2220/J XXII. GP

Eingelangt am 21.10.2004
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

                       

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend AMA-Machbarkeitsstudie zu gentechnisch veränderten Futter- und Lebensmitteln

 

 

 

Mit den neuen EU-Verordnungen zur Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit gentechnisch veränderter Futtermittel bietet sich erstmals die Chance, Futtersoja garantiert ohne Gentechnik zu beziehen. Auch die Verfügbarkeit ist in Österreich über die entsprechenden Importeure gesichert, und das zu einem geringen Mehrpreis.

 

Die AMA-Marketing-GmbH hat damit geworben, dass Lebensmittel mit dem AMA-Gütesiegel gentechnikfrei seien. Nach geltendem EU-Recht müssen Lebensmittel aus dem AMA-Gütesiegelprogramm zwar  nicht als gentechnisch verändert gekennzeichnet werden, wenn sie einen Schwellenwert von 0,9% nicht überschreiten. Die Bezeichnung „gentechnikfrei“ ist jedoch durch den österreichischen Lebensmittelkodex geschützt.

 

Nach unseren Informationen soll eine Machbarkeitsstudie alle damit in Zusammenhang stehenden Fragen beantworten.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1.             Wer sind die Auftraggeber dieser AMA-Machbarkeitsstudie? In welcher Höhe beläuft sich die Finanzierung der jeweiligen Auftraggeber?

 

2.             Stimmt es, dass das sich das BMLFUW nicht an der Finanzierung der AMA Machbarkeitsstudie beteiligt? Wenn ja, warum nicht?

 

3.             Welche Institutionen wurden mit der Durchführung dieser Studie beauftragt?

 

4.             Wann wurde die AMA-Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben und wann soll sie abgeschlossen sein?

 

5.             Wurde vor der Auftragsvergabe – wie bei derartigen Studien üblich – eine Begutachtung der vorliegenden Konzepte durch einschlägige ExpertInnen und Fachleute durchgeführt und wenn nein, warum nicht?

 

6.             Welche Aspekte sollen in der Machbarkeitsstudie untersucht werden wie lautet der Auftrag konkret?

 

7.             Inwiefern sollen Erkenntnisse von zu diesem Themenbereich bereits durchgeführten österreichischen Studien (u. a. auch die Studie "Umsetzung der Codex-Richtlinie zur Definition der Gentechnikfreiheit im Futtermittelbereich - basierend auf festgelegten Grenzwerten im Biobereich") berücksichtigt und weiter verfolgt werden?

 

8.             Beinhaltet die Studie neben landwirtschaftlichen und ökonomischen auch ökologische (z.B. Gentransfer) und Verbraucheraspekte (z.B. verarbeitete Lebensmittel)? Wenn ja, welche und wie lautet der diesbezügliche konkrete Auftrag? Wenn nein, warum nicht?

 

9.             Mehrere wissenschaftliche Studien haben gezeigt, dass der Gastro-Intestinal-Trakt von Tieren keine vollständige Barriere gegenüber der Aufnahme von fremden DNA-Fragmenten aus dem Futter darstellt. Berücksichtigt die AMA-Machbarkeitsstudie diese Problematik und die damit verbundenen möglichen Risiken?

 

10.        Die zufällige und technisch nicht vermeidbare Kontamination von Honig mit GVO-Pollen muss nicht gekennzeichnet werden, sofern das Ausmaß an GVO-Pollen im Honig 0.9% nicht überschreitet. Bestimmte Honigsorten enthalten relativ viel Pollen. Werden Maßnahmen zur Vermeidung des Eintrags von GVO-Pollen ausgearbeitet?

 

11.        Welche Maßnahmen treffen Sie grundsätzlich zur Vermeidung von GVO bei Futtermitteln?