2038/J XXII. GP

Eingelangt am 09.07.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Walter Posch und GenossInnen
an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten
betreffend Anti-Folter-Maßnahmen

Die  Bilder folternder  Soldaten  im  Irak  haben  die  Weltöffentlichkeit  geschockt  und

gleichzeitig die Folter-Debatte wieder in das Bewusstsein vieler Menschen gerufen.

In Österreich herrscht parteiübergreifender Konsens, dass Folter unter allen Umständen

ausnahmslos verboten sein muss.

In diesem Lichte sind Aussagen der vergangenen Monate mit Sorge zu betrachten:

         Der Verdacht, dass die Folterungen und Erniedrigungen durch US-Soldaten mit Billigung
höherer Ebenen geschahen, konnte bis jetzt nicht entkräftet werden.

         In Italien wurde diskutiert, Folter straffrei zu stellen, wenn sie das erste Mal begangen
wird. Diesbezüglich wurde von der „Lega Nord", ihres Zeichens Regierungspartei in
Italien, ein diesbezüglicher Antrag im italienischen Parlament eingebracht.

         In Deutschland entbrannte nach der Entführung eines Kindes die Debatte, ob Folter unter
gewissen   Umständen   erlaubt   werden   solle,   beispielsweise   wenn   man   dadurch
Menschenleben retten könne.

         Ebenso wurde von konservativen Politikern vereinzelt die Auffassung vertreten, dass
Folter beim Verhören von Terroristen erlaubt sein solle.

Daneben gibt es weltweit weiterhin eine große Anzahl an Staaten, in denen Folter praktiziert
wird, teilweise geduldet, teilweise aber auch von seiten staatlicher Organe.

Gemäß EMRK, die in Österreich im Verfassungsrang steht, ist die Anwendung der Folter
ausnahmslos verboten. Österreich ist auch Unterzeichnerstaat der UN-Anti-Folterkonvention
(Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende
Behandlung oder Strafe), hat allerdings das aktuelle Zusatzprotokoll noch nicht ratifiziert.

Die Anwendung von Folter lässt sich mit nichts rechtfertigen. Versuche, folterähnliche
Methoden in Ausnahmefällen zu rechtfertigen, sind daher gleichfalls abzulehnen.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten nachfolgende

ANFRAGE

1.  Wie stehen Sie zu den Folterungen durch US-Soldaten im Zuge des Irak-Krieges? Haben
Sie Ihre Meinung dazu in bi- bzw. multilateralen Gesprächen zum Ausdruck gebracht?

2.              Wie stehen Sie zu oben genannter Initiative der „Lega Nord"? Haben Sie Ihre Meinung
dazu in bi- bzw. multilateralen Gesprächen zum Ausdruck gebracht?

3.              Teilen Sie die Ansicht der SPÖ, dass Folter auch in Ausnahmefällen nicht erlaubt sein
sollte?


4.      Wann wird das aktuelle Zusatzprotokoll zur Anti-Folter-Konvention von Österreich
ratifiziert werden?

5.              Welche Maßnahmen zur Folterprävention setzen Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit?

6.              Führen Sie Gespräche über Folter auch mit Staaten, in denen die Anwendung von Folter
durch staatliche Organe geduldet bzw. goutiert wird?