2172/J XXII. GP

Eingelangt am 22.09.2004
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Bettina Stadlbauer, Gabriele Heinisch-Hosek

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend  „Schutz für Frauen, die sich für einen Schwangerschaftsabbruch entschieden haben"

 

Tagtäglich üben radikale AbtreibungsgegnerInnen ihren Psychoterror vor Kliniken in Wien und anderen österreichischen Städten gegenüber Frauen, die sich für einen Schwangerschaftsabbruch entschieden haben, aus. Ihre mehr als fragwürdigen Methoden: Einschüchterung, bewusste Falschinformation, Belagerung, Gerichtsverfahren gegen VerteidigerInnen des Schwangerschaftsabbruches bis hin zu Morddrohungen gegen ÄrztInnen, die Abtreibungen vornehmen.

 

Die Vorfälle zeigen, dass es dringend notwendig ist, die Frauen mit einer Schutzzone rund um Abtreibungskliniken vor den fundamentalistischen Gruppen zu schützen. In anderen Ländern, wie Frankreich und Kanada wurden bereits Schutzbestimmungen für Frauen und Kliniken erlassen, die sich bewährt haben und die Frauen vor den Verfolgungen der radikalen AbtreibungsgegnerInnen bewahren.

 

In Frankreich etwa existiert ein strafgesetzliches Verbot der Verhinderung des Schwangerschaftsabbruches, wo der Terror der AbtreibungsgegnerInnen vor den Ambulatorien mit hohen Geldstrafen bzw. sogar Gefängnis sanktioniert ist. Es werden das Hindern am Zutritt in eine Abtreibungsklinik durch Störungen welcher Art auch immer sowie die Ausübung von moralischem und psychologischem Druck, von Drohungen oder jegliche Akte der Einschüchterung gegenüber dem ärztlichen und nicht-ärztlichem Personal sowie gegenüber den Patientinnen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen, sanktioniert.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz
nachstehende

Anfrage:

 

  1. Sind Ihnen die Praktiken der radikalen AbtreibungsgegnerInnen, etwa VertreterInnen von Human Life International, vor Abtreibungskliniken, wie zum Beispiel am Wiener Fleischmarkt, bekannt?

 

  1. Wie ordnen Sie die Handlungen der AbtreibungsgegnerInnen vor diversen Kliniken rechtlich und politisch ein?

 

  1. Ist Ihnen die Schutzbestimmung für Frauen, die sich für den Schwangerschaftsabbruch entschieden haben, in Frankreich bekannt?

 

  1. Sehen Sie die Notwendigkeit, Frauen und ÄrztInnen, die Abtreibungen durchführen vor radikalen AbtreibungsgegnerInnen zu schützen?

 

  1. Die in Frankreich existierende Regelung ist eine Strafbestimmung, die sich gegen Personen richtet, die Frauen oder ÄrztInnen am Betreten von Kliniken, die Abbrüche durchführen, hindern oder es versuchen, indem sie psychischen Druck ausüben. Können Sie sich eine derartige Regelung für Österreich vorstellen?

 

  1. Wenn ja, wann und in welcher Form soll sie umgesetzt werden?

 

  1. Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Welche Maßnahmen könnten Sie sich noch vorstellen, um die betroffenen Frauen zu schützen?