2172/J XXII. GP
Eingelangt am 22.09.2004
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ANFRAGE
der Abgeordneten Bettina Stadlbauer, Gabriele
Heinisch-Hosek
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend
„Schutz für Frauen, die sich für einen Schwangerschaftsabbruch
entschieden haben"
Tagtäglich üben radikale AbtreibungsgegnerInnen ihren
Psychoterror vor Kliniken in Wien und anderen österreichischen Städten
gegenüber Frauen, die sich für einen Schwangerschaftsabbruch entschieden haben,
aus. Ihre mehr als fragwürdigen Methoden: Einschüchterung, bewusste
Falschinformation, Belagerung, Gerichtsverfahren gegen VerteidigerInnen des
Schwangerschaftsabbruches bis hin zu Morddrohungen gegen ÄrztInnen, die
Abtreibungen vornehmen.
Die Vorfälle zeigen, dass es dringend notwendig ist, die
Frauen mit einer Schutzzone rund um Abtreibungskliniken vor den
fundamentalistischen Gruppen zu schützen. In anderen Ländern, wie Frankreich
und Kanada wurden bereits Schutzbestimmungen für Frauen und Kliniken erlassen,
die sich bewährt haben und die Frauen vor den Verfolgungen der radikalen
AbtreibungsgegnerInnen bewahren.
In Frankreich etwa existiert ein strafgesetzliches Verbot
der Verhinderung des Schwangerschaftsabbruches, wo der Terror der
AbtreibungsgegnerInnen vor den Ambulatorien mit hohen Geldstrafen bzw. sogar
Gefängnis sanktioniert ist. Es werden das Hindern am Zutritt in eine
Abtreibungsklinik durch Störungen welcher Art auch immer sowie die Ausübung von
moralischem und psychologischem Druck, von Drohungen oder jegliche Akte der
Einschüchterung gegenüber dem ärztlichen und nicht-ärztlichem Personal sowie
gegenüber den Patientinnen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen,
sanktioniert.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin
für Justiz
nachstehende
Anfrage: