2250/J XXII. GP

Eingelangt am 09.11.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Ruth Becher

und GenossInnen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Kosten des Vizekanzler-Büros

In einer schriftlichen Beantwortung (GZ 351.050/0035-IV/8/2004) der im Rahmen der
Beratung im Budgetausschuss (Gruppe II) an Bundeskanzler Schüssel gerichteten mündlichen
Frage, wie hoch die Kosten für das Büro des Vizekanzlers seien, erklärte selbiger, dass im
Oktober 2003 zwischen dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
und dem Bundeskanzleramt ein Verwaltungsübereinkommen geschlossen worden sei, mittels
dem das Bundeskanzleramt dem Infrastrukturministerium „für die Amtszeit des derzeitigen
Vizekanzlers für die im Büro des Vizekanzlers beschäftigten Bediensteten acht Planstellen (...)
im Ausmaß von 330.000 €
je Kalenderjahr" zur Verfügung gestellt werde.

Da der Sinn und die Zweckmäßigkeit eines eigenen Vizekanzlerbüros in Anbetracht der
Tatsache, dass Vizekanzler Gorbach zur Ausübung seines diesbezüglichen Amtes die
Ressourcen des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie zur Verfügung
stünden, nicht nachvollzogen werden kann und darüber hinaus zu vermuten ist, dass die
Aufrechterhaltung zweier paralleler Büroinfrastrukturen für nur ein Regierungsmitglied
Mehrkosten für die österreichischen Steuerzahler verursacht, richten die unterzeichneten
Abgeordneten an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie nachstehende

Anfrage:

1. Welche Gründe können Sie anführen, die Sie im Oktober 2003 veranlassten, ein
Verwaltungseinkommen mit Bundeskanzler Schüssel zur Finanzierung eines eigenen
Vizekanzlerkabinett am Minoritenplatz abzuschließen, obwohl zur Ausübung Ihres
Amtes als Vizekanzlers die Ressourcen und die Infrastruktur Ihres Büros im
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie in der Radetzkystraße
im 3. Wiener Gemeindebezirk zur Verfügung stünde bzw. gestanden wären?


2.              Wie viele bzw. welche Personen, geordnet nach Funktionen und Namen, waren mit
1.1.2004 und bis  zum Einlangen  dieser Anfrage  in  Ihrem  Vizekanzlerkabinett
beschäftigt        und        auf        welcher        Grundlage        (Beamtendienstgesetz,
Vertragbedienstetengesetz, Sondervertrag gemäß § 36 VBG, Angestelltengesetz oder
Arbeitskräfteüberlassungsgesetz)     basiert    jeweils     das     Dienstverhältnis     der
MitarbeiterInnen?

3.              Das Bundeskanzleramt trägt laut dem oben angeführten Verwaltungsübereinkommen
die Personalkosten für acht Planstellen des Vizekanzlerbüros. Wie viele waren davon
mit 1.1.2004 und bis zum Einlangen dieser Anfrage dem Vizekanzlerbüro tatsächlich
zugewiesen?

4.      Für wie viele im Vizekanzlerbüro beschäftigte Personen nach Funktionen und Namen
trägt das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie die Kosten?

5.              Wie hoch sind die vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
getragenen      Personalkosten      pro      Kalenderjahr      (bitte      namentlich      nach
DienstnehmerInnen und inkludierter Sonderzahlungen sowie Überstundenpauschalen
auflisten)?

6.              Auf welcher Grundlage erfolgt die Ermittlung des Gehaltsanspruchs für das im
Vizekanzlerbüro beschäftigte Personal?

7.              Mit  welchen  MitarbeiterInnen  des  Vizekanzlerbüros  wurden  Arbeitsleihvertrage
abgeschlossen       und       welche       Vertragsinhalte       wurden       mit       welchen
Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen vereinbart (bitte geordnet nach namentlichen
DienstnehmerInnen) ?

8.              Mit welchen Kosten schlagen sich die Miet- und Betriebskosten der am Minoritenplatz
3 gelegenen Vizekanzler-Dependance pro Kalenderjahr zu Buche?

9.              Welche Umbauten wurden seit Ihrem Amtsantritt als Vizekanzler am 21.10.2004 im
gleichnamigen Büro vorgenommen?


10.      Welche Kosten sind hierfür im Detail angefallen?

11.      Welche   Anschaffungen   für   Büromittel   wurden   für   das   Vizekanzlerbüro   seit
21.10.2003 vorgenommen?

12.      Mit welchen Kosten schlugen sich diese im Konkreten zu Buche?

13.      Welche  technischen  Ausstattungen  (EDV-Anlagen,  Mobiltelefone,  Laptops  u.a.)
wurden seit Ihrem Amtsantritt im Oktober 2003 beschafft?

14.      Welche Kosten sind hierfür im Detail angefallen?

15.      Auf wie viele Dienstautos und Chauffeure können Sie als Vizekanzler zurückgreifen?

16.      Wurden unter Ihrer Ägide als Vizekanzler neue Dienstfahrzeuge angeschafft?

17.      Wenn ja, warum und um welche und wie viele handelt es sich dabei?

18.      Wie hoch waren jeweils die Kosten für die neu angeschafften Dienstautos?

19.      Planen Sie als Vizekanzler oder als Bundesminister für Verkehr, Innovation und
Technologie ein oder mehrere neue Dienstautos anzuschaffen?

20.      Wenn ja, wann sollen diese beschaffen werden und wie viel wird diese Anschaffung
kosten?