2212/J XXII. GP

Eingelangt am 14.10.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten DDr. Niederwieser und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Forschungsimpulse durch Absetzbarkeit von Spenden an begünstigte Empfänger

Spenden sind nach § 4 Abs. 4 Z 6 EStG steuerlich abzugsfähig, wenn es sich um
Zuwendungen an die Österreichische Nationalbibliothek, an Museen von Körperschaften des
öffentlichen Rechts oder auch an Museen anderer Rechtsträger handelt, wenn diese Museen
von "gesamtösterreichischer Bedeutung" und den Museen von Körperschaften des
öffentlichen Rechts vergleichbar sind.

Ebenso absetzbar sind nach § 4 Abs. 4 Z 5 EStG Zuwendungen zur Durchführung von
Forschungsaufgaben oder der Erwachsenenbildung dienenden Lehraufgaben sowie damit
verbundenen wissenschaftlichen Publikationen und Dokumentationen, wenn sie an
bestimmte Einrichtungen wie zB Universitäten oder die Österreichische Akademie der
Wissenschaften sowie allgemein an juristisch unselbständige Einrichtungen von
Gebietskörperschaften oder an gemeinnützige, ausschließlich wissenschaftliche Zwecke
verfolgende andere juristische Personen , die im wesentlichen mit Forschungs- oder
Lehraufgaben der genannten Art befaßt sind, geleistet werden. Die Feststellung dieser in § 4
Abs. 4 Z 5 lit. d und e EStG allgemein umschriebenen Voraussetzungen erfolgt durch einen
Bescheid des für das gesamte Bundesgebiet zuständigen Finanzamtes Wien 23. Sämtliche
Einrichtungen, deren Zugehörigkeit zum begünstigten Empfängerkreis durch Bescheid des
Finanzamtes Wien 23 festgestellt wurde, werden jährlich im "Amtsblatt der österreichischen
Finanzverwaltung" veröffentlicht.

Diese Absetzmöglichkeit gibt den forschenden Einrichtungen die Möglichkeit, Spendengelder
zu erhalten, die praktisch vom Staat gefördert werden. Die unterzeichneten Abgeordneten
gehen davon aus, dass das Bundesministerium für Finanzen weiss, ob und welche
konkreten Effekte durch solche steuerpolitische Maßnahmen erreicht werden.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen
nachstehende

Anfrage:

1. In welchem Ausmaß haben Betriebe oder Privatpersonen Spenden an die

„begünstigten Empfänger" geleistet und zwar in den Jahren 2000, 2001 und 2002
und in welchem Ausmass hatten Sie dadurch einen Entgang von


Steuereinnahmen?

2. Welchen positiven Effekt für die Forschung oder für die Förderung von Museen oder

von Erwachsenenbildungseinrichtungen konnten durch diese steuerliche
Maßnahme erreicht werden?

3. In welchem Ausmass wurde in den Jahren 2000-2002 an Einrichtungen gespendet,

welche als Fördergesellschaften für Fachhochschulen fungieren?

4. Weshalb finden sich in der mit Stand 31.12.2002 veröffentlichten Liste eine Reihe

von Empfängern nicht, obwohl die Bescheide schon vor Jahren erlassen wurden,
wie beispielsweise die FH Joanneum GmbH, der Forschungsverein für
Pädiatrische Endokrinologie, die internationale Gesellschaft für Umweltschutz, der
Verein „inVITA-Gesellschaft zur Förderung der Gesundheit unserer Kinder" oder
der Verein zur Förderung der Teilnahme der Studierenden an der Philip C.Jessup
Law Moot Court Competition ?