228/J XXII. GP
Eingelangt am:
26.03.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Keck, Schöpf, Krist
und Genossen
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend „Hacklerregelung"
Im Regierungsprogramm der Österreichischen
Bundesregierung für die XXII. Gesetzgebungs-
periode kann man im Kapitel „9. Pensionen" folgende kryptische
Formulierung lesen:
„Sogenannte „Hacklerregelung": Verlängerung
der „Hacklerregelung" bis 2010 (Pensions-
antritt nach 40 bzw. 45 Beitragsjahren)"
Angesichts der
vollkommen unklaren inhaltlichen Ausgestaltung dieser Regelung und der
sprachlich sonderbaren und rechtlich nicht nachvollziehbaren
Begriffswahl richten die
unterzeichneten Abgeordneten in diesem Zusammenhang an den
Bundesminister für soziale
Sicherheit und Generationen nachstehende
Anfrage:
1. Was genau wird im
Regierungsprogramm unter der „sogenannten ,Hacklerregelung'"
verstanden?
2. Aufgrund wessen Initiative und
mit welcher Begründung wurde im Regierungsprogramm
dieses Wort „Hacklerregelung" verwendet?
3. Welche Kriterien machen Ihrer Meinung nach einen Menschen zu einem „Hackler"?
4. Wieviele „Hackler" gibt es derzeit in Österreich?
5. Gibt es auch „Hacklerinnen" in Österreich? Wenn ja, wie viele?
6. Wieviele Menschen haben Ihre
sogenannte „Hacklerregelung" bisher in Anspruch nehmen
können? (Bitte nach Jahr und Geschlecht aufschlüsseln.)
7. Wieviele Menschen werden Ihren
Berechnungen bzw. Schätzungen nach im Jahr 2010
unter diese „Hacklerregelung" fallen?
8. Warum wollen Sie die sogenannte „Hacklerregelung" nur bis zum Jahr 2010 verlängern?
9. Was bedeutet es durchschnittlich
für jene Menschen in finanzieller Hinsicht, die unter Ihre
„Hacklerregelung" fallen? (Bitte nach Geschlecht aufschlüsseln.)
10. Zitat
aus der APA-Meldung Nr. 433 vom 10. März 2003: „Der stellvertretende FPÖ-
Obmann Max Walch will es "nicht zulassen, dass es zu Abschlägen
bis zu 20 Prozent" im
Rahmen der Pensionsreform bei der Hacklerregelung kommt. Es müsse eine
Obergrenze
geben. Walch
meinte in einer Aussendung, es sei nicht einzusehen, dass nach 45
Dienstjahren bei Männern oder 40 bei Frauen
"jemand mit einem Butterbrot nach Hause
geht"." Werden Sie diese Meinung des Abgeordneten Walch in
Ihrer Amtsführung
berücksichtigen? Wenn ja, wie? Wenn nein,
warum nicht?
11. Sind Ihnen
Überlegungen bekannt, wonach die „Hacklerregelung" auf „Schwerarbeiter"
und/oder „Schichtarbeiter" beschränkt werden soll?
12. Wenn ja, unterstützen Sie diese Überlegungen?
13. Wenn ja, warum, und bis wann wollen Sie diese Beschränkung verwirklichen?
14. Wenn ja, welche
Kriterien müssen erfüllt sein, damit jemand als „Schwerarbeiter" bzw.
„Schichtarbeiter" gilt?
15. Wie viele Frauen
und wie viele Männer wären von einer „Schwerarbeiter-Regelung" bzw.
„Schichtarbeiter-Regelung" betroffen?