221/J XXII. GP
Eingelangt am:
20.03.2003
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ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Gisela Wurm und GenossInnen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Beeinträchtigung der Filmwirtschaft durch einen Organwalter der
Justizverwaltung
Im Regierungsprogramm der österreichischen
Bundesregierung für die XXII.
Gesetzgebungsperiode steht im Kapitel 18. Kunst und Kultur:
Ausweitung der Filmförderung im Rahmen der
budgetären Möglichkeiten.
Erarbeitung von Strategien zur verstärkten Förderung des
österreichischen Films
durch Fachleute aus den Ministerien, der Filmbranche und der Kreativwirtschqft;
Der Erstunterzeichnerin dieser Anfrage haben
Kunstschaffende aus Tirol erzürnt
mitgeteilt, dass einer Filmproduktionsfirma des ZDF aus Deutschland, die in
Tirol,
(was selten genug vorkommt), einen Spielfilm drehen wollte, von einem
Organwalter der Justizverwaltung eine glatte Absage bezüglich eines
Spielortes in
einem Gerichtssaal eines Tiroler Bezirksgerichts erhalten hat. Ursprünglich hat
diese Firma Anfang März um eine Dreherlaubnis über vier Wochentage im
Bezirksgericht Hall angesucht. Als ihr mitgeteilt wurde, dass
Dreharbeiten über
vier Werktage in einem Bezirksgericht illusorisch sind, wurde das Ansuchen auf
ein Wochenende plus Montag als einzigem Werktag abgeändert. Obwohl die
Produktionsfirma sogar eine „Locationmiete" angeboten hat, wurde das
Drehen
von Filmszenen im gewünschten Bezirksgericht von einem Organwalter der
Justizverwaltung (in Abwesenheit des OLG-Präsidenten) untersagt. Diese
Untersagung wurde später vom OLG-Präsidenten bestätigt. Weiters soll die
Untersagung dann gleich auf alle Gerichte Tirols und Vorarlbergs ausgeweitet
worden sein, sodass in Tirol bestimmt keine Gerichtsszene an einem
Originalschauplatz gedreht werden kann.
Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen in diesem
Zusammenhang an den
Bundesminister für Justiz folgende
Anfrage:
1. War Ihnen der in der Einleitung geschilderte Sachverhalt bekannt?
2. Stehen Sie zu den Inhalten des
Regierungsprogrammes, auch zum Kapitel 18
Kunst und Kultur?
3. Warum
hat ein Organwalter des Justizressorts entgegen den Zielsetzungen
des Regierungsprogramms das Ansuchen der Filmproduktionsfirma, in
einem Bezirksgerichtsaal Filmszenen zu drehen, untersagt?
4. Gibt es eine gesetzliche Grundlage dafür,
generell das Filmen in
Gerichtssälen zu untersagen? Wenn ja, welche?
5. Teilen Sie die Auffassung, dass
deutsche Spielfilme, die in Österreich
gedreht werden, eine gewisse Werbewirksamkeit für unser Land haben?
6. Sind Sie auch der Auffassung, dass selbst
wenn die Produktionsfirma keine
Miete für die Gerichtsräumlichkeiten bezahlen würde, über die sogenannte
Umwegrentabilität Geld nach Österreich fließen würde?
7. Wenn die Produktionsfirma sogar bereit ist, etwas für die Miete eines
Gerichtssaales in Tirol zu bezahlen, warum verzichtet
Ihr Ressort dann auf
diese Einnahmen?