2040/J XXII. GP
Eingelangt am 09.07.2004
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ANFRAGE
der Abgeordneten
Öllinger, Freundinnen und Freunde
an die
Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten
betreffend Öffentlichkeitsarbeit des
Ressorts
Die vielfältigen Aktivitäten der
Bundesregierung auf dem Gebiet der Werbung und Öffentlichkeitsarbeit legen den Schluss nahe, dass die
Ausgaben dafür umso größer sind, je weniger herzeigbare Erfolge die
Regierungsarbeit aufweist.
So wurde die Ambulanzgebührenregelung vor ihrer Aufhebung ebenso beworben wie
die Unfallrentenbesteuerung. Bei der Unfallrentenbesteuerung wurde die Regelung
der Unfallrentenbesteuerung ebenso wie die Aufhebung der Unfallrentenbesteuerung
als Erfolg des Sozialministers in zahlreichen Inseraten beworben.
Die Pensionsreform 2000 wurde ebenso wie
die Pensionsreform 2003 von mehreren Ministerien und teilweise mit völlig
unterschiedlichen Inhalten beworben.
Einzelne Ministerien haben in ihrer
Öffentlichkeits- und Inseratenarbeit merkwürdigerweise Schwerpunktaktionen in
ihrem Herkunftsbundesland und / oder auch in parteinahen Publikationen bzw. vor
Wahlen gesetzt.
Obwohl der Rechnungshof deshalb Kriterien für die Öffentlichkeits-,
Werbe- und Informationsarbeit der Bundesregierung eingefordert hat, fehlen
diese Kriterien bis heute:
Unter anderem will der Rechnungshof
festgehalten wissen, dass die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit
und Zweckmäßigkeit auch bei der Finanzierung von Informations- und
Werbemaßnahmen der Bundesregierung gelten. Die Grenzen zwischen zulässiger und
unzulässiger Finanzierung würden die Prüfer dann erreicht sehen, wenn der
Sachinhalt eindeutig hinter die werbende Form zurücktritt. Außerdem wäre es
ihrer Meinung nach erforderlich, dass die Bundesregierung bzw. das jeweilige
Bundesministerium deutlich als Bundesregierung bzw. Bundesministerium in Erscheinung
treten und der Eindruck einer werbenden Einflussnahme zu Gunsten einer Partei
vermieden wird. (Parlamentskorrespondenz, 9.10.2003)
Aus den auch vom Rechnungshof angeführten
Gründen haben Abgeordnete der Oppositionsparteien immer wieder, auch schon vor
Bildung der schwarzblauen Koalition im Februar 2000 versucht, über die
Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung Auskunft zu erhalten und sind in
vielen Fällen an der Auskunftsbereitschaft von Mitgliedern der Bundesregierung
gescheitert. Mit Verweisen auf frühere Anfragebeantwortungen, mit Weglassungen
(z.B. der Umsatzsteuer) oder auch mit dem untragbaren Hinweis, dass eine
Antwort aus „verwaltungsökonomischen Gründen“ nicht möglich sei, wird das Auskunftsrecht
der Abgeordneten seit der Bildung der schwarzblauen Koalition mehr als je zuvor
blockiert.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
dennoch und deshalb folgende
ANFRAGE: