2151/J XXII. GP
Eingelangt am 22.09.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Christine Lapp
und GenossInnen
an den Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
betreffend „stundenlanger Telefonate diverser Nachbarn von
grundgebührenbefreiten Pflegegeldbezieherlnnen nach Australien"
Am 10. August 2004 hat der Bundesminister für soziale
Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz,
Mag. Herbert Haupt, in der Radiosendung „Ö1-Mittagsjournal"
behauptet, dass Pflegegeldbezieherlnnen,
die von der Telefongrundgebühr befreit
sind, ihre Nachbarn stundenlang
kostenlos nach Australien telefonieren ließen. Diese
Missstände, die „leider vorgekommen
sind", so Bundesminister Haupt weiter, seien
mit ein wichtiger Grund für die Streichung der Telefongrundgebührenbefreiung
für
Pflegegeldbezieherlnnen.
Diese Aussagen sind falsch, da die Betroffenen nur von
der Grundgebühr befreit
sind, aber nicht von den Gesprächskosten. Durch diese Aussage, wurden
Pflegegeldbezieherlnnen
als Schmarotzer dargestellt. Das ist umso tragischer, da
gerade
diese Gruppe an Menschen oft am Rand der gesellschaftlichen Teilhabe
stehen.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher in diesem
Zusammenhang an den
Bundesminister
für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
folgende
Anfrage:
1.
Wie sind Sie zu diesem haarsträubenden und falschen
Beispiel gekommen?
2.
Woher stammt das konkrete und von ihnen angeführte
Beispiel mit Australien?
Wer
hat seine Nachbarn nach Australien telefonieren lassen?
3.
Warum haben Sie dieses Beispiel am 10. August 2004
angeführt? Seit wann
sind
Sie darüber informiert?
4.
Von wem wurden Sie darüber informiert?
5.
Wann haben Sie den Bundesminister für Verkehr, Innovation
und Technologie
über
diese „Telefonate nach Australien" informiert?
6.
Wie maßgeblich waren diese Telefonate daran beteiligt,
dass nun im
Ministerium für Verkehr, Innovation und Technologie eine Änderung des
Fernsprechentgeltzuschussgesetzes (FezG) aufliegt, wonach in Zukunft das
Haushaltsnettoeinkommen dafür ausschlaggebend ist, ob
Pflegegeldbezieherlnnen von der Grundgebühr befreit sind oder nicht?