2141/J XXII. GP

Eingelangt am 22.09.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend „Sportlerverordnung und Werbeeinkünfte - Sportlerbesteuerung"

Nach der so genannten „Sportlerverordnung" brauchen Sportler mit überwiegendem Einsatz im
Ausland nur 33% ihrer Sportler- und Werbeinkünfte versteueren; dies sei eine zulässige
Pauschalierung, heißt es in der Begründung, weil dafür eine Anrechnung der ausländischen Steuern
unterbleibt. Die Frage ist, ob dies auch für die Einnahmen des Sportlers aus der Werbung ebenfalls
gilt.

„Die Sportlerverordnung (BGBl II 2000/418) wird mit den im Ausland erzielten Einnahmen aus
Preisgeldern und Werbeinnahmen gerechtfertigt. Werbeeinnahmen, die nicht unmittelbar aus der
Sportlertätigkeit erzielt werden, stammen jedoch regelmäßig nicht aus dem Ausland, sondern aus
dem Inland. Auch sie werden aber nach der Verordnung nur im Ausmaß von 33% erfasst. Das
entspricht umgerechnet einem Steuersatz von höchstens 17%. "

Im Ergebnis besteuern daher Spitzensportler ihre Werbeeinnahmen zu Unrecht mit einem
Durchschnittsteuersatz von nur 17% (Doralt, RdW 3/2004).

Unklar ist die steuerliche Situation bei in- wie auch bei ausländischen SportlerInnen, die in
Österreich z.B. Preisgelder (oder sonstige Sportlereinkünfte) direkt kassieren. Gleiches gilt für
österreichische SportlerInnen, die im Ausland Preisgelder (oder sonstige Sportlereinkünfte)
gewinnen oder einnehmen.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen nachstehende


Anfrage:

1.  Wie viele SportlerInnen haben 2000, 2001, 2002 und 2003 ihre Versteuerung nach der so
genannten „Sportlerverordnung" vorgenommen (Aufschlüsselung auf Jahre)?

2.            Ist es richtig, dass nach dem Entwurf einer „Branchen-Pauschalierungsverordnung" die
Sportlerverordnung mit 2004 auslaufen soll?

3.            Ist es richtig, dass die Vorteile aus der Sportlerverordnung (allerdings mit den
Durchschnittsgewinnen aus den Jahren 2001 bis 2003) in der Branchen-Pauschalierung
weiterwirken werden, wenn von dieser Pauschalierung Gebrauch gemacht wird?

4.            Wenn ja, was soll damit erreicht werden?

5.            Wird durch das BMF die Sportlerverordnung so ausgelegt, dass damit die gesamte
Werbetätigkeit der SportlerInnen erfasst wird und nicht zwischen in- und ausländischen
Werbeeinnahmen unterschieden wird?

6.            Wenn ja, wie wird dies begründet?

7.            Unter welchen Voraussetzungen fallen die Werbeinnahmen unter die Sportlerverordnung?

8.            Wie erfolgt die Versteuerung von Preisgeldern, die in Österreich an SportlerInnen aus EU-
Staaten direkt ausbezahlt werden? Welche Rechtsgrundlage ist dafür heranzuziehen? Wie
sieht die Rechtslage bei Sachpreisen (z.B. einem PKW) aus?

9.            Wie erfolgt die Versteuerung von Preisgeldern, die in Österreich an SportlerInnen aus
Drittstaaten direkt ausbezahlt werden? Welche Rechtsgrundlage ist dafür heranzuziehen?
Wie sieht die Rechtslage bei Sachpreisen (z.B. einem PKW) aus?

10.     Wie erfolgt die Besteuerung von Preisgeldern, die in anderen EU-Staaten (z.B. Deutschland)
direkt an SportlerInnen aus Österreich ausbezahlt werden? Welche Rechtsgrundlage ist
dafür jeweils heranzuziehen? Wie sieht die Rechtsgrundlage bei Sachpreisen (z.B. einem
PKW) aus?


11. Wie erfolgt die Versteuerung von Preisgeldern, die in Drittstaaten (z.B. Schweiz) direkt an
SportlerInnen aus Österreich ausbezahlt werden? Welche Rechtsgrundlage ist dafür jeweils
heranzuziehen? Wie sieht die Rechtsgrundlage bei Sachpreisen (z.B. einem PKW) aus?