2211/J XXII. GP

Eingelangt am 14.10.2004
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Anfrage

der Abgeordneten zum Nationalrat Mag.a Wurm und GenossInnen
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

betreffend Veräußerung der Innsbrucker Objekte aus dem Bundesvermögen

Betreffend  die  Veräußerung  der  in  465  d.B.  unter Art.2  Z 4  b  angeführten  Objekte  in
Innsbruck:

Kapuzinerg. 38, EZ 396, GRZ 677.018, KG 81113
Universitätsstr. 2, EZ 274, GRZ 670.364, KG 81113
Maria Theresien-Str., EZ 633, GRZ 670.363, KG 81136
Anzengruberstr., EZ 455, GRZ 677.001, KG 81125
Wiesengasse, EZ 887, GRZ 670.362, KG 81102

stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit nachstehende

Anfrage

1)       Fallen die genannten Objekte in die Rubrik „entbehrliche Bestandteile" des
Bundesvermögens und wenn ja, weshalb?

2)   Für welche Zwecke wurden die angeführten Objekte bisher genutzt?

3)   In welcher Höhe beliefen sich die bis dato angefallenen jährlichen Gesamtkosten (jährliche
Betriebskosten, Adaptierungskosten, usw.) pro Objekt?

4)   In welcher Höhe beläuft sich der Verkaufserlös pro Objekt?

5)   Von welchen Sachverständigen wurden die Wertgutachten über die o.a.
Gebäude eingeholt?

6)   Wie und wo wurde der Verkauf der o.a. Objekte kundgemacht?

7)   Wurden die durch den Verkauf dieser Objekte nicht mehr vorhandenen Räumlichkeiten
ausgelagert, die dort arbeitenden MitarbeiterInnen versetzt und Verwaltungsaufgaben
ausgelagert?

8)   Wenn Frage 7 mit "ja" beantwortet wird, wohin erfolgte die Auslagerung der


Räumlichkeiten und die Versetzung von MitarbeiterInnen?

9)  Wenn keine neuen Räumlichkeiten anstelle der alten adaptiert werden mussten, wenn die
bisherigen MitarbeiterInnen nicht versetzt, und die bisher angefallene Arbeit nicht ausgelagert
wurde, weshalb nicht?

10)         Mussten bzw. müssen bedingt durch die Veräußerung entsprechende „Ersatz"-Objekte auf
Bundeskosten angemietet werden? Wenn ja, in welchem Ausmaß und welche Gesamtkosten (jährliche
Miet- und Betriebskosten, Anschaffungskosten, Adaptierungskosten, Vermittlungsgebühren,
Vertragserrichtungsgebühren) entstehen dadurch?

11)         Vorausgesetzt, dass entsprechende neue Objekte angemietet wurden - welche sind diese?

12)   Vorausgesetzt, dass entsprechende neue Objekte gefunden und angemietet wurden: wie
argumentieren Sie die künftig dauerhaft anfallenden Mehrkosten gegenüber dem

einmalig lukrierbaren Verkaufserlös betriebswirtschaftlich?