228/J XXII. GP

Eingelangt am: 26.03.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

der Abgeordneten Keck, Schöpf, Krist


und Genossen

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

betreffend „Hacklerregelung"

Im Regierungsprogramm der Österreichischen Bundesregierung für die XXII. Gesetzgebungs-
periode kann man im Kapitel „9. Pensionen" folgende kryptische Formulierung lesen:

„Sogenannte „Hacklerregelung": Verlängerung der „Hacklerregelung" bis 2010 (Pensions-
antritt nach 40 bzw. 45 Beitragsjahren)"

Angesichts der vollkommen unklaren inhaltlichen Ausgestaltung dieser Regelung und der
sprachlich sonderbaren und rechtlich nicht nachvollziehbaren Begriffswahl richten die
unterzeichneten Abgeordneten in diesem Zusammenhang an den Bundesminister für soziale
Sicherheit und Generationen nachstehende

Anfrage:

1.   Was genau wird im Regierungsprogramm unter der „sogenannten ,Hacklerregelung'"
verstanden?

2.   Aufgrund wessen Initiative und mit welcher Begründung wurde im Regierungsprogramm
dieses Wort „Hacklerregelung" verwendet?

3.   Welche Kriterien machen Ihrer Meinung nach einen Menschen zu einem „Hackler"?

4.   Wieviele „Hackler" gibt es derzeit in Österreich?

5.   Gibt es auch „Hacklerinnen" in Österreich? Wenn ja, wie viele?

6.   Wieviele Menschen haben Ihre sogenannte „Hacklerregelung" bisher in Anspruch nehmen
können? (Bitte nach Jahr und Geschlecht aufschlüsseln.)

7.   Wieviele Menschen werden Ihren Berechnungen bzw. Schätzungen nach im Jahr 2010
unter diese „Hacklerregelung" fallen?

8.   Warum wollen Sie die sogenannte „Hacklerregelung" nur bis zum Jahr 2010 verlängern?

9.   Was bedeutet es durchschnittlich für jene Menschen in finanzieller Hinsicht, die unter Ihre
„Hacklerregelung" fallen? (Bitte nach Geschlecht aufschlüsseln.)

10. Zitat aus der APA-Meldung Nr. 433 vom 10. März 2003: „Der stellvertretende FPÖ-
Obmann Max Walch will es "nicht zulassen, dass es zu Abschlägen bis zu 20 Prozent" im
Rahmen der Pensionsreform bei der Hacklerregelung kommt. Es müsse eine Obergrenze
geben. Walch meinte in einer Aussendung, es sei nicht einzusehen, dass nach 45
Dienstjahren bei Männern oder 40 bei Frauen "jemand mit einem Butterbrot nach Hause
geht"." Werden Sie diese Meinung des Abgeordneten Walch in Ihrer Amtsführung
berücksichtigen? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?


11. Sind Ihnen Überlegungen bekannt, wonach die „Hacklerregelung" auf „Schwerarbeiter"
und/oder „Schichtarbeiter" beschränkt werden soll?

12. Wenn ja, unterstützen Sie diese Überlegungen?

13. Wenn ja, warum, und bis wann wollen Sie diese Beschränkung verwirklichen?

14. Wenn ja, welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit jemand als „Schwerarbeiter" bzw.
„Schichtarbeiter" gilt?

15. Wie viele Frauen und wie viele Männer wären von einer „Schwerarbeiter-Regelung" bzw.
„Schichtarbeiter-Regelung" betroffen?