2141/J XXII. GP
Eingelangt am 22.09.2004
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möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend „Sportlerverordnung und Werbeeinkünfte - Sportlerbesteuerung"
Nach
der so genannten „Sportlerverordnung" brauchen Sportler mit überwiegendem
Einsatz im
Ausland nur 33% ihrer Sportler- und Werbeinkünfte versteueren; dies sei eine
zulässige
Pauschalierung, heißt es in der Begründung,
weil dafür eine Anrechnung der ausländischen Steuern
unterbleibt. Die Frage ist, ob dies auch für die Einnahmen des Sportlers aus
der Werbung ebenfalls
gilt.
„Die
Sportlerverordnung (BGBl II 2000/418) wird mit den im Ausland
erzielten Einnahmen aus
Preisgeldern und Werbeinnahmen
gerechtfertigt. Werbeeinnahmen, die nicht unmittelbar aus der
Sportlertätigkeit erzielt werden, stammen jedoch regelmäßig nicht aus dem
Ausland, sondern aus
dem Inland. Auch sie werden aber nach der Verordnung nur im Ausmaß von
33% erfasst. Das
entspricht umgerechnet einem Steuersatz von
höchstens 17%. "
Im Ergebnis besteuern daher Spitzensportler ihre
Werbeeinnahmen zu Unrecht mit einem
Durchschnittsteuersatz von nur 17% (Doralt, RdW 3/2004).
Unklar
ist die steuerliche Situation bei in- wie auch bei ausländischen SportlerInnen,
die in
Österreich z.B. Preisgelder (oder sonstige
Sportlereinkünfte) direkt kassieren. Gleiches gilt für
österreichische SportlerInnen, die im Ausland Preisgelder (oder sonstige
Sportlereinkünfte)
gewinnen oder einnehmen.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen nachstehende
Anfrage:
1.
Wie viele SportlerInnen haben 2000, 2001, 2002 und 2003
ihre Versteuerung nach der so
genannten
„Sportlerverordnung" vorgenommen (Aufschlüsselung auf Jahre)?
2.
Ist es richtig, dass nach dem Entwurf einer
„Branchen-Pauschalierungsverordnung" die
Sportlerverordnung
mit 2004 auslaufen soll?
3.
Ist
es richtig, dass die Vorteile aus der Sportlerverordnung (allerdings mit den
Durchschnittsgewinnen aus den Jahren 2001
bis 2003) in der Branchen-Pauschalierung
weiterwirken werden, wenn von dieser Pauschalierung Gebrauch gemacht
wird?
4.
Wenn
ja, was soll damit erreicht werden?
5.
Wird
durch das BMF die Sportlerverordnung so ausgelegt, dass damit die gesamte
Werbetätigkeit der SportlerInnen erfasst
wird und nicht zwischen in- und ausländischen
Werbeeinnahmen unterschieden wird?
6.
Wenn
ja, wie wird dies begründet?
7.
Unter welchen Voraussetzungen fallen die Werbeinnahmen
unter die Sportlerverordnung?
8.
Wie erfolgt die Versteuerung von Preisgeldern, die in
Österreich an SportlerInnen aus EU-
Staaten direkt
ausbezahlt werden? Welche Rechtsgrundlage ist dafür heranzuziehen? Wie
sieht die Rechtslage bei Sachpreisen (z.B. einem PKW) aus?
9.
Wie
erfolgt die Versteuerung von Preisgeldern, die in Österreich an SportlerInnen
aus
Drittstaaten direkt ausbezahlt werden?
Welche Rechtsgrundlage ist dafür heranzuziehen?
Wie sieht die Rechtslage bei Sachpreisen (z.B. einem PKW) aus?
10.
Wie erfolgt die Besteuerung von Preisgeldern, die in
anderen EU-Staaten (z.B. Deutschland)
direkt an
SportlerInnen aus Österreich ausbezahlt werden? Welche Rechtsgrundlage ist
dafür jeweils heranzuziehen? Wie sieht die Rechtsgrundlage bei Sachpreisen
(z.B. einem
PKW) aus?
11. Wie
erfolgt die Versteuerung von Preisgeldern, die in Drittstaaten (z.B. Schweiz)
direkt an
SportlerInnen aus Österreich ausbezahlt werden? Welche Rechtsgrundlage ist
dafür jeweils
heranzuziehen? Wie sieht die Rechtsgrundlage bei Sachpreisen (z.B. einem PKW)
aus?