220/J XXII. GP

Eingelangt am: 20.03.2003
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ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Gisela Wurm und GenossInnen


an den Bundeskanzler

betreffend Beeinträchtigung der Filmwirtschaft durch einen Organwalter der

Justizverwaltung

Im Regierungsprogramm der österreichischen Bundesregierung für die XXII.
Gesetzgebungsperiode steht im Kapitel 18. Kunst und Kultur:

Ausweitung der Filmförderung im Rahmen der budgetären Möglichkeiten.
Erarbeitung von Strategien zur verstärkten Förderung des österreichischen Films
durch Fachleute aus den Ministerien, der Filmbranche und der Kreativwirtschaft;

Der Erstunterzeichnerin dieser Anfrage haben Kunstschaffende aus Tirol erzürnt
mitgeteilt, dass einer Filmproduktionsfirma des ZDF aus Deutschland, die in Tirol,
(was selten genug vorkommt), einen Spielfilm drehen wollte, von einem
Organwalter der Justizverwaltung eine glatte Absage bezüglich eines Spielortes in
einem Gerichtssaal eines Tiroler Bezirksgerichts erhalten hat. Ursprünglich hat
diese Firma Anfang März um eine Dreherlaubnis über vier Wochentage im
Bezirksgericht Hall angesucht. Als ihr mitgeteilt wurde, dass Dreharbeiten über
vier Werktage in einem Bezirksgericht illusorisch sind, wurde das Ansuchen auf
ein Wochenende plus Montag als einzigem Werktag abgeändert. Obwohl die
Produktionsfirma sogar eine„Locationmiete" angeboten hat, wurde das Drehen
von Filmszenen im gewünschten Bezirksgericht von einem Organwalter der
Justizverwaltung (in Abwesenheit des OLG-Präsidenten) untersagt. Diese
Untersagung wurde später vom OLG-Präsidenten bestätigt. Weiters soll die
Untersagung dann gleich auf alle Gerichte Tirols und Vorarlbergs ausgeweitet
worden sein, sodass in Tirol bestimmt keine Gerichtsszene an einem
Originalschauplatz gedreht werden kann.

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen in diesem Zusammenhang an den
Bundeskanzler folgende


Anfrage:

1.        Stehen Sie zu den Inhalten des Regierungsprogramms, auch zum Kapitel 18
Kunst und Kultur?

2.         Wie beurteilen Sie als für Kunstangelegenheiten zuständiges

Regierungsmitglied den in der Einleitung geschilderten Sachverhalt, dass
entgegen den Zielsetzungen des Regierungsprogramms das Ansuchen der
Filmproduktionsfirma, in einem Bezirksgerichtssaal Filmszenen zu drehen,
untersagt wurde?

3.         Teilen Sie die Auffassung, dass deutsche Spielfilme, die in Österreich
gedreht werden, eine gewisse Werbewirksamkeit für unser Land haben?

4.         Sind Sie auch der Auffassung, dass selbst wenn die Produktionsfirma keine
Miete für die Gerichtsräumlichkeiten bezahlen würde, über die sogenannte
Umwegrentabilität Geld nach Österreich fließen würde?

5.        Wie beurteilen Sie den Sachverhalt, dass das Justizressort auf die von der
Produktionsfirma angebotenen Einnahmen (Miete) verzichtet hat?

6.         Ist das geschilderte Verhalten des Organwalters der Justizverwaltung für die
gewünschte Stärkung des Filmstandortes Österreichs dienlich?