2294/J XXII. GP

Eingelangt am 10.11.2004
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Glawischnig, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Wirtschaft & Arbeit

 

betreffend Steinbruch Hollitzer Bad Deutsch-Altenburg.

 

Im Tagebau Pfaffenberg der Hollitzer Baustofferke Betriebs-GmbH werden pro Jahr ca. 1 Mio. Tonnen Dolomit gefördert und verarbeitet. Der Betrieb und die geplante Erweiterung des Steinbruchs bei Bad Deutsch-Altenburg Betrieb führen allerdings zu massiven Problemen, die insbesondere die angrenzende Bevölkerung betreffen.

 

Die bis zu dreimal wöchentlich durchgeführten Sprengungen verursachen enorme Erschütterungen, welche wiederum zu erheblichen Schäden an den Häusern der umliegenden Gemeinden führen. Die betroffenen Hausbesitzer haben in dieser Angelegenheit bereits mehrmals Anzeige erstattet.

 

Die kontinuierlichen Sprengarbeiten bewirken auch eine erhöhte Feinstaubbelastung in der Region. Luftgütemessungen in den Jahren 2002 bis 2003 im Kurort Bad Deutsch Altenburg ergaben, dass der gesetzliche Grenzwert für den lungengängigen Feinstaub PM10 an 98 Tagen überschritten wurde. Aus diesem Grund wurde Anfang Juli 2004 der Verwaltungsbezirk Bruck an der Leitha als belastetes Gebiet (Luft) im Sinne des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes ausgewiesen. Ein umweltmedizinisches Gutachten (von OA Dr. Moshammer) kommt zum Schluss, dass die derzeitige Situation aus medizinischer Sicht mittel- bis längerfristig als nicht vertretbar bezeichnet werden muss.

 

Durch die bereits bewilligte Erweiterung des Steinbruchs wird das Abbaugebiet in die unmittelbare Nähe von Wohnsiedlungsbereichen verlegt. Dabei wird der gesetzliche Mindestabstand von 300 Meter (§ 82 MinroG) deutlich unterschritten. Zudem führt das massive Abbauvolumen bereits nach 10 Jahren zu einer Absenkung der Kontur des Pfaffenberges um ca. 50 Höhenmeter. Die nachhaltige Veränderung der Silhouette und der Abbau der Berg-Kulisse lässt in den kommenden Jahren eine noch stärkere Staubbelastung für die dahinter liegenden Siedlungen erwarten.

 

Der Betrieb des Steinbruches wurde im Jahre 1998 nach dem Berggesetz 1975 von der Berghauptmannschaft Bruck an der Leitha genehmigt. Der Bescheid umfasst einen Abbau über 60 Jahre (bis zum Jahre 2058) mit einer jährlichen Fördermenge von 450.000 m3. Allerdings handelt es sich dabei nicht um eine Genehmigung eines Betriebsplanes, sondern um eine Anordnung zur Durchführung von erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen gemäß §203 Abs. 2 des Berggesetzes. Dieser Paragraf regelt die Sicherheitsmaßnahmen von Bergbaubetrieben, wenn durch den Abbau Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von fremden Personen besteht. Durch diese Vorgangsweise wurde die normalerweise übliche Genehmigung der Abbautätigkeit in 5 Jahres-Schritten umgangen. Zusätzlich gab es keine Beteiligungsmöglichkeiten für Nachbarn und Gemeinden.

Im Jahre 1997 wurde der Hollitzer Baustoffwerke BetriebsgesmbH die naturschutzbehördliche Bewilligung für den gegenständlichen Steinbruch erteilt. Zum damaligen Zeitpunkt besagten die Übergangsbestimmungen des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes, dass die Bestimmungen des 2. Abschnittes dann nicht zum Tragen kommen, wenn für ein Vorhaben ein nach den Verwaltungsvorschriften erforderliches Genehmigungsverfahren bis zum 31. Dezember 2004 eingeleitet wurde. Da für den Steinbruch zum damaligen Zeitpunkt eine Rodungsbewilligung aus dem Jahre 1958 vorlag, die das gesamte Projektsgebiet abdeckt, wurde keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.

Die Grundstücke, welche in der Rodungsbewilligung angeführt sind, wurden allerdings bereits in den Jahren 1980 bis 1989 abgebaut. Die derzeitigen Abbautätigkeiten erfolgen auf Grundstücken, die nicht von der Rodungsbewilligung erfasst sind. Aus diesem Grund ist die Übergangsbestimmung des Umweltverträglichkeitsgesetzes nicht anwendbar. Für die 1998 bergrechtlich genehmigten Maßnahmen wäre daher eine UVP-Genehmigung einzuholen gewesen.

 

Zusammenfassend ist der derzeitige Betrieb des Steinbruchs auf Grund des übermäßig großen Abbauvolumens, der enormen Staubentwicklung und der unmittelbaren Nähe zum Siedlungsgebiet nicht tragbar. Diese Fehler müssen rasch korrigiert werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

  1. Welche Maßnahmen wurden seitens der Behörde durchgeführt bzw. sind geplant, um die unzumutbare Situation für die ansässige Bevölkerung zu verbessern?
  2. Inwieweit wurde seitens der Behörde geprüft, ob die Abbauberechtigung nach § 68 Abs 2 AVG wegen Gefährdung von Menschen widerrufen werden muss?
  3. Inwieweit wurde seitens der Behörde geprüft, ob dem Bergbauberechtigten Sicherheitsmaßnahmen nach § 179 Abs. 2 MinroG wegen Gefährdung der Gesundheit von fremden Personen bzw. wegen unzumutbarer Belästigung von fremden Personen aufzutragen sind?
  4. Aus welchen Gründen wurde 1998 eine Anordnung zur Durchführung von erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen gemäß § 203 Abs. 2 des Berggesetzes erlassen?
  5. Wie groß ist die neue Abbaufläche (in ha) des 1998 erlassenen bergrechtlichen Bescheides?
  6. Welche Auflagen und welche Genehmigungsdauer wurden mit dem bergrechtlichen Bescheid von 1998 erteilt?
  7. Welche anderen behördlichen Genehmigungen wurden für den Betrieb des Steinbruchs Pfaffenberg erteilt? Bitte führen Sie die Inhalte dieser Genehmigungen an, insbesondere Auflagen und Genehmigungszeiträume.