2065/J XXII. GP

Eingelangt am 09.07.2004
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Kogler, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend Prüfung des Behördenfunkauftrags

 

In der Zeitschrift Format vom 2.Juli des Jahres wird berichtet, dass Finanzminister Grasser die Auftragsvergabe für das Behördenfunknetz „Digitalfunk BOS Austria“ nochmals prüfen lasse. Diese Ankündigung klingt angesichts der Tatsache, dass die Vergabe dieses Auftrags bereits einmal komplett gescheitert ist, alarmierend und wirft durch gewisse Umstände noch weiter Fragen auf. So könnte diese Prüfung als Einflussnahme auf das Vergabeverfahren gesehen werden, was umso schwerer wiegt, als einer der unterlegenen Bieter EADS ist, zu dem der Finanzminister eine aufklärungsbedürftige Beziehung unterhält. Allgemein erinnerlich ist das – vorerst verschwiegene – Treffen zwischen Minister Grasser und Wolfgang Bischoff im März 2003 während der Angebotsbewertung für den Ankauf von Kampfflugzeugen.

Darüber hinaus tritt mit Bundesminister Grasser jemand als Prüfer eines Vergabeverfahrens auf, der fast schon regelmäßig vom Rechnungshof im Zusammenhang mit seinen eigenen Vergabeverfahren kritisiert wird.

 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

1.      Ist es richtig, dass Sie die Auftragsvergabe zur Errichtung eines Behördenfunknetzes „Digitalfunk BOS Austria“ überprüfen ließen?

2.      Wie beurteilen Sie ihre Prüfungskompetenz von Vergabeverfahren, etwa im Vergleich zu den üblicherweise damit befassten Einrichtungen wie Bundesvergabeamt oder Rechnungshof?

3.      Welche vermuteten Missstände haben Sie zu dieser Prüfung veranlasst?

4.      Wer waren die Mitglieder und der Vorsitzende der Vergabekommission, die die Reihung der Angebote vornahm?

5.      Kann die von Ihnen veranlasste Prüfung die Errichtung des Behördenfunknetzes verzögern?

6.      Kann die von Ihnen veranlasste Prüfung zu einer Wiederholung des Vergabeverfahrens führen?

7.      Ist die finanzielle Bedeckung der Errichtung des Behördenfunknetzes für das laufende Jahr und die Folgejahre gesichert?