2225/J XXII. GP

Eingelangt am 21.10.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

des Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Ausschreibung der Funktion der Leitung der Sektion III „Innovation &
Telekommunikation" im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

Mit Erscheinungsdatum 27.07.2004 im Amtsblatt der Wiener Zeitung wurde die
Funktion der Leitung der Sektion
III im BMVIT ausgeschrieben. Laut Auskunft aus
dem BMVIT sind die Hearings abgeschlossen. Der zuständige Bundesminister hat
nach § 7 eine Begutachtungskommission aus vier Mitgliedern eingesetzt, von denen
zwei direkt von ihm bestellt wurden, je ein weiteres Mitglied wurde vom zuständigen
Zentralausschuss und von der GÖD nominiert. Mit Eingang dieser Anfrage arbeitet
die Begutachtungskommission bereits am Gutachten und den daraus resultierenden
Reihungen der Bewerberinnen und Bewerbern.

Mit Beginn Anfang des Jahres 2004 wurde einer der Bewerber um diese Funktion,
der Referent für Forschung, Technologie, Innovation und Patentwesen in Ihrem
Kabinett, Herr Mag. Andreas Reichhardt, von Ihnen bis zum heutigen Tage in
folgende Aufsichtsräte bestellt: Aufsichtsrat Forschungsstiftung, Aufsichtsrat Austrian
Research Centers G.m.b.H., Aufsichtsrat der Austrian Space Agency und in den
Aufsichtsrat der neu geschaffenen Forschungsförderungsgesellschaft.

Gemäß § 9 des in diesem Falle anzuwendenden Ausschreibungsgesetzes (1989) hat
die Kommission bei allen BewerberInnen folgende Kriterien zu überprüfen:
Gesamtpersönlichkeit, Fähigkeiten, Motivation, Kenntnisse, Fertigkeiten, Ausbildung,
Erfahrung. Die Eignung ist insbesondere auf Grund bisheriger Berufserfahrung und
einschlägiger Verwendung und auf Grund der bisher erbrachten Leistungen
festzustellen.

Nach unserem Informationstand ist uns unklar, über welche spezifischen Kenntnisse,
Fertigkeiten, Ausbildungen und Erfahrungen Herr Mag. Reichhardt in den Bereichen
der Sektion III
, vor allem aber im F&E Bereich verfügt. Da in letzter Zeit immer
häufiger kolportiert wird, dass Herr Mag. Reichhardt mit größter Wahrscheinlichkeit
zum neuen Leiter der Sektion
III „Innovation und Telekommunikation" im BMVIT
bestellt werde, stellt sich zwangsläufig die Frage, ob es im BMVIT oder aber auch
außerhalb des Ressorts nicht auch bessere bzw. bestens qualifizierte
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw. Bewerberinnen und Bewerber gäbe.
Diese Frage drängt sich auch deshalb auf, da gerade auch im Rahmen der
außeruniversitären Forschungsorganisationen, in Universitätsräten und
Aufsichtsräten Besetzungen und Beschickungen erfolgten, die zwar parteiinternen
Interessen, nicht immer aber objektivierbaren Qualifikationskriterien standhalten
können.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende


ANFRAGE:

1)           Welche Qualifikationen sind aus Ihrer Sicht für die Ausübung einer
Aufsichtsratsfunktion im F&E Bereich erforderlich?

2)           Über welche für den F&E Bereich erforderlichen Qualifikationen, Erfahrungen
und Kenntnisse verfügte Mag. Reichhardt

 

a)            vor seiner Ernennung als Mitglied der vier genannten Aufsichtsräte?

b)            vor seinem Eintritt in Ihr Kabinett?

3)   Über welche mehrjährigen Erfahrungen in einer leitenden Funktion, zumindest
in einem der Sachgebiete der Sektion
III, und über welche entsprechenden
Kenntnisse auch aus den anderen einzelnen Aufgabenbereichen dieser
Sektion verfügte Mag. Reichhardt

a)            vor seiner Ernennung als Mitglied der vier genannten Aufsichtsräte?

b)            vor seinem Eintritt in Ihr Kabinett?

4)  Über welche internationale Erfahrungen in den Bereichen Telekom-Post,
Innovation, Forschung und Technologieförderung verfügte Mag. Reichhardt

a)            vor seiner Ernennung als Mitglied der vier genannten Aufsichtsräte?

b)            vor seinem Eintritt in Ihr Kabinett?

 

5)           Inwiefern entspricht Mag. Reichhardt Ihrer Ansicht nach den in § 9 AusG 1989
genannten Kriterien für die Position des Leiters der Sektion III im BMVIT
besser als andere MitbewerberInnen?

6)           § 14 AusG 1989 lautet: „... Nicht untersagt ist jedoch die Bekanntgabe der
Namen und einer Reihung der Bewerber."
Werden Sie die Namen und die
Reihung der BewerberInnen bekannt geben?

Wenn ja, bitte eine Aufschlüsselung der Namen und den Reihungen.
Wenn nein, welche Gründe sind dafür ausschlaggebend?

7)  Gab es im Bewerbungsverfahren Frauen mit ähnlicher oder besserer
Qualifikation als der genannte Kandidat?

Wenn ja, warum wurden keine von Ihnen berücksichtigt?