2240/J XXII. GP
Eingelangt am 29.10.2004
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde
an
die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
betreffend
CEDAW Bericht
Die
Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW),
stellt eine wichtige Grundlage zur Durchsetzung von Frauenrechten dar. Ein
Bericht,
der die Maßnahmen der Regierung zur
Umsetzung der CEDAW aufzeigt, wird in
naher Zukunft wieder fällig, so dass davon auszugehen ist, dass bereits
entsprechende Vorbereitungsschritte gesetzt wurden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.
Wurde der nächste zu erstellende Bericht bereits konkret
beauftragt?
2.
Wer wird diesen Bericht erstellen?
3.
Wer wird in die Erstellung des Berichtes darüber hinaus
einbezogen?
4.
In
welcher sonstigen Form werden ggfs. NGOs in die Berichterstellung
einbezogen?
5.
Was bzw. welche Themenfelder wird dieser Bericht
beinhalten?
6.
Welche Schwerpunkte werden Sie in diesem Bericht setzen?
7.
Welches Datenmaterial werden Sie dafür als Grundlage
verwenden?
8.
Wann wird dieser Bericht fertig gestellt werden?
9.
Wann wird dieser Bericht der Öffentlichkeit präsentiert
werden?
10. Wird der Bericht Schlussfolgerungen und
Empfehlungen für politische
Maßnahmen erhalten? In welcher Weise sonst werden die Ergebnisse des
Berichtes in die konkrete Arbeit der
Bundesregierung aufgenommen?