2165/J XXII. GP
Eingelangt am 22.09.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
betreffend „Biotechnologischer Gewebe- und Organersatz - Regeneration von
menschlichem Gewebe durch Tissue-Engineering" (Humangewebezüchtung)
Tissue-Engineering
ist ein noch im Entstehen begriffener Sektor der Biowissenschaft, der
Weg dieser jungen Disziplin ist jedoch klar
vorgezeichnet: Sie verspricht eine grundlegende
Veränderung medizinischer Verfahren, bei denen erkrankte Organe und beschädigte
Gewebe
nicht nur ausgebessert, sondern wiederhergestellt werden können
(Humangewebezüchtung).
Die Entwicklung soll zu neuen Therapiemöglichkeiten und
einer höheren Lebensqualität für
die Patienten führen
und schlussendlich zur Möglichkeit, den Mangel an Spenderorganen
durch die In-vitro-Herstellung menschlicher Organe auszugleichen.
Der IPTS-Bericht zu Handel und Forschung im Bereich des
biotechnologischen Gewebe- und
Organersatzes
(Regeneration von menschlichem Gewebe durch Tissue-Engineering) wurde
2004 veröffentlicht.
Mit der Richtlinie 2004/23/EG vom 31. März 2004 wurden
gemeinschaftsweite Festlegungen
zu Qualitäts- und
Sicherheitsstandards für die Spende, Beschaffung, Testung, Verarbeitung,
Konservierung, Lagerung und Verteilung von menschlichem Gewebe und Zellen getroffen.
Diese Regelung bezieht sich - zumindest in
Teilen - auf Produkte der Humangewebe-
züchtung. Spezielle Rechtsvorschriften zur Vermarktung und
Verbrauchersicherheit von
Tissue-Engineering-Produkten sollen geschaffen werden (Verordnung).
Die Bestimmungen der Richtlinie 2004/23/EG bezieht sich besonders auf:
- Voraussetzungen für
die Zulassung sowie Inspektionen und Kontrollen von
Gewebeeinrichtungen
(darunter sind Gewebebanken, Abteilungen eines Krankenhauses
oder andere
Einrichtungen zu verstehen, in denen Tätigkeiten im Zusammenhang mit
der Verarbeitung, Konservierung, Lagerung
oder Verteilung menschlicher Gewebe und
Zellen ausgeführt werden, sie können auch für die Beschaffung und Testung
zuständig
sein);
- Vorschriften
über die Rückverfolgbarkeit von gespendeten Gewebe und Zellen sowie
für deren Ein- und Ausfuhr;
- Grundsätze,
Mindeststandards und obligatorische Verfahren für die gesamte Kette-
Spende, Beschaffung, Testung, Verarbeitung, Lagerung und Verteilung;
- Mindestqualitäts-
und Sicherheitsstandards, auch für berufliche Qualifikation und
Ausbildungserfordernisse.
Der Regelungsbedarf für Tissue-Engineering wird damit jedoch nur zum Teil gedeckt.
Die 0.9 Richtlinie muss bis längstens 7. April 2006 in nationales
Recht umgesetzt werden. Es
ist seitens der
Kommission geplant, bis dahin auch die in Aussicht genommene Verordnung
über Tissue-Engineering-Produkte (TEP) zu
erlassen. Diese soll - wie geplant - die
Verarbeitung, Konservierung, Lagerung und Verteilung reglementieren .
Unabhängig von der noch umzusetzenden zitierten
Richtlinie ergeben sich beim „Tissue-
Engineering"
eine Reihe von offenen Fragen für Österreich.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den
Bundesministerin für Gesundheit und
Frauen nachstehende
Anfrage:
1.
Wie schätzen Sie das Marktpotential derartiger Produkte
für Österreich und Europa
ein?
2.
Welche Produkte, die durch Tissue-Engineering erzeugt
werden sind bereits am
österreichischen
Markt und werden in Verkehr gebracht?
3.
Welche gesetzlichen Bestimmungen finden daher zurzeit in
Österreich diesbezüglich
Anwendung?
4.
Welche gesetzlichen Bestimmungen finden daher zurzeit in
Europa diesbezüglich
Anwendung?
5.
Wie viele und welche Biotechnologieunternehmen in
Österreich sind am Sektor des
Tissue-Engineering
tätig?
6.
In welcher Form werden Sie dem diesbezüglichen
wissenschaftlichen und
technologischen
Entwicklungsbedarf Rechnung tragen?
7.
Was
ist konkret seitens Ihres Ressorts dazu geplant?
8.
Welche Mitgliedsstaaten der EU haben zu
Tissue-Engineering bereits nationale
Regelungen erlassen?
9.
Halten Sie einen europäischen Rechtsrahmen für
Tissue-Engineering als notwendig?
a)
Wenn
ja, welche Haltung nehmen Sie zur geplanten Verordnung ein?
b)
Wenn
ja, was soll aus Ihrer Sicht geregelt werden?
10.
Welche konkrete Position vertritt Österreich zum
veröffentlichten Vorschlag für eine
„Harmonisierte
Rahmenregelung" zu humanen Tissue-Engineering-Produkten?
11.
Wird durch Ihr Bundesministerium die Forschung für
Tissue-Engineering
unterstützt?
Wenn ja, in welcher Form und in welchem Umfang?
12.
Welche
Position nimmt Ihr Bundesministerium zur RL 2004/23/EG ein?
13.
Wann
und wie soll die Umsetzung in Österreich erfolgen?
14.
Werden Sie bei der Umsetzung der RL die Verwendung
spezifischer Arten
menschlicher Zellen sowie Aufbreitungsverfahren von Geweben und Zellen
einschränken?
Wenn ja, welche?
15.
Werden Sie die Einfuhr bestimmter menschlicher Gewebe
und Zellen verbieten oder
beschränken?
16.
In welcher Form werden Sie sicherstellen, dass die
europäische Datenschutzrichtlinie
eingehalten wird und genetische Informationen anonymisiert werden, sodass
Spender
und Empfänger für
Dritte nicht mehr identifizierbar sind?
17.
In welcher Form werden Sie die Rückverfolgbarkeit von
beschafften, verarbeiteten,
gelagerten oder
verteilten Gewebe und Zellen vom Spender zum Empfänger und
umgekehrt sicherstellen?
18.
Wie und in welcher Form werden Sie sicherstellen, dass
die Spende von Geweben
und Zellen nicht auf
kommerzieller Basis erfolgen?