2068/J XXII. GP

Eingelangt am 09.07.2004
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Anfrage

des Abgeordneten Pirklhuber, Rest-Hinterseer, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Neues Programm ländliche Entwicklung

Im Sommer 2004 soll mit der Erarbeitung eines neuen Programmes für die ländliche
Entwicklung gestartet werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.            Um welches voraussichtliche Förderungsvolumen handelt es sich beim neuen
Programm für die ländliche Entwicklung unter Berücksichtigung der
Auswirkungen der EU-Agrarreform aufgeschlüsselt nach einzelnen Jahren?

2.            Wie viele Mittel sollen im Zusammenhang mit der Modulation von der ersten
Säule (Zahlungen im Rahmen der Marktordnung) in Richtung zweite Säule
(Entwicklung des ländlichen Raumes) verlagert werden?

3.            Für welche Maßnahmen sollen diese zusätzlichen Mittel verstärkt verwendet
werden?

4.            Von wem wird das Programm für die ländliche Entwicklung erarbeitet (bitte um
genaue Angaben, welche Arbeitsgruppen, Gremien, Interessensvertretungen
und Personen damit befasst sind)?

5.            Wann wird bzw. wurde mit der Erarbeitung eines neuen Programmes für die
ländliche Entwicklung begonnen und wann soll es fertiggestellt werden?

6.            Wird das neue Programm für die ländliche Entwicklung dem Parlament zur
Beschlussfassung vorgelegt? Wenn nein, warum nicht?

7.            Wann und in welcher Weise wird das Parlament über die Inhalte und den
Fortgang des neuen Programmes für die ländliche Entwicklung informiert?

8.            Was sind die wesentlichen Ergebnisse bisheriger Evaluierungen (Stärken und
Schwächen) und inwiefern sollen diese im neuen Programm besondere
Berücksichtigung finden?


9.    In welcher Weise wird das aktuelle Problem mit der Gentechnik (Koexistenz,
Haftungsfrage, Schutzbedürfnis von gentechnikfrei wirtschaftenden Betrieben)
in diesen Programmen berücksichtigt?

10.           Ist daran gedacht, im Österreichischen Programm für umweltgerechte
Landwirtschaft (ÖPUL) bei sämtlichen Maßnahmen den Verzicht auf
gentechnisch verändertes Saatgut als notwendige Voraussetzung für die
Förderungswürdigkeit zu implementieren? Wenn nein, warum nicht?

11.           In welcher Weise wird im neuen Programm für die ländliche Entwicklung auf
geschlechtsspezifische Auswirkungen Bedacht genommen werden?

12.           Inwiefern wird (gemäß der 4-Parteien-Entschließung vom 3. Dezember 2003)
die Gleichstellung von Frauen und Männern bei der Konzeption des
Programmes für die ländliche Entwicklung berücksichtigt? Wieviele Mittel und
Personalressourcen sollen dafür zur Verfügung gestellt werden?