2151/J XXII. GP

Eingelangt am 22.09.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Christine Lapp

und GenossInnen

an den Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

betreffend „stundenlanger Telefonate diverser Nachbarn von

grundgebührenbefreiten Pflegegeldbezieherlnnen nach Australien"

Am 10. August 2004 hat der Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz, Mag. Herbert Haupt, in der Radiosendung „Ö1-Mittagsjournal"
behauptet, dass Pflegegeldbezieherlnnen, die von der Telefongrundgebühr befreit
sind, ihre Nachbarn stundenlang kostenlos nach Australien telefonieren ließen. Diese
Missstände, die „leider vorgekommen sind", so Bundesminister Haupt weiter, seien
mit ein wichtiger Grund für die Streichung der Telefongrundgebührenbefreiung für
Pflegegeldbezieherlnnen.

Diese Aussagen sind falsch, da die Betroffenen nur von der Grundgebühr befreit
sind, aber nicht von den Gesprächskosten. Durch diese Aussage, wurden
Pflegegeldbezieherlnnen als Schmarotzer dargestellt. Das ist umso tragischer, da
gerade diese Gruppe an Menschen oft am Rand der gesellschaftlichen Teilhabe
stehen.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher in diesem Zusammenhang an den
Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
folgende

Anfrage:

1.             Wie sind Sie zu diesem haarsträubenden und falschen Beispiel gekommen?

2.             Woher stammt das konkrete und von ihnen angeführte Beispiel mit Australien?
Wer hat seine Nachbarn nach Australien telefonieren lassen?

3.             Warum haben Sie dieses Beispiel am 10. August 2004 angeführt? Seit wann
sind Sie darüber informiert?

4.             Von wem wurden Sie darüber informiert?

5.             Wann haben Sie den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
über diese „Telefonate nach Australien" informiert?

6.             Wie maßgeblich waren diese Telefonate daran beteiligt, dass nun im
Ministerium für Verkehr, Innovation und Technologie eine Änderung des
Fernsprechentgeltzuschussgesetzes (FezG) aufliegt, wonach in Zukunft das

              Haushaltsnettoeinkommen dafür ausschlaggebend ist, ob   

Pflegegeldbezieherlnnen von der Grundgebühr befreit sind oder nicht?