2073/J XXII. GP

Eingelangt am 09.07.2004
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Anfrage

der Abgeordneten Parnigoni

und GenossInnen

an den Bundesminister für Soziale Sicherheit, Generationen und Kosumentenschutz

betreffend Mitarbeitervorsorgekassen

Seit 1. Jänner 2003 gilt das neue Abfertigungsregime für alle danach begründeten
Dienstverhältnisse (betriebliches Mitarbeitervorsorgegesetz - BMVG). In einem
beitragsorientierten Vorsorgemodell werden vom Arbeitgeber 1,53% des Bruttoentgeltes der
betroffenen Arbeitnehmer abgezogen, von der Gebietskrankenkassa eingehoben und sollen in
der Mitarbeitervorsorgekasse langfristig angelegt werden.

In der Realität scheitert die vorgesehen Kapitalanlage bei einer der neun bestehenden
Mitarbeitervorsorgekassen an der Säumigkeit vieler Arbeitgeber. Mangels Auswahl einer
Kasse kann die GKK das eingehobene Geld nicht weiterleiten. Das Gesetz sieht auch keinen
Ausweichmechanismus vor, wenn der Arbeitgeber säumig ist. Als Konsequenz bleibt das
Geld bei den Krankenversicherungsträgern zwischengelagert. Es geht bundesweit mittlerweile
um tausende säumige Betriebe, vor allem um kleinere Betriebe ohne Betriebsrat, und um viele
Millionen Euro an „geparktem“ Kapital.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesministerin für Soziale

Sicherheit, Generationen und Kosumentenschutz

nachstehende

Anfrage:

1.           Was soll mit den Geldern, die derzeit bei den Krankenversicherungsträgern
zwischengelagert sind, weiter passieren?

2.     Erhalten die betroffenen Arbeitnehmer Zinsgutschriften wie bei den
Mitarbeitervorsorgekassen?


3.            Erhalten die betroffenen Arbeitnehmer auch Kontonachrichten wie bei den
Mitarbeitervorsorgekassen?

4.            An welche Maßnahmen, allenfalls auch legistischer Natur, ist gedacht, damit die
Umsetzung des BMVG sichergestellt werden kann?