2154/J XXII. GP

Eingelangt am 22.09.2004
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ANFRAGE

der Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig, Mag. Christine Lapp und Genossinnen
an den Bundesminister für Soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt
betreffend die Inanspruchnahme der „Integrativen Berufsausbildung"

Die Bundesregierung hat Ende August dieses Jahres die Medienkampagne „Lehre ohne
Barriere" mit dem Zweck einer „verstärkten Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung der
Öffentlichkeit" bezüglich der Möglichkeit einer Integrativen Berufsausbildung gestartet. Da
die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Integrative Berufsausbildung schon seit dem
Herbst 2003 bestehen, stellt sich die Frage, wie diese Möglichkeit bislang genützt wurde und
ob die Bundesregierung bisher ausreichend Information für Eltern, Jugendliche aber auch für
Betriebe zur Verfügung gestellt hat.

In den vergangenen Monaten konnten wir in persönlichen Gesprächen in Betrieben und
Beschäftigungsprojekten, die bereit wären, Jugendliche im Rahmen der Integrativen
Berufsausbildung einzustellen, immer wieder hören, dass die Richtlinien einigermaßen
unklar seien und die Auskünfte des Ministeriums bzw. der Bundessozialämter nicht gerade
dazu ermutigen, eine derartige Ausbildung anzubieten. Also ein eindeutiges
Informationsdefizit noch Monate nach In-Kraft-Treten des Gesetzes.

Tatsächlich wurde im Dezember 2003, laut einer Auskunft des BMWA (1234/ AB), die
Möglichkeit einer Integrativen Berufsausbildung in drei Bundesländern (Niederösterreich,
Burgenland und Salzburg) überhaupt noch nicht wahrgenommen und von den insgesamt
279 in Ausbildung befindlichen Jugendlichen kamen zu diesem Zeitpunkt 189 aus Wien. Man
kann also sagen, dass die Aktion „Lehre ohne Barriere" hinsichtlich des gesamten
Bundesgebietes, eher schlecht angelaufen ist, was ebenfalls auf einen Mangel an
ausreichender Information schließen lässt.

Das BMSG hat sich „die Schaffung weiterer 500 Lehrplätze für Menschen mit besonderen
Bedürfnissen" zum Ziel gesetzt. Wenn diese Ankündigung ernst genommen werden soll, ist
es unbedingt nötig zu wissen, wie stark die Möglichkeit einer Integrativen Berufsausbildung
im ersten Jahr in Anspruch genommen wurde und wie viele Jugendliche jetzt im Herbst ein
solches Ausbildungsverhältnis begonnen haben.

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen in diesem Zusammenhang an den
Bundesminister für Soziale Sicherheit und Generationen nachstehende


ANFRAGE

1.             Wie viele behinderte und benachteiligte Jugendliche haben seit dem September des
Vorjahres von der Möglichkeit der Integrativen Berufsausbildung Gebrauch gemacht ?
(Auflistung nach Bundesländern)

2.             Wie viele werden davon nach §8 Abs. 1 BAG (Verlängerung der Lehrzeit) und wie viele
nach §8b Abs. 2 BAG (Teilqualifizierung) ausgebildet ? (Auflistung nach Betrieben und
Ausbildungseinrichtungen)

3.             Wie viele behinderte und benachteiligte Jugendliche haben jetzt im September 2004 eine
Integrativen Berufsausbildung begonnen ? (Auflistung nach Bundesländern, Art der
Qualifizierung und Art der Ausbildungsstätte wie in Frage 2)

4.             Wie viele behinderte oder benachteiligte Jugendliche sind Ihrer Einschätzung nach
derzeit noch auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz ?

5.             Wie viele selbständige Ausbildungseinrichtungen (nach § 30 BAG) haben seit dem
September 2003 einen Antrag auf Bewilligung einer Integrativen Berufsausbildung
gestellt, und wie viele Bewilligungen wurden abgelehnt ?

6.             Aus welchen Gründen wurden diese Bewilligungen abgelehnt ? (Nennung der häufigsten
Begründungen)

7.             Warum erfolgt die Kampagne „Lehre ohne Barriere" erst jetzt und nicht schon im Sommer
2003, um die Bevölkerung von allem Anfang an über die neuen rechtlichen Möglichkeiten
für benachteiligte und behinderte Jugendliche zu informieren ?