2206/J XXII. GP

Eingelangt am 14.10.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend „Kontrolle der Ein- und Ausfuhr von Feuerwerkskörper

(Pyrotechnikmaterialien)“

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage vom 24. Februar 2003, Nr. 115/J der
Abgeordneten Mag. Maier und Kollegen, betreffend Kontrolle der Ein- und Ausfuhr von
Pyrotechnikmaterialien wurde in der Beantwortung 138/AB XXII.GP auf die
kompetenzrechtliche Situation hingewiesen.

„Vorab ist grundsätzlich festzuhalten, dass im Zuge der Zollabfertigung von den Zollorganen
neben dem Zollrecht nur jene Vorschriften vollzogen werden, die den Zollorganen gesetzlich
auch übertragen wurden. Konkret erfolgen bei Feuerwerkskörpern und
Pyrotechnikmaterialien Kontrollen auf Einhaltung des Gefahrgut-Beförderungsrechts durch
besonders geschulte Zollorgane nach Maßgabe des Gefahrgutbeförderungsgesetzes. Die
Zollorgane sind jedoch nicht mit der Vollziehung des Pyrotechnikgesetzes
selbst betraut. Diese Aufgabe obliegt gemäß § 34 Pyrotechnikgesetz 1974
dem Bundesminister für Inneres.“

Weiter:

„Wie bereits eingangs erwähnt werden bei der Zollabfertigung durch Zollbehörden auch
Vorschriften vollzogen, soweit diese gesetzlich den Zollorganen auch übertragen wurden. Im
konkreten Fall sind Kontrollen von Feuerwerkskörpern und Pyrotechnikmaterialien bei der
Einfuhr von Waren aus Drittstaaten und bei der Ausfuhr von Waren in Drittstaaten vorgesehen
und werden diese auch regelmäßig durchgeführt. Eine darüber hinausgehende Vollzugskompetenz
meines Ressorts ist jedoch nicht gegeben.“

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen die
nachstehende

Anfrage:

1.             Wie viele Importeure aus EU-Mitgliedsstaaten bzw. Drittstaaten führten 2003 und
2004 Importe nach Österreich durch (Aufschlüsselung auf Jahre und Staaten)?

2.             Wie viele Tonnen pyrotechnischer Artikel (z. B. Feuerwerkskörper) wurden nach den
vorliegenden Meldungen in den Jahren 2002, 2003 und 2004 nach Österreich
insgesamt importiert (ersuche um

Aufschlüsselung auf die einzelnen Jahre)?

3.             Wie viele davon kamen aus EU-Staaten (Aufschlüsselung auf einzelne Länder)?

4.             Wie viele davon kamen aus Drittstaaten (Aufschlüsselung auf einzelne Länder)?

5.             Wie viele dieser Importe aus Drittstaaten wurden 2002, 2003 und 2004 durch
Behörden des BMF kontrolliert (Aufschlüsselung auf Tonnen und Jahre)?

6.             Wie viele und konkret welche Beanstandungen gab es durch die zuständigen

Behörden des BMF 2002, 2003 und 2004 bei der Einfuhr von pyrotechnischen
Artikeln aus Drittstaaten (ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen Jahre,
Produkte und Herkunftsländer)?

7.             Wie viele Importeure waren davon betroffen?

8.             Aus welchen Ländern stammten diese pyrotechnischen Produkte
(Feuerwerkskörper)?

9.             Welche Mengen wurden dabei 2002, 2003 und 2004 kontrolliert (Aufschlüsselung
auf Jahre)?

10.      Welche Mengen mussten 2002, 2003 und 2004 beschlagnahmt bzw. vernichtet
werden (Aufschlüsselung auf Jahre, jeweilige Menge und Herkunft)? Aufgrund
welcher Rechtsgrundlage wurden diese vorgenommen?

11.      Wurden durch die zuständigen Behörden Ihres BM den Importeuren nach
derartigen Kontrollen 2003 und 2004 nachträglich Auflagen
vorgeschrieben? Wenn ja, welche?

12.      In welcher Form wurden in diesen Jahren die Kontrollen durchgeführt (z.B.
Kontrolle der Importpapiere, Kontrolle der Produkte auf Kennzeichnung,
Probenziehungen)?

13.      Wurden bei der Einfuhrkontrolle von pyrotechnischen Artikeln bzw.
Feuerwerkskörpern durch die zuständigen Behörden des BMF Proben gezogen,
um die Einhaltung zollrechtlicher Bestimmungen oder die Zusammensetzung der
Feuerwerkskörper bzw. die Einhaltung des Pyrotechnikgesetzes zu überprüfen?
Wenn nein, weshalb nicht?

14.      Wenn ja, wie viele und welche Ergebnisse erbrachten diese Untersuchungen?

15.    Wenn ja - Welche Anstalt führte diese Untersuchungen durch?

16.    Welche zollrechtlichen Bestimmungen gelten für die Einfuhr von
Pyrotechnikmaterialien (z.B. Feuerwerkskörper aus Drittstaaten)? Welche
zollrechtlichen Bestimmungen gelten für die Einfuhr von Chemikalien, die für die
Herstellung von Feuerwerkskörpern bestimmt sind?

 

18.       Kontrollieren die Zollorgane (oder andere Behörden des BMF) dabei auch die
Einhaltung des Pyrotechnikgesetzes?

19.       Wenn nein - Warum nicht? Nach welchen Bestimmungen wird kontrolliert?

20.  Wenn nein, in welcher Form wird mit anderen Ressorts - die unmittelbar oder
mittelbar mit der Vollziehung (Kontrolle) des Pyrotechnikgesetzes befasst sind (z.B.
BMI) - zusammengearbeitet?

Wenn ja, mit welchen und in welcher Weise?

21.  Welche Kontrollen oder sonstigen Vollzugsmaßnahmen (z.B.
Schwerpunktaktionen) wurden in diesem Zusammenhang von den zuständigen
Behörden Ihres Ressorts mit den zuständigen Behörden des BMI und/oder
Bezirksverwaltungsbehörden in den Jahren 2002,
2003 und 2004 durchgeführt
(Aufschlüsselung auf Jahre, Behörden und Aktionen)?

22.  Wie viele Tonnen von Chemikalien, die für die Herstellung von Feuerwerkskörper
bestimmt sind, wurden in den Jahren 2002, 2003 und 2004 nach Österreich
insgesamt importiert (Aufschlüsselung auf die einzelnen Jahre)?

23.  Wie viele davon kamen aus den EU-Staaten, wie viele aus Drittstaaten
(Aufschlüsselung auf Jahre und Staaten)?

24.  Sehen Sie nicht zuletzt in Anbetracht der zahlreichen Unfälle und Sachschäden
mit Feuerwerkskörpern (davon viele importierte Waren) einen legislativen
Handlungsbedarf in Österreich?

25.  Wenn nein, ist dafür eine europäische bzw. weltweite Regelung notwendig?
Wenn ja, werden Sie sich dafür einsetzen?