2206/J XXII. GP
Eingelangt am 14.10.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend „Kontrolle der Ein- und Ausfuhr von
Feuerwerkskörper
(Pyrotechnikmaterialien)“
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage vom 24.
Februar 2003, Nr. 115/J der
Abgeordneten
Mag. Maier und Kollegen, betreffend Kontrolle der Ein- und Ausfuhr von
Pyrotechnikmaterialien
wurde in der Beantwortung 138/AB XXII.GP auf die
kompetenzrechtliche Situation hingewiesen.
„Vorab ist grundsätzlich festzuhalten, dass im Zuge der
Zollabfertigung von den Zollorganen
neben dem Zollrecht nur jene Vorschriften vollzogen werden, die den Zollorganen
gesetzlich
auch übertragen wurden. Konkret erfolgen bei Feuerwerkskörpern und
Pyrotechnikmaterialien
Kontrollen auf Einhaltung des Gefahrgut-Beförderungsrechts durch
besonders geschulte Zollorgane nach Maßgabe
des Gefahrgutbeförderungsgesetzes. Die
Zollorgane sind jedoch nicht mit der Vollziehung des Pyrotechnikgesetzes
selbst betraut. Diese Aufgabe obliegt gemäß § 34 Pyrotechnikgesetz 1974
dem Bundesminister für Inneres.“
Weiter:
„Wie bereits eingangs erwähnt werden bei der
Zollabfertigung durch Zollbehörden auch
Vorschriften vollzogen, soweit diese gesetzlich den Zollorganen auch übertragen
wurden. Im
konkreten Fall sind Kontrollen von Feuerwerkskörpern und
Pyrotechnikmaterialien bei der
Einfuhr von Waren aus Drittstaaten und bei der Ausfuhr von Waren in
Drittstaaten vorgesehen
und werden diese auch regelmäßig durchgeführt. Eine darüber
hinausgehende Vollzugskompetenz
meines Ressorts ist jedoch nicht gegeben.“
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den
Bundesminister für Finanzen die
nachstehende
Anfrage:
1.
Wie viele Importeure aus EU-Mitgliedsstaaten bzw.
Drittstaaten führten 2003 und
2004 Importe nach
Österreich durch (Aufschlüsselung auf Jahre und Staaten)?
2.
Wie viele Tonnen pyrotechnischer Artikel (z. B.
Feuerwerkskörper) wurden nach den
vorliegenden
Meldungen in den Jahren 2002, 2003 und 2004
nach Österreich
insgesamt importiert
(ersuche um
Aufschlüsselung auf die einzelnen Jahre)?
3.
Wie
viele davon kamen aus EU-Staaten (Aufschlüsselung auf einzelne Länder)?
4.
Wie
viele davon kamen aus Drittstaaten (Aufschlüsselung auf einzelne Länder)?
5.
Wie
viele dieser Importe aus Drittstaaten wurden 2002, 2003 und 2004 durch
Behörden des BMF kontrolliert (Aufschlüsselung auf Tonnen und Jahre)?
6.
Wie
viele und konkret welche Beanstandungen gab es durch die zuständigen
Behörden des BMF
2002, 2003 und 2004 bei der Einfuhr von pyrotechnischen
Artikeln aus Drittstaaten (ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen Jahre,
Produkte und
Herkunftsländer)?
7.
Wie viele Importeure waren davon betroffen?
8.
Aus welchen Ländern stammten diese pyrotechnischen
Produkte
(Feuerwerkskörper)?
9.
Welche
Mengen wurden dabei 2002, 2003 und 2004 kontrolliert (Aufschlüsselung
auf Jahre)?
10.
Welche
Mengen mussten 2002, 2003 und 2004 beschlagnahmt bzw. vernichtet
werden (Aufschlüsselung auf Jahre,
jeweilige Menge und Herkunft)? Aufgrund
welcher Rechtsgrundlage wurden diese vorgenommen?
11.
Wurden durch die zuständigen Behörden Ihres BM den
Importeuren nach
derartigen Kontrollen
2003 und 2004 nachträglich Auflagen
vorgeschrieben? Wenn ja, welche?
12.
In welcher Form wurden in diesen Jahren die Kontrollen
durchgeführt (z.B.
Kontrolle der
Importpapiere, Kontrolle der Produkte auf Kennzeichnung,
Probenziehungen)?
13.
Wurden bei der Einfuhrkontrolle von pyrotechnischen
Artikeln bzw.
Feuerwerkskörpern
durch die zuständigen Behörden des BMF Proben gezogen,
um die Einhaltung zollrechtlicher Bestimmungen oder die Zusammensetzung der
Feuerwerkskörper bzw. die Einhaltung des Pyrotechnikgesetzes zu überprüfen?
Wenn nein, weshalb nicht?
14.
Wenn
ja, wie viele und welche Ergebnisse erbrachten diese Untersuchungen?
15. Wenn ja -
Welche Anstalt führte diese Untersuchungen durch?
16.
Welche
zollrechtlichen Bestimmungen gelten für die Einfuhr von
Pyrotechnikmaterialien (z.B. Feuerwerkskörper aus Drittstaaten)? Welche
zollrechtlichen Bestimmungen gelten für die
Einfuhr von Chemikalien, die für die
Herstellung von Feuerwerkskörpern bestimmt sind?
18.
Kontrollieren die Zollorgane (oder andere Behörden des
BMF) dabei auch die
Einhaltung des
Pyrotechnikgesetzes?
19. Wenn nein - Warum nicht? Nach
welchen Bestimmungen wird kontrolliert?
20.
Wenn nein, in welcher Form wird mit anderen Ressorts -
die unmittelbar oder
mittelbar
mit der Vollziehung (Kontrolle) des Pyrotechnikgesetzes befasst sind (z.B.
BMI)
- zusammengearbeitet?
Wenn ja, mit welchen und in welcher Weise?
21.
Welche Kontrollen oder sonstigen Vollzugsmaßnahmen (z.B.
Schwerpunktaktionen) wurden in diesem Zusammenhang von den zuständigen
Behörden Ihres
Ressorts mit den zuständigen Behörden des BMI und/oder
Bezirksverwaltungsbehörden in den Jahren 2002, 2003 und 2004 durchgeführt
(Aufschlüsselung auf Jahre, Behörden und Aktionen)?
22.
Wie
viele Tonnen von Chemikalien, die für die Herstellung von Feuerwerkskörper
bestimmt sind, wurden in den Jahren 2002,
2003 und 2004 nach Österreich
insgesamt importiert (Aufschlüsselung auf die einzelnen Jahre)?
23.
Wie viele davon kamen aus den EU-Staaten, wie viele aus
Drittstaaten
(Aufschlüsselung auf
Jahre und Staaten)?
24.
Sehen Sie nicht zuletzt in Anbetracht der zahlreichen
Unfälle und Sachschäden
mit Feuerwerkskörpern
(davon viele importierte Waren) einen legislativen
Handlungsbedarf in Österreich?
25.
Wenn
nein, ist dafür eine europäische bzw. weltweite Regelung notwendig?
Wenn ja, werden Sie sich dafür einsetzen?