2034/J XXII. GP
Eingelangt am 09.07.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Mag. Maier, Gradwohl
und
Genossen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend
„Wein - Kontrolle der Importe"
„Die
Weinernte des Jahres 2003 blieb mit 2,529.800 hl (-3%) zwar etwas hinter dem
Vorjahresergebnis zurück, übertraf den Erntedurchschnitt der letzten zehn Jahre
jedoch um 7%.
Hohe Zuwachsraten (+27%) waren bei Rotweinen zu verzeichnen, die mit 923.900 hl
einen
Produktionshöchststand erreichten. Weißwein ging im Gegenzug um 14% auf
1,606.00 hl zurück.
Qualitäts- und Prädikatsweine konnten mit 2,185700 hl (+2%) weiter zulegen,
während Tafel- und
Landweine um 27% auf 302.800 hl zurückfielen. Der Weinbestand 2003 lag mit
2,815.800 hl um
7% unter der Lagermenge des Vorjahres, wobei sowohl Qualitäts- und
Prädikatswein(-4%;
2,123.100 hl) als auch Land- und Tafelwein (-17%; 551.600hl) im Lager
schrumpften." (Statistische
Nachrichten 5/2004)
Zu
einem Funktionieren der österreichischen Weinwirtschaft gehören nicht nur
Winzer,
Weinhandel und Winzergenossenschaften, sondern auch die KonsumentInnen und vor
allem eine
umfassende und funktionierende
Weinkontrolle, die neben der Produktion nach Österreich auch die
Importe umfasst.
Die bedeutende Rolle der Weinaufsicht spiegelt sich auch
im österreichischen Weingesetz und
dessen Novellen seit
1985 wider.
So hat im Rahmen der Novelle 1991 die überwältigende
Mehrheit im österreichischen Nationalrat
einer Verländerung
der Bundeskellereiinspektion eine klare Absage erteilt.
Auch die Novelle 2002 brachte eine weitere Stärkung der
Bundeskellereiinspektoren im
Weingesetz, da die
Führung des Betriebskatasters, die bisher bei den
Bezirksverwaltungsbehördenerfolgte, der
Weinaufsicht übertragen wurde. Auch die Novelle 2004
Die Novelle zum Weingesetz 2004 bringt Transparenz und
Kontrolle über Konzentrierungsanlagen
und deren rechtskonforme Anwendungen sowie eine Verbesserung der
Mengenkontrolle durch eine
Stärkung der Erntemeldungen als zentrales Element für die Weinkontrolle.
Das
österreichische Weingesetz muss auch in Zukunft laufend den neuen
Herausforderungen - vor
allem auch auf der Kontrollebene (Bundeskellereiinspektion) - immer wieder
angepasst werden.
Dies betrifft aber nicht nur den
inländischen Wein, sondern insbesondere auch die Importprodukte.
Bekannt werden in der Öffentlichkeit immer wieder Fälle von Panschereien,
Verfälschungen bzw.
von Markenfälschungen oder Fälschung
geographischer Ursprungsangaben. Minderwertiger
ausländischer Wein wird dabei als
hochwertiger Qualitätswein (unter falschem Namen) verkauft.
Die unterzeichneten Abgeordneten
richten daher an den Bundesminister für Finanzen nachstehende
Anfrage:
1.
Wie viele Proben wurden 2000,2001,2002 und 2003 beim
Import gezogen? (Aufschlüsselung
auf Jahre Länder,
Weinbaugebiete, und Sorten)
2.
Wie
viele Proben (Sorten) wurden beanstandet und was waren die Beanstandungsgründe?
(Aufschlüsselung auf Weinbaugebiete, Länder und Sorten)
3.
Wie
viele Sendungen wurden beschlagnahmt und wie viele zurückgewiesen?
(Aufschlüsselung
auf Sorten und Herkunftsländer)
4.
In wie vielen Fällen wurden 2003 deswegen
Verwaltungsstrafverfahren bzw. Gerichtsverfahren
rechtskräftig
abgeschlossen?
5.
Welche
Einnahmen aus Strafen wurden dadurch 2002 erzielt?
6.
Wie viele Fälle der Produktpiraterie konnten in diesen
Jahren nachgewiesen werden? (z.B.
Markenfälschungen)
7.
Wie
schützen Sie die Konsumenten vor solchen Irreführungen, wie schützen Sie die
seriösen
österreichischen Winzer vor dieser unlauteren Konkurrenz ?
8.
Gerüchteweise
bewirtschaften sogar steirische Weinbauern Weinberge in Slowenien, und
verkaufen diesen Wein als steirischen Wein.
Wie schützen Sie die Konsumenten vor diesen
Betrug?
9.
Wie
schützen Sie, die österreichischen Konsumenten vor Importweinen (Drittlandsweinen),
die
mit in der EU verbotenen Verfahren und unter Zuhilfenahme von in der EU
verbotenen Mitteln
hergestellt wurden? (Konzentrierung von
Wein, Aromatisierung, Einsatz von Holzchips und
Holzauszügen, Säurezusatz)