2111/J XXII. GP

Eingelangt am 15.09.2004
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ANFRAGE

der Abgeordneten Ruth Becher

und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Anfragebeantwortung 1948/AB XXII. GP.-NR

In Ihrer Anfragebeantwortung 1948/AB XXII. GP.-NR zur Übersiedlung des Bezirksgerichts
für Handelssachen Wien, des Handelsgerichts und des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien in
den City Tower Vienna (CTV) fuhren Sie ein vom damaligen Justizminister Böhmdorfer in
Auftrag gegebenes Sachverständigengutachten ins Treffen, demzufolge sowohl der Mietzins
als auch die Betriebskosten in der neuen Dependance „im Verhältnis zu Gebäuden
vergleichbarer Lage und Ausstattung im unteren Bereich der ortsüblichen Beträge liegen und
somit als kostengünstig einzustufen“ seien. Angesichts dessen und weiterer
„ausschlaggebender Vorteile“ erteilten Sie dem „Projekt City Tower“ sodann auch ihre,
gemäß § 43 BHG erforderliche Zustimmung.

Da Sie die Frage 4, wie Sie die an das Bundesministerium für Finanzen gerichtete
Empfehlung des Rechnungshofes, im Zuge der Aussiedlung von bundeseigenen Dienststellen
in private Objekte nicht nur die Höhe der Miete, sondern auch die Betriebs-, Lehrstehungs-,
Renovierungs- und Verwertungskosten für verlassene Bundesgebäude beurteilen, und ob
diese im konkreten Fall der Absiedlung der drei Gerichte von der Riemergasse in die
Marxergasse vom Finanzministerium Berücksichtigung fand, positiv beurteilten, Ihre
diesbezügliche Einschätzung aber angesichts der im Vergleich zum alten Standort in der
Riemergasse höheren Miet- und Betriebskosten im City Tower Vienna nicht nachvollzogen
werden kann, richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen
nachstehende

Anfrage:

1.   Wie begründen Sie die Beantwortung der Frage 4 (1948/AB XXII. GP.-NR), die
Empfehlung des Rechnungshofes, im Zuge der Aussiedlung von bundeseigenen


Dienststellen in private Objekte nicht nur die Höhe der Miete, sondern auch die
Betriebs-, Lehrstehungs-, Renovierungs- und Verwertungskosten für verlassene
Bundesgebäude im konkreten Fall der Übersiedlung des Bezirksgerichts für
Handelssachen Wien, des Handelsgerichts und des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien
in den City Tower Vienna positiv beurteilt zu haben, wenn, wie sogar der damalige
Justizminister Böhmdorfer in einer Anfragebeantwortung (564/AB XXII. GP.-NR)
konzedieren musste, nicht nur die Mietkosten im neuen Standort höher, sondern auch
die Betriebskosten mit 4,7 Euro pro m2 gegenüber 3,3 Euro pro m2 in der alten
Dependance um rund 30 Prozent höher sind?

2.             Welche Gründe können Sie für Ihre Entscheidung anführen, der Aussiedlung der drei
Gerichte aus dem Gebäude Riemergasse zuzustimmen, in Anbetracht der Tatsache,
dass selbiges um 150 Mio. Schilling saniert wurde, obwohl bereits die Entscheidung
über die Umsiedlung der dort ansässigen Gerichte bekannt war, also eindeutig gegen
die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit   verstoßen
wurde?

3.             Wie beurteilen Sie den Umstand, dass der Gebäudekomplex Riemergasse nun schon
seit 1. September 2002 leer steht, d.h. keiner Nachnutzung zugeführt worden ist. Fand
das   Lehrstehungskriterium,   dass   der   Rechnungshof  bei   Aussiedlungen   von
bundeseigenen Dienststellen in private Objekte empfiehlt zu beachten, bei Ihrer
Entscheidung Berücksichtigung?

4.             Wurde von Ihnen bei der Absiedlung der drei Bezirksgerichte aus der Riemergasse
darauf geachtet, die Empfehlung des Rechnungshofes umzusetzen, wonach im Zuge
einer Aussiedlung von bundeseigenen Dienststellen in private Objekte auch die
Betriebs-, Renovierungs- und Verwertungskosten für das verlassene Bundesgebäude
zu berücksichtigen seien?

5.             Wenn nein, warum fand die Rechnungshof-Empfehlung hier keine Anwendung?

6.             Wenn ja, welche Aspekte waren es im Konkreten, die Sie veranlassten, dem „Projekt
City Tower“ zuzustimmen?