2093/J XXII. GP

Eingelangt am 31.08.2004
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend Vereinheitlichung der Ermäßigungsausweise für Menschen mit Behinderungen

 

 

Menschen mit Behinderungen sind aus der Praxis die detailreichen unterschiedlichen Bedienungen der Beschaffung von ermäßigten Fahrausweisen zwischen den einzelnen Verkehrsverbünden bzw. Verkehrsunternehmungen bekannt. Um dieses Chaos endliche aufzulösen, braucht es klare einheitliche Bedingungen der Tarif- und Beförderungsbestimmungen der einzelnen Verkehrsunternehmungen und Verkehrsverbünde für behinderte Fahrgäste auch in Hinblick auf die Förderung des öffentlichen Verkehrs.

 

Den Betroffenen ist klar, dass das Bundesministerium für Verkehr den Verkehrsverbünden bzw. Verkehrsunternehmungen unter den derzeit gegebenen Rahmenbedingungen keine Vorschriften machen kann. Andererseits sollte aber auch anerkannt werden, dass es sich um ein undurchschaubares Chaos bei den Tarif- und Beförderungsbestimmungen handelt, das den behinderten Menschen die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zusätzlich erschwert und deshalb eine einheitliche Lösung erforderlich ist.

 

Durch den möglichen Verkauf von Buslinien der Postbus AG bzw. ÖBB an private Unternehmen könnte das Tarif-Chaos noch größer werden. Daher wäre besonders bei der Vergabe von neuen Konzessionen bzw. den Abschluss von neuen Verkehrsdienstverträgen für öffentliche Verkehrsunternehmungen die Berücksichtigung der Bedürfnisse behinderter Menschen angebracht.

 

Viele Menschen mit Behinderungen sind auf die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel angewiesen!

 

Den Bekenntnissen der Politik zum öffentlichen Verkehr sollten für die Fahrgäste merkbare Verbesserungen folgen, anderenfalls werden die Aussagen unglaubhaft.

 

Da die Arbeitsgruppe "Öffentlicher Verkehr und behinderte Menschen" zur Lösung von Problemen dieser Personengruppe bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel geschaffen wurde, werden auch die Tarif- und Beförderungsbestimmungen ein wichtiges Thema sein müssen.

Um dafür bereits notwendige Vorarbeiten zu leisten ist es unumgänglich, dass bereits entsprechende Vorschläge von Ihrem Ministerium gemacht werden.

 

 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

  1. Wie hoch sind die Bundesbeiträge der Finanzabteilung des BMVIT an die österreichischen Verkehrsverbünde im Rahmen der Grund- und Finanzierungsverträge derzeit sind bzw. zukünftig, die zur Abdeckung der Einnahmenausfälle aufgrund der Gewährung von ermäßigten Fahrausweisen für behinderte Fahrgäste geleistet werden?

(Aufgeschlüsselt nach Verkehrsverbunde)

 

 

  1. Wie viele "Vorteilscard spezial" bzw. "Vorteilscards blind" sowie "Österreichcards" derselben Zuordnung sind derzeit von der ÖBB an behinderte Fahrgäste ausgegeben?

 

 

  1. Gibt es bereits konkreten Vorschläge von Seiten Ihres Ministeriums zu den Tarif- und Beförderungsbestimmungen der einzelnen Verkehrsunter-nehmungen und Verkehrsverbünde für behinderte Fahrgäste?

Wenn ja: Wie lauten diese?

Wenn nein: Bis wann werden diese auch der Arbeitsgruppe „Öffentlicher Verkehr und behinderte Menschen“ zur Diskussion vorgelegt?