierungen zur „Breite und Vielfalt von
Kunst und Kultur" beigetragen werden kann?

2. In der Priorität gestiegen sein dürfte die Förderung zeitgenössi-
scher Künstlerinnen und Künstler: diese wird an erster Stelle ange-
führt. In welcher Form soll diese vorrangige Förderung zeitgenös-
sischer Künstlerinnen konkret erfolgen?

3. Durch welche konkreten Maßnahmen soll die vorrangige Förde-
rung der internationalen Präsenz zeitgenössischer Künstlerinnen
gefördert werden?

4. Wie viel Budget ist dafür vorgesehen?

5. Punkt 2 kündigt die Prüfung steuerlicher Maßnahmen im Bereich
der Einkommens- und Umsatzsteuer zur Belebung des Kunstmark-
tes und Kunstsponsorings und für den Denkmalschutz an. Zu die-
sem Thema wurde im Oktober 2002 von Kunststaatssekretär Mo

rak eine Studie des WIFO präsentiert, die ökonomische und fiskali

sche Effekte von Kunst- und Kultursponsoring beleuchtet. Das

WIFO hat die zu erwartenden Einnahmenverluste für die steuerli-
che Absetzbarkeit von Kunstankäufen, die Absetzbarkeit von
Spenden zur Durchführung kultureller Aufgaben sowie die steuerli-
che Begünstigung von Spenden für den Denkmalschutz mit etwa
60 Mio. Euro beziffert. Wurde der budgetäre Spielraum vorgese-
hen, der für die Umsetzung dieser Maßnahmen erforderlich ist?

6. Welche Maßnahmen sind zwecks verbesserter Koordination mit
den Gebietskörperschaften hinsichtlich Geschwindigkeit und
Transparenz bei der Mittelvergabe im Rahmen der Kunstförderung
geplant?

7. Die Kulturpolitische Kommission hat Kunststaatssekretär Franz
Morak am 17. September 2001 Vorschläge zur Verbesserung des
Beiratssystems und zur Erhöhung der Transparenz von Verwal-
tungsabläufen vorgelegt. Diese Vorschläge beinhalteten unter an-
derem eine Geschäftsordnung für das Beiratswesen, Protokollie-
rungen von Beiratsentscheidungen und Einsicht der Betroffenen in
diese Protokolle sowie laufend aktuelle Veröffentlichungen von
Budgetzahlen und Finanzierungen auch im Internet. Zugesagt
wurde die Einrichtung einer Arbeitsgruppe unter Beiziehung der
Kulturpolitischen Kommission. Wurde diese Arbeitsgruppe bereits
installiert? Wie oft hat sie getagt? Was sind die konkreten Resulta-
te dieser Arbeitsgruppe?

8. Ist eine Änderung des bestehenden Beiratssystems geplant?
Wenn ja, welche?

9. Erwähnt wird auch die Erhöhung der Zustimmungsgrenze des BMF
im Rahmen der Kunstförderung. Auf welche Höhe soll diese Zu-
stimmungsgrenze erhöht werden? Wann wird diese Änderung er-
folgen?

10. Die Subventionen für regionale Kunst- und Kulturinitiativen -
deren verstärkte Förderung angekündigt wird - haben laut Kunstbe-
richt 2000 von 1999 auf 2000 um 11,9% abgenommen. Wie haben
sich die Subventionen für regionale Kunst- und Kulturinitiativen in
den Jahren 2001 und 2002 entwickelt?

11. In welcher Form konkret soll die verstärkte Unterstützung von
regionalen Kulturinitiativen erfolgen?

12. Neu im Regierungsprogramm ist die verstärkte Unterstützung
von Kinder- und Jugendkultur- eine überaus begrüßenswerte Initia-


tive. Welche konkreten Maßnahmen sollen hier gesetzt werden?
Was sieht das entsprechende Detailprogramm dazu vor? Welche
in diesem Bereich tätigen Institutionen werden bei der Erstellung
entsprechender Konzeptionen eingebunden werden? Wie hoch ist
das dafür zur Verfügung stehende Budget?

13. Welche konkreten Maßnahmen sollen zur Verbesserung der
kulturellen Beziehungen zu den EU-Kandidatenländern und zu den
Ländern Südosteuropas umgesetzt werden?

14. Abgesehen von der Verbesserung der Beziehungen zu den
EU-Kandidatenländern und den Ländern Südosteuropas ist auffäl-
lig, dass keine Verstärkung der kulturellen Kooperationen auf eu-
ropäischer und internationaler Ebene vorgesehen ist. Sind hier Ak-
tivitäten geplant und wenn ja, welche?

15. Angekündigt wird auch die Sicherung der finanziellen Grund-
lagen der Bundestheater und Bundesmuseen. Die Bundestheater
betreffend gab es Medienberichten zufolge bereits 2002 Signale
der Bundesregierung, für eine Erhöhung der Basisabgeltung eintre-
ten zu wollen. Wurde für die Bundestheater eine Evaluierung des
Mittelflusses und des zusätzlichen Subventionsbedarfs durch un-
abhängige Wirtschaftsprüfer durchgeführt? Wenn ja, wann werden
die Resultate dieser Überprüfung veröffentlicht werden? Sofern
keine Evaluierung des zusätzlichen Mittelbedarfs für die Bundes-
theater durchgeführt wurde: wie hoch ist der konkrete Mehrbedarf
der Bundestheater und aus welchen Komponenten setzt sich die
Summe konkret zusammen?

16. Was ist konkret unter der Optimierung der Ressourcen im
Hinblick auf die Bundestheater zu verstehen und welche Möglich-
keiten sehen Sie hier detailliert vorhanden?

17. Kunststaatssekretär Morak hat in einer Presseaussendung
vom 15.11.2002 zum erhöhten Geldbedarf der Bundesbühnen er-
klärt: „Es ist ganz klar, dass ich Anwalt der Bundestheater bin" und
„ich werde mich dafür einsetzen". Werden Sie und Ihr Kunststaats-
sekretär sich auch als Anwalt der übrigen Bereiche der Kunst se-
hen und sich auch dort genauso für eine Erhöhung der Mittel ein-
setzen?

18. Wenn ja, wie wollen Sie dies - vor allem im Hinblick auf die
mittels gesetzlichem Budgetprovisorium 2003 geplante Fortschrei-
bung des Budgets 2002 und die damit verbundene 5%-ige Mittel-


kürzung bei allen Ermessensausgaben - bewerkstelligen?

19. Angekündigt werden die Ausweitung der Filmförderung sowie
eine Novelle zum Filmförderungsgesetz. In welcher Höhe ist die
Ausweitung der Filmförderung beabsichtigt? Wird sich die Kürzung
der Ermessensausgaben auch im Budget für den Film nieder-
schlagen? Wird es - wie in der letzten GP von Mitgliedern der
ÖVP- und FPÖ-Fraktion beantragt (739 A/E) - einen Filmbericht
geben und wenn ja, wann?

20. Welche konkreten Ziele werden mit der geplanten Erarbei-
tung eines Gesamtprogramms zur Wahrnehmung der baukulturel-
len Verantwortung des Bundes verfolgt?

21.Wer soll dieses Gesamtprogramm erarbeiten? Bis wann wer-
     den dazu konkrete Resultate vorliegen?