2131/J XXII. GP
Eingelangt am 16.09.2004
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
betreffend Blei im Trinkwasser
Untersuchungen der Arbeiterkammer ergaben erheblich Bleibelastungen durch die Emissionen neuer Wasserhähne. Von dreizehn untersuchten Objekten lag der Bleigehalt bei nur einem unter den entsprechenden Grenzwerten, bei allen anderen untersuchten Wasserhähnen konnte Blei im Wasser nachgewiesen werden, wenn der Wasserhahn 24 Stunden unbewegt war. Würde ein Kind regelmäßig dieses Wasser trinken, nähme es schon alleine von den am wenigsten bleibelasteten Armaturen bis zu 14 % der maximal empfohlenen Bleimenge auf. Bei der am höchsten belasteten Armatur wären dies sogar 200 %. Nicht nur Blei wurde nachgewiesen, sondern auch Schwermetalle wie Cadmium, Nickel oder Kupfer.
Nach der geltenden Trinkwasserverordnung dürfen derzeit im Wochendurchschnitt maximal 25 mg Blei je Liter Trinkwasser enthalten sein. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt sogar einen Wert von 10 mg Blei je Liter, der ab 2013 in Geltung kommt. Für Nickel gibt es einen Höchstwert von 20 mg/l, für Cadmium 5 mg/l und für Kupfer maximal 2000 mg/l. Bei drei von dreizehn Armaturen wurden 10-15 mg Blei festgestellt, bei einer davon sogar 76,8 mg/l im Wasser nachgewiesen.
Blei kann bei chronischer Belastung zu Magenerkrankungen, Nierenstörungen, Kopfschmerzen oder Müdigkeit führen. Auch Belastungen durch andere Schwermetalle ergeben gesundheitliche Auswirkungen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wurden Ihrerseits jemals Untersuchungen von Blei im Trinkwasser, speziell auch bei Neuarmaturen vorgenommen?
2. Wenn nicht, warum nicht?
3. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um gerade bei neuen Wasserarmaturen in Zukunft derartige Bleibelastungen und Schwermetallbelastungen auszuschließen?
4. Wird die Agentur für Gesundheit und Ernährung in Zukunft regelmäßige Tests von Wasserhähnen bzw Wasserarmaturen in ihr Untersuchungsprogramm aufnehmen?
5. Wenn nicht, warum nicht?
6. In welcher Form werden Sie auf die Hersteller von Wasserhähnen bzw Wasserarmaturen Einfluss nehmen, um in Zukunft derartige gesundheitsgefährdende Belastungen auszuschließen?
7. In welcher Form werden Sie die KonsumentInnen von dieser latenten Gesundheitsgefährdung informieren?
8. Was werden Sie gegen bestehende alte Bleiwasserleitungen in Althäusern unternehmen? Dazu der Antrag 319/A(E) eingebracht, wann werden Sie sich dieses Anliegens annehmen?