2167/J XXII. GP

Eingelangt am 22.09.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

der Abgeordneten Parnigoni
und GenossInnen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend BOS-Austria

Nach Scheitern des Projektes Adonis (Austrian Digital Operating Network for
Integrated Services) aufgrund vertragswidriger Vorgangsweisen (Verletzung
der Mitwirkungspflichten, Tarifreduktion, vertragswidriger Forderung
unentgeltlicher Leistungserhöhungen sowie Beeinträchtigung der
Finanzierung) erklärte das Betreiberunternehmen mastertalk gegenüber dem
BMI mit 26.6.2003 die Beendigung des Vertrages mit sofortiger Wirkung.

Seitens des Innenministeriums wurde in Aussicht gestellt, dass spätestens
mit März 2005 ein einheitliches und abhörsicheres Behördenfunknetz
errichtet wird. Durch das Innenministerium wurde in einer Pressemeldung
vom 27.10.2003 mitgeteilt, dass an einer Neuausschreibung eines
österreichweiten Blaulichtfunkdienstes, nunmehr BOS-Austria, genannt,
gearbeitet wird.

Hinsichtlich dieser Neuausschreibung und der Vergabeentscheidung richten
die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres
nachstehende

Anfrage:

1.   Welches Unternehmen wurde im Zuge des Vergabeverfahrens als
Bestbieter erkannt?

2.                         Ist es richtig, dass der unterlegene Bieter (EADS) ein hinsichtlich des
gesamten Betriebszeitraumes von 25 Jahren günstigeres Angebot


gegenüber dem festgestellten Bestbieter eingereicht hat? Wenn ja, um
wie viel lag das Angebot unter jenem des festgestellten Bestbieters?

3.            Woraus ergibt sich exakt die Bestbietereigenschaft des unter 1.
angefragten Unternehmens bzw. Konsortiums?

4.            Ist es richtig, dass kurzfristig entschieden wurde, das
Vergabeverfahren abzuändern und welche Änderungen wurden
während des Vergabeverfahrens hinsichtlich des Vergabemodus
durchgeführt?

5.            Ist es richtig, dass kurz vor dem Bewertungsverfahren die
Bewerbergruppe rund um Nokia ausgeschieden wurde? Aus welchen
Gründen und mit welchen Konsequenzen auf das Verfahren geschah
dies?

6.            Warum wurden die positiven realen Ergebnisse des „Polycom“-Netzes
in der Schweiz, als einem topographisch ähnlichen Land, nicht in die
Überlegungen des ausschreibenden Ressorts einbezogen?

7.            Wurden Erfahrungen mit Funksystemen anderer Länder bei dieser
Vergabe berücksichtigt und wenn ja, worin spiegelten sich diese
Erkenntnisse in den Vergabebedingungen wider?

8.            Ist es richtig, dass wenige Tage nach Entscheidung der festgestellte
Bestbieter preisliche Nachforderungen gestellt hat?

9.            Ist es richtig, dass ein unterlegener Bieter mit 900 Funkstandorten
ausgekommen wäre, während der festgestellte Bestbieter 1.300
Standorte benötigt?

10.                 Ist gesichert, dass das System des festgestellten Bestbieters eine Ende
zu Ende-Verschlüsselung der Funknachricht gewährleistet und somit
auch auf der Richtfunkstrecke nicht abgehört werden kann?

11.                 Wurde im Zuge der Vergabeentscheidung erörtert, ob Motorola
gegenüber amerikanischen Sicherheitsbehörden Software Quellcodes
offenzulegen hat und wenn ja, wie wurde diese Frage beurteilt?