2225/J XXII. GP
Eingelangt am 21.10.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
des Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend
Ausschreibung der Funktion der Leitung der Sektion III „Innovation &
Telekommunikation" im
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Mit
Erscheinungsdatum 27.07.2004 im Amtsblatt der Wiener Zeitung wurde die
Funktion der Leitung der Sektion III im BMVIT ausgeschrieben. Laut Auskunft aus
dem BMVIT sind die Hearings abgeschlossen. Der zuständige Bundesminister hat
nach § 7 eine Begutachtungskommission aus
vier Mitgliedern eingesetzt, von denen
zwei direkt von ihm bestellt wurden, je ein weiteres Mitglied wurde vom
zuständigen
Zentralausschuss und von der GÖD nominiert. Mit Eingang dieser Anfrage
arbeitet
die Begutachtungskommission bereits am
Gutachten und den daraus resultierenden
Reihungen der Bewerberinnen und Bewerbern.
Mit
Beginn Anfang des Jahres 2004 wurde einer der Bewerber um diese Funktion,
der Referent für Forschung, Technologie,
Innovation und Patentwesen in Ihrem
Kabinett, Herr Mag. Andreas Reichhardt, von Ihnen bis zum heutigen Tage in
folgende Aufsichtsräte bestellt:
Aufsichtsrat Forschungsstiftung, Aufsichtsrat Austrian
Research Centers G.m.b.H., Aufsichtsrat der Austrian Space Agency und in
den
Aufsichtsrat der neu geschaffenen Forschungsförderungsgesellschaft.
Gemäß § 9 des in diesem Falle anzuwendenden
Ausschreibungsgesetzes (1989) hat
die Kommission bei
allen BewerberInnen folgende Kriterien zu überprüfen:
Gesamtpersönlichkeit, Fähigkeiten,
Motivation, Kenntnisse, Fertigkeiten, Ausbildung,
Erfahrung. Die Eignung ist insbesondere auf Grund bisheriger
Berufserfahrung und
einschlägiger Verwendung und auf Grund der bisher erbrachten Leistungen
festzustellen.
Nach unserem Informationstand ist uns unklar, über
welche spezifischen Kenntnisse,
Fertigkeiten,
Ausbildungen und Erfahrungen Herr Mag. Reichhardt in den Bereichen
der Sektion III, vor allem aber im F&E Bereich verfügt. Da in letzter Zeit
immer
häufiger kolportiert wird, dass Herr Mag. Reichhardt mit größter
Wahrscheinlichkeit
zum neuen Leiter der Sektion III „Innovation und Telekommunikation" im BMVIT
bestellt werde, stellt sich zwangsläufig die
Frage, ob es im BMVIT oder aber auch
außerhalb des Ressorts nicht auch bessere bzw. bestens qualifizierte
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw. Bewerberinnen und Bewerber gäbe.
Diese Frage drängt sich auch deshalb auf, da gerade auch im Rahmen der
außeruniversitären Forschungsorganisationen, in Universitätsräten und
Aufsichtsräten Besetzungen und Beschickungen erfolgten, die zwar parteiinternen
Interessen, nicht immer aber objektivierbaren Qualifikationskriterien
standhalten
können.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1)
Welche Qualifikationen sind aus Ihrer Sicht für die
Ausübung einer
Aufsichtsratsfunktion
im F&E Bereich erforderlich?
2)
Über welche für den F&E Bereich erforderlichen
Qualifikationen, Erfahrungen
und Kenntnisse
verfügte Mag. Reichhardt
a)
vor
seiner Ernennung als Mitglied der vier genannten Aufsichtsräte?
b)
vor
seinem Eintritt in Ihr Kabinett?
3) Über welche mehrjährigen Erfahrungen in einer
leitenden Funktion, zumindest
in einem der Sachgebiete der Sektion III, und über welche entsprechenden
Kenntnisse auch aus den anderen einzelnen Aufgabenbereichen dieser
Sektion verfügte Mag. Reichhardt
a)
vor
seiner Ernennung als Mitglied der vier genannten Aufsichtsräte?
b)
vor
seinem Eintritt in Ihr Kabinett?
4) Über welche internationale Erfahrungen in den
Bereichen Telekom-Post,
Innovation, Forschung und
Technologieförderung verfügte Mag. Reichhardt
a)
vor
seiner Ernennung als Mitglied der vier genannten Aufsichtsräte?
b)
vor
seinem Eintritt in Ihr Kabinett?
5)
Inwiefern entspricht Mag. Reichhardt Ihrer Ansicht nach
den in § 9 AusG 1989
genannten Kriterien
für die Position des Leiters der Sektion III im BMVIT
besser als andere MitbewerberInnen?
6)
§ 14
AusG 1989 lautet: „... Nicht untersagt ist jedoch die Bekanntgabe der
Namen und einer Reihung der Bewerber." Werden Sie die Namen und die
Reihung der BewerberInnen bekannt geben?
Wenn ja, bitte eine Aufschlüsselung der Namen und den
Reihungen.
Wenn nein, welche
Gründe sind dafür ausschlaggebend?
7) Gab es im Bewerbungsverfahren Frauen mit ähnlicher
oder besserer
Qualifikation als der genannte Kandidat?
Wenn ja, warum wurden keine von Ihnen berücksichtigt?