227/J XXII. GP
Eingelangt am: 26.03.2003
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dobnigg und Fleckl
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend Verlegung der Heeresmunitionsanstalt von Hieflau
nach Graz
Die geplante Verlegung des Kommandos der
Heeresmunitionsanstalt von Hieflau nach
Graz wäre ein weiterer Schlag gegen den ländlichen Raum. Nachdem es durch den
von
der ÖVP/FPÖ Regierung vollzogenen Kahlschlag bei Post, Gendarmerie,
Bezirksgerichten
und sozialen Einrichtungen ohnehin bereits zu einer massiven Abwertung der
Standort-
qualität vor allem auch in den Bezirken der Obersteiermark gekommen ist, plant
die
Bundesregierung offenbar jetzt auch noch die wenigen verbliebenen
Verwaltungseinrich-
tungen aus den Regionen abzuziehen. In diesem Fall ist das Kommando der
Heeresmuni-
tionsanstalt Hieflau betroffen.
Und dies, obwohl jede wirtschaftliche und organisatorische
Vernunft dagegen spricht. So
stellt ein Rechnungshofbericht aus dem Jahre 2001 fest, dass das erst 1986
fertiggestell-
te Munitionslager in Hieflau das neueste und modernste seiner Art ist und auch
vom be-
triebswirtschaftlichen Standpunkt aus höchst effizient arbeitet.
Viele weitere Argumente sprechen für das Verbleiben des
Kommandos in Hieflau und ge-
gen eine Verlegung nach Graz, wie etwa: Die intakte Infrastruktur mit einem
eigenen
Verladegleis samt Verladerampe außerhalb des Ortsgebietes, vorhandene
3-stöckige un-
terirdische Anlagen oder die Existenz einer eigenen Tankstelle.
Auch gibt es einen einstimmigen Beschluß des
Steiermärkischen Landtages aus dem Jah-
re 1999, in welchem der Verbleib des Kommandos der Heeresmunitionsanstalt in
Hieflau
gefordert wird.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den
Bundesminister für Landesver-
teidigung nachstehende
Anfrage:
1. Welche Pläne gibt es von
Seiten Ihres Ministeriums im Zusammenhang mit dem
Kommando der Heeresmunitionsanstalt Hieflau ?
2. Planen Sie die Verlegung
des Kommandos der Heeresmunitionsanstalt von Hieflau
nach Graz?
3. Wenn ja, welche Gründe gibt es
für eine derartige Verlegung und in welchem Zeitplan
soll diese stattfinden ?
4. Welche Schlüsse ziehen Sie aus
dem Rechnungshofbericht 2001 betreffend der Hee-
resmunitionsanstalt Hieflau ?
5. Sprechen nicht sämtliche
organisatorischen, verwaltungsökonomischen und betriebs-
wirtschaftlichen Parameter gegen eine Verlegung ?
6. Was soll Ihrer Meinung nach mit
den betroffenen Mitarbeiterinnen vor Ort nach einer
Verlegung passieren ?
7. Sehen sie nicht auch eine
gesamtwirtschaftliche Verantwortung des Österreichischen
Bundesheeres, die gegen eine weitere Aushöhlung des ländlichen Raums spricht ?
8. Kennen sie die einstimmige
Willensbekundung des Steiermärkischen Landtages be-
treffend des Kommandos der Heeresmunitionsanstalt Hieflau und wenn ja, welche
Schlüsse ziehen sie daraus ?