2038/J XXII. GP
Eingelangt am 09.07.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten
Mag. Walter Posch und GenossInnen
an die Bundesministerin für auswärtige
Angelegenheiten
betreffend Anti-Folter-Maßnahmen
Die Bilder folternder Soldaten im Irak haben die
Weltöffentlichkeit
geschockt und
gleichzeitig die
Folter-Debatte wieder in das Bewusstsein vieler Menschen gerufen.
In Österreich herrscht parteiübergreifender Konsens, dass Folter unter
allen Umständen
ausnahmslos
verboten sein muss.
In diesem Lichte
sind Aussagen der vergangenen Monate mit Sorge zu betrachten:
•
Der Verdacht, dass
die Folterungen und Erniedrigungen durch US-Soldaten mit Billigung
höherer Ebenen geschahen, konnte bis jetzt nicht entkräftet werden.
•
In Italien wurde diskutiert, Folter straffrei zu stellen, wenn sie das
erste Mal begangen
wird.
Diesbezüglich wurde von der „Lega Nord", ihres Zeichens Regierungspartei
in
Italien, ein diesbezüglicher Antrag
im italienischen Parlament eingebracht.
•
In Deutschland entbrannte nach der Entführung eines Kindes die Debatte,
ob Folter unter
gewissen Umständen erlaubt werden
solle,
beispielsweise
wenn man dadurch
Menschenleben
retten könne.
•
Ebenso wurde von konservativen Politikern vereinzelt die Auffassung
vertreten, dass
Folter beim Verhören von
Terroristen erlaubt sein solle.
Daneben gibt es weltweit weiterhin eine große Anzahl an
Staaten, in denen Folter praktiziert
wird, teilweise geduldet, teilweise aber auch von seiten staatlicher Organe.
Gemäß EMRK, die in Österreich im Verfassungsrang steht, ist
die Anwendung der Folter
ausnahmslos verboten. Österreich ist auch Unterzeichnerstaat der
UN-Anti-Folterkonvention
(Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende
Behandlung oder Strafe), hat allerdings das aktuelle Zusatzprotokoll noch nicht
ratifiziert.
Die Anwendung von Folter lässt sich
mit nichts rechtfertigen. Versuche, folterähnliche
Methoden in Ausnahmefällen zu
rechtfertigen, sind daher gleichfalls abzulehnen.
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten nachfolgende
ANFRAGE
1. Wie stehen Sie zu den
Folterungen durch US-Soldaten im Zuge des Irak-Krieges? Haben
Sie Ihre Meinung dazu in bi- bzw.
multilateralen Gesprächen zum Ausdruck gebracht?
2.
Wie stehen Sie zu oben genannter Initiative der „Lega Nord"? Haben
Sie Ihre Meinung
dazu in bi- bzw. multilateralen
Gesprächen zum Ausdruck gebracht?
3.
Teilen Sie die Ansicht der SPÖ, dass Folter auch in Ausnahmefällen
nicht erlaubt sein
sollte?
4.
Wann wird das aktuelle Zusatzprotokoll zur Anti-Folter-Konvention von
Österreich
ratifiziert werden?
5.
Welche Maßnahmen
zur Folterprävention setzen Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit?
6.
Führen Sie Gespräche über Folter auch mit Staaten, in denen die
Anwendung von Folter
durch staatliche Organe geduldet
bzw. goutiert wird?