2212/J XXII. GP
Eingelangt am 14.10.2004
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten DDr. Niederwieser und GenossInnen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Forschungsimpulse durch Absetzbarkeit von Spenden an begünstigte Empfänger
Spenden
sind nach § 4 Abs. 4 Z 6 EStG steuerlich abzugsfähig, wenn es sich um
Zuwendungen an die Österreichische
Nationalbibliothek, an Museen von Körperschaften des
öffentlichen Rechts oder auch an Museen anderer Rechtsträger handelt, wenn
diese Museen
von "gesamtösterreichischer Bedeutung" und den Museen von
Körperschaften des
öffentlichen Rechts vergleichbar sind.
Ebenso
absetzbar sind nach § 4 Abs. 4 Z 5 EStG Zuwendungen zur Durchführung von
Forschungsaufgaben oder der Erwachsenenbildung dienenden Lehraufgaben sowie
damit
verbundenen wissenschaftlichen Publikationen und Dokumentationen, wenn sie an
bestimmte Einrichtungen wie zB Universitäten oder die Österreichische Akademie
der
Wissenschaften sowie allgemein an juristisch unselbständige Einrichtungen von
Gebietskörperschaften oder an gemeinnützige, ausschließlich wissenschaftliche
Zwecke
verfolgende andere juristische Personen , die im wesentlichen mit Forschungs-
oder
Lehraufgaben der genannten Art befaßt sind,
geleistet werden. Die Feststellung dieser in § 4
Abs. 4 Z 5 lit. d und e EStG allgemein umschriebenen Voraussetzungen
erfolgt durch einen
Bescheid des für das gesamte Bundesgebiet zuständigen Finanzamtes Wien 23.
Sämtliche
Einrichtungen, deren Zugehörigkeit zum begünstigten Empfängerkreis durch
Bescheid des
Finanzamtes Wien 23 festgestellt wurde, werden jährlich im "Amtsblatt der
österreichischen
Finanzverwaltung" veröffentlicht.
Diese Absetzmöglichkeit gibt den forschenden
Einrichtungen die Möglichkeit, Spendengelder
zu erhalten, die
praktisch vom Staat gefördert werden. Die unterzeichneten Abgeordneten
gehen davon aus, dass das Bundesministerium für Finanzen weiss, ob und welche
konkreten Effekte durch solche steuerpolitische Maßnahmen erreicht werden.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den
Bundesminister für Finanzen
nachstehende
Anfrage:
1. In welchem Ausmaß haben Betriebe oder Privatpersonen Spenden an die
„begünstigten Empfänger" geleistet und zwar in den
Jahren 2000, 2001 und 2002
und in welchem
Ausmass hatten Sie dadurch einen Entgang von
Steuereinnahmen?
2. Welchen positiven Effekt für die Forschung oder für die Förderung von Museen oder
von Erwachsenenbildungseinrichtungen konnten durch diese
steuerliche
Maßnahme erreicht
werden?
3. In welchem Ausmass wurde in den Jahren 2000-2002 an Einrichtungen gespendet,
welche als Fördergesellschaften für Fachhochschulen fungieren?
4. Weshalb finden sich in der mit Stand 31.12.2002 veröffentlichten Liste eine Reihe
von
Empfängern nicht, obwohl die Bescheide schon vor Jahren erlassen wurden,
wie beispielsweise die FH Joanneum GmbH, der
Forschungsverein für
Pädiatrische Endokrinologie, die
internationale Gesellschaft für Umweltschutz, der
Verein „inVITA-Gesellschaft zur Förderung der Gesundheit unserer
Kinder" oder
der Verein zur Förderung der Teilnahme der
Studierenden an der Philip C.Jessup
Law Moot Court Competition ?