2237/J XXII. GP

Eingelangt am 29.10.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Gender Mainstreaming im Steuersystem und Gender Budgeting

Das Budget drückt gesellschaftliche, soziale und wirtschaftliche Prioritäten aus. Die
Analyse der Geschlechtergerechtigkeit des Budgets in Form von Gender Budgeting
ist daher besonders wichtig. Auch die Analyse des Steuersystems auf seine
Auswirkung auf Frauen und Männer hat noch nicht viel Beachtung gefunden. Die
Fiskal- und Budgetpolitik hat jedoch einen sehr großen Einfluss auf die Verteilung
von Ressourcen zwischen den Geschlechtern. Im Zuge der beiden Etappen der
Steuerreform sollte besonders darauf geachtet werden, dass die Fiskalpolitik einer
umfassenden Gleichstellungspolitik im Sinne des Gender Mainstreaming entspricht.

In diesem Zusammenhang ist es von Interesse welche Instrumente und Verfahren es
zur Einführung und Umsetzung von Gender Mainstreaming in der Fiskalpolitik und
zum Gender Budgeting bereits gibt. Von besonderer Bedeutung sind in diesem
Zusammenhang alle Erkenntnisse, zu denen es im Zuge eines Gender
Mainstreaming Prüfverfahrens gekommen ist.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.             Bei der ersten Etappe der Steuerreform 2004 wird es zu einem Steuerausfall von insgesamt etwa € 380 Mio. kommen. Welcher Anteil davon - in absoluten Zahlen sowie in Prozent - wird auf weibliche Lohn- und Einkommensteuerpflichtige entfallen?

2.             Wie hoch ist die Anzahl der männlichen Alleinverdiener?

3.             Wie hoch ist die Anzahl der weiblichen Alleinverdienerinnen?

4.             Gibt es eine Evaluierung des Gender Mainstreaming Prüfverfahrens im BMF? Falls nein, warum nicht?

5.             Ist das Gender Mainstreaming Prüfverfahren bereits auf die Steuerreform
2005 angewendet worden?

6.             Falls ja, sind diese Ergebnisse zur öffentlichen Einsicht bestimmt bzw. kann bereits Einsicht genommen werden?

7.             Wird das Gender Mainstreaming Prüfverfahren auch auf alle bestehenden
Steuergesetze angewandt? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche
Ergebnisse gibt es?

8.            Gibt es für die Durchführung von Gender Mainstreaming im BMF eigene
finanzielle Ressourcen?

9.            Wie viele MitarbeiterInnen sind in der Arbeitsgruppe Gender Mainstreaming
des BMF?

 

10.          Ist das BMF mit der Umsetzung von Gender Budgeting bereits befasst?
Wann ja, seit wann und in welcher Form?

11.          Welche Verfahren verwenden Sie bei der Umsetzung von Gender Budgeting und mit welcher Begründung tun Sie das?

12.          Gibt es eine Analyse darüber, welche frauenpolitischen Ziele mit den
Staatseinnahmen verfolgt werden?

13.          Gibt es eine Analyse der sozialen Kosten für Frauen, die durch das Steuer-
und Abgabesystem hervorgerufen werden?

14.          Welche frauenpolitisch relevanten Folgewirkungen der Staatseinnamenseite sind auf der Staatsausgabenseite zu erwarten?

15.          Welche internationalen Vorbilder haben Sie bei der Umsetzung von Gender Budgeting berücksichtigt und mit welcher Begründung?

16.          Warum ist bei beiden Etappen der Steuerreform noch keine
geschlechtergerechte Formulierung angewandt worden?

17.          Wann gedenken Sie Steuergesetze so zu formulieren, dass sich nicht nur die Hälfte der SteuerzahlerInnen, also männliche Steuerzahler, angesprochen fühlen?

18.          Wie sieht es bei Ihnen mit der Umsetzung von Gender Mainstreaming im
eigenen Haus aus? Welche Maßnahmen haben Sie bisher gesetzt?

19.          Welche Verfahren verwenden Sie bei der Durchführung von Gender
Mainstreaming und mit welcher Begründung?