224/J XXII. GP

Eingelangt am: 26.03.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Wöginger


und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend missbräuchliche Verwendung von Zivildienern bei der Volkshilfe in Wels

Durch den Zivildienst sollen Leistungen erbracht werden, die für die Allgemeinheit und für
die Gemeinschaft in gleicher Weise notwendig und nützlich sind. Einen wichtigen Aspekt
spielt dabei oft der karitative Charakter der Tätigkeiten im Bereich des Zivildienstes. Das
Betätigungsfeld der Volkshilfe entspricht dieser Voraussetzung, weshalb sie Zivildiener
zugewiesen erhält.

So verrichten bei der Volkshilfe Wels immer wieder Zivildiener ihren Dienst und sind damit
beschäftigt, alte Menschen zu betreuen, Wohnungsräumungen nach Verlassenschaften
durchzuführen oder in Gemeinschaftsarbeit auch einen Sozialmarkt für bedürftige Menschen
zu betreiben.

Laut Zeitungsberichten der OÖN (vom 28.02.03; vom 1.03.03), Volksblatt (vom 1.03.03), SN
(vom 1.03.03) und Kurier (vom 1.03.03) wurden jedoch zwei Zivildiener der Volkshilfe Wels
auch für andere Zwecke eingeteilt:

Im Zuge des Nationalratswahlkampfes 2002 sollen sie dazu angehalten worden sein,
Werbematerial an SP-Mitglieder zu verteilen, SP-Wahlplakate zu kleben und bei
Wahlkundgebungen Transparente zu schwingen. Der Geschäftsführer der Volkshilfe Wels
bestätigt den Arbeitsauftrag von der SPÖ. Solche Einnahmequellen seien sehr wichtig für
einen Sozialverein wie die Volkshilfe. Weiters heißt es in den OÖN vom 1.03.03 u.a.:
„Volkshilfe-Präsident Josef Weidenholzer sieht keinen ,politischen Missbrauch' darin, dass
Zivildiener auch bei Kundgebungen gegen das GATS teilnehmen, wo die Volkshilfe in der
Plattform ,Stopp GATS' beteiligt ist".


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Inneres folgende

Anfrage :

1.   Wurden Sie von diesem Vorfall bereits informiert?

2.   Wie beurteilen  Sie diesen Vorfall  im Lichte der gesetzlichen Regelungen  des
Zivildienstes?

3.   Sind Ihnen ähnlich gelagerte Fälle bezüglich des Einsatzgebietes von Zivildienern
bekannt?

4.   Welche Maßnahmen zur Kontrolle von Einrichtungen, die Dienstleistungen von
Zivildienern in Anspruch nehmen, existieren derzeit?

5.   Was werden Sie im konkreten Fall unternehmen?

6.   Welche Maßnahmen planen Sie, um derartige missbräuchlichen Inanspruchnahmen
von Dienstleistungen in Hinkunft zu vermeiden?