2037/J XXII. GP

Eingelangt am 09.07.2004
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Bettina Stadlbauer

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend  „angebliche Benachteiligungen von Männern im Scheidungsrecht"

 

FPÖ-Obfrau Ursula Haubner hat die Berufung von Mag. Karin Miklautsch ins Amt der Justizministerin als „frauenpolitische Ansage“ bezeichnet. In einem Beitrag der ZIB 2 vom 28.06.2004 wurde die neue Justizministerin zum Thema Gleichstellung Mann und Frau befragt. Die Justizministerin betonte, dass Sie den Gender-Mainstreaming-Ansatz in die Justizpolitik einbringen wird und stimmte dem ORF-Reporter zu, dass Männer im Alltag Nachteile erleben. Justizministerin Miklautsch: „Also gerade wenn man jetzt das Scheidungsrecht anschaut und so weiter, also es gibt genug Sachen, wo auch Männer benachteiligt sind.“ Auch in einem Interview mit den Salzburger Nachrichten vom 6. Juli 2004 wiederholte Ministerin Miklautsch ihre Ansicht, dass Männer im Scheidungsrecht benachteiligt seien. Hiermit entsteht der Eindruck, dass beim Thema Gleichstellung die Beseitigung von etwaigen Benachteiligungen von Männern für die neue Justizministerin Vorrang haben.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz
nachstehende

Anfrage:

 

  1. Welche Benachteiligungen bestehen für Männer im derzeit gültigen Scheidungsrecht?

 

  1. Durch welche Paragraphen im österreichischen Scheidungsrecht werden Männer benachteiligt? (bitte um genaue Beschreibung)

 

  1. Werden Sie Änderungen im Scheidungsrecht einbringen?

 

  1. Wenn ja, welche Paragraphen sollen geändert werden?

 

  1. Wie sollen die Änderungen konkret lauten?

 

  1. Wann sollen diese Änderungen erfolgen?

 

  1. Sehen Sie Benachteiligungen von Frauen im österreichischen Recht?

 

  1. Wenn ja, welche?

 

  1. Werden Sie Benachteiligungen von Frauen in Ihrer Amtszeit korrigieren?

 

  1. Wenn ja, wann und welche Maßnahmen werden Sie setzen?