221/J XXII. GP

Eingelangt am: 20.03.2003
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ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Gisela Wurm und GenossInnen


an den Bundesminister für Justiz

betreffend Beeinträchtigung der Filmwirtschaft durch einen Organwalter der

Justizverwaltung

Im Regierungsprogramm der österreichischen Bundesregierung für die XXII.
Gesetzgebungsperiode steht im Kapitel 18. Kunst und Kultur:

Ausweitung der Filmförderung im Rahmen der budgetären Möglichkeiten.
Erarbeitung von Strategien zur verstärkten Förderung des österreichischen Films
durch Fachleute aus den Ministerien, der Filmbranche und der Kreativwirtschqft;

Der Erstunterzeichnerin dieser Anfrage haben Kunstschaffende aus Tirol erzürnt
mitgeteilt, dass einer Filmproduktionsfirma des ZDF aus Deutschland, die in Tirol,
(was selten genug vorkommt), einen Spielfilm drehen wollte, von einem
Organwalter der Justizverwaltung eine glatte Absage bezüglich eines Spielortes in
einem Gerichtssaal eines Tiroler Bezirksgerichts erhalten hat. Ursprünglich hat
diese Firma Anfang März um eine Dreherlaubnis über vier Wochentage im
Bezirksgericht Hall angesucht. Als ihr mitgeteilt wurde, dass Dreharbeiten über
vier Werktage in einem Bezirksgericht illusorisch sind, wurde das Ansuchen auf
ein Wochenende plus Montag als einzigem Werktag abgeändert. Obwohl die
Produktionsfirma sogar eine „Locationmiete" angeboten hat, wurde das Drehen
von Filmszenen im gewünschten Bezirksgericht von einem Organwalter der
Justizverwaltung (in Abwesenheit des OLG-Präsidenten) untersagt. Diese
Untersagung wurde später vom OLG-Präsidenten bestätigt. Weiters soll die
Untersagung dann gleich auf alle Gerichte Tirols und Vorarlbergs ausgeweitet
worden sein, sodass in Tirol bestimmt keine Gerichtsszene an einem
Originalschauplatz gedreht werden kann.

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen in diesem Zusammenhang an den
Bundesminister für Justiz folgende


Anfrage:

1.        War Ihnen der in der Einleitung geschilderte Sachverhalt bekannt?

2.         Stehen Sie zu den Inhalten des Regierungsprogrammes, auch zum Kapitel 18
Kunst und Kultur?

3.                  Warum hat ein Organwalter des Justizressorts entgegen den Zielsetzungen
des Regierungsprogramms das Ansuchen der Filmproduktionsfirma, in
einem Bezirksgerichtsaal Filmszenen zu drehen, untersagt?

4.         Gibt es eine gesetzliche Grundlage dafür, generell das Filmen in
Gerichtssälen zu untersagen? Wenn ja, welche?

5.         Teilen Sie die Auffassung, dass deutsche Spielfilme, die in Österreich
gedreht werden, eine gewisse Werbewirksamkeit für unser Land haben?

6.         Sind Sie auch der Auffassung, dass selbst wenn die Produktionsfirma keine
Miete für die Gerichtsräumlichkeiten bezahlen würde, über die sogenannte
Umwegrentabilität Geld nach Österreich fließen würde?

7.         Wenn die Produktionsfirma sogar bereit ist, etwas für die Miete eines

Gerichtssaales in Tirol zu bezahlen, warum verzichtet Ihr Ressort dann auf
diese Einnahmen?