2167/J XXII. GP
Eingelangt am
22.09.2004
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möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Parnigoni
und
GenossInnen
an
den Bundesminister für Inneres
betreffend
BOS-Austria
Nach Scheitern des Projektes Adonis (Austrian Digital
Operating Network for
Integrated Services) aufgrund vertragswidriger Vorgangsweisen (Verletzung
der
Mitwirkungspflichten, Tarifreduktion, vertragswidriger Forderung
unentgeltlicher
Leistungserhöhungen sowie Beeinträchtigung der
Finanzierung)
erklärte das Betreiberunternehmen mastertalk gegenüber dem
BMI
mit 26.6.2003 die Beendigung des Vertrages mit sofortiger Wirkung.
Seitens des Innenministeriums wurde in Aussicht gestellt,
dass spätestens
mit März 2005 ein einheitliches und abhörsicheres Behördenfunknetz
errichtet
wird. Durch das Innenministerium wurde in einer Pressemeldung
vom
27.10.2003 mitgeteilt, dass an einer Neuausschreibung eines
österreichweiten Blaulichtfunkdienstes, nunmehr BOS-Austria, genannt,
gearbeitet
wird.
Hinsichtlich dieser Neuausschreibung und der
Vergabeentscheidung richten
die
unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres
nachstehende
Anfrage:
1.
Welches Unternehmen wurde im Zuge des Vergabeverfahrens
als
Bestbieter
erkannt?
2.
Ist es richtig, dass der unterlegene Bieter (EADS) ein
hinsichtlich des
gesamten
Betriebszeitraumes von 25 Jahren günstigeres Angebot
gegenüber dem
festgestellten Bestbieter eingereicht hat? Wenn ja, um
wie viel lag das Angebot unter jenem des festgestellten Bestbieters?
3.
Woraus ergibt sich exakt die Bestbietereigenschaft des
unter 1.
angefragten
Unternehmens bzw. Konsortiums?
4.
Ist es richtig, dass kurzfristig entschieden wurde, das
Vergabeverfahren
abzuändern und welche Änderungen wurden
während
des Vergabeverfahrens hinsichtlich des Vergabemodus
durchgeführt?
5.
Ist es richtig, dass kurz vor dem Bewertungsverfahren die
Bewerbergruppe
rund um Nokia ausgeschieden wurde? Aus welchen
Gründen
und mit welchen Konsequenzen auf das Verfahren geschah
dies?
6.
Warum wurden die positiven realen Ergebnisse des
„Polycom“-Netzes
in
der Schweiz, als einem topographisch ähnlichen Land, nicht in die
Überlegungen
des ausschreibenden Ressorts einbezogen?
7.
Wurden Erfahrungen mit Funksystemen anderer Länder bei
dieser
Vergabe berücksichtigt und wenn ja, worin spiegelten sich diese
Erkenntnisse in den Vergabebedingungen wider?
8.
Ist es richtig, dass wenige Tage nach Entscheidung der
festgestellte
Bestbieter preisliche Nachforderungen gestellt hat?
9.
Ist es richtig, dass ein unterlegener Bieter mit 900
Funkstandorten
ausgekommen
wäre, während der festgestellte Bestbieter 1.300
Standorte
benötigt?
10.
Ist gesichert, dass das System des festgestellten
Bestbieters eine Ende
zu
Ende-Verschlüsselung der Funknachricht gewährleistet und somit
auch
auf der Richtfunkstrecke nicht abgehört werden kann?
11.
Wurde im Zuge der Vergabeentscheidung erörtert, ob Motorola
gegenüber amerikanischen Sicherheitsbehörden Software Quellcodes
offenzulegen
hat und wenn ja, wie wurde diese Frage beurteilt?