2296/J XXII. GP

Eingelangt am 10.11.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Bettina Stadlbauer

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend „Verein für Abrechnungskontrolle"

In der Anfragebeantwortung 1908/AB auf die Anfrage 1918/J betreffend „Hotline - „0800112 112 —
Notruf für Opfer" schreiben Sie, dass die Einrichtung „Notruf für Opfer" nicht im Auftrag des
Bundesministeriums für Justiz eingerichtet wurde, sondern es sich dabei um ein Projekt des Vereins
„Mein Recht auf Kontrolle - Verein für Abrechnungskontrolle" handelt. Weiters ist in der
Anfragebeantwortung zu lesen, dass der Verein für Abrechnungskontrolle im Jahr 2003 an das
Justizministerium mit einem Förderungsansuchen zur Realisierung des „Notruf für Opfer"
herangetreten ist, welches vom Justizministerium bewilligt wurde. Das Justizministerium hat fürs erste
Betriebsjahr des„Notruf für Opfer" 500.000 Euro zur Verfügung gestellt.

Auf der Homepage des „Verein für Abrechnungskontrolle" unter www.abrechnungskontrolle.at sind
unter dem Punkt Mitglieder des Vereins folgende Institutionen angeführt:
Bundesministerium für Justiz
Rechtsanwaltskammer Wien
Kammer der Wirtschaftstreuhänder

Daraus ist zu schließen, dass das Bundesministerium für Justiz in seiner Funktion als Mitglied des
„Verein für Abrechnungskontrolle" beim Bundesministerium für Justiz ein Förderansuchen für den
Notruf für Opfer gestellt hat - sprich: das Justizministerium sucht bei sich selbst um Subvention an!

In Ihrer Anfragebeantwortung ist auch zu lesen, dass die 13 beim „Notruf für Opfer" tätigen
RechtsanwältInnen die AnruferInnen, soweit den Personen nicht unmittelbar geholfen werden kann, an
die für diesen Fall kompetenten Opferhilfeorganisationen und Behörden verweisen. Das bedeutet, dass
die ohnehin ums finanzielle Überleben kämpfenden Opferhilfseinrichtungen, wie etwa die
Frauenhelpline gegen Gewalt, noch mehr Opfer mit immer weniger Budget zu betreuen haben!


Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz
nachstehende

Anfrage:

1.               Ist der „Verein für Abrechnungskontrolle" nach wie vor Trägerverein des „Notruf für Opfer"?

2.               Wenn ja, welcher Zusammenhang besteht zwischen Abrechnungskontrolle und Opferhilfe?

3.               Wenn nein, welcher Verein ist zur Zeit Trägerverein des,,Notruf für Opfer"?

4.       Wer sind die Mitglieder des Trägervereins „Notruf für Opfer"?

5.               Das Justizministerium in seiner Funktion als Mitglied des Vereins für Abrechnungskontrolle stellte
ein Förderansuchen an sich selbst und beschied es positiv. Wodurch wird gewährleistet, dass dieses
Förderansuchen wie jedes andere behandelt wurde?

6.               Sehen Sie als Justizministerium eine Unvereinbarkeit, wenn Sie als Ministerin einen Verein fördern,
bei welchem das Justizministerium Mitglied ist?

7.               Gibt es darüber ein Rechtsgutachten Ihres Hauses? Wenn ja, wie lautet dieses?

8.               Wie beurteilen sie es politisch, dass das Justizministerium in seiner Funktion als Mitglied des
Vereins für Abrechnungskontrolle ein Förderansuchen an sich selbst stellte und bewilligte?

9.               Bei welchen Vereinen ist das Justizministerium Vereinsmitglied?

10.         Wurden diese Vereine vom Justizministerium oder anderen Ressorts gefördert?

11.         Wenn ja, welcher Verein, von welchem Ressort, in welcher Höhe und aufgrund welchen
Sachverhaltes sowie in welchem Budgetjahr?

12.         In 1908/AB schreiben Sie, dass der Erfolg der Hotline ständig überprüft wird. Wie lauten die
Ergebnisse dieser Überprüfungen?


13.         Wie viele AnruferInnen hatte der „Notruf für Opfer" seit seinem Start?

14.         Wie viele dieser Anrufe wurden von Männern getätigt, wie viele von Frauen?

15.         An welche Einrichtungen wurden wie viele AnruferInnen weitervermittelt? (bitte um Auflistung)

16.         Die Weiterleitung der AnruferInnen durch den, "Notruf für Opfer" an die verschiedenen spezifischen
Opferschutzeinrichtunen ist für diese mit einem erhöhten Arbeitsaufwand verbunden. Wird dies
vom Ministerium in den Subventionen berücksichtigt?

17.         Wie viele Arbeitsstunden wurden von den für „Notruf für Opfer" tätigen RechtsanwältInnen bis
dato tatsächlich geleistet?

18.         Welche für die Opferhilfe relevanten Fortbildungsmaßnahmen wurden von den für,,Notruf für
Opfer" tätigen RechtsanwältInnen bis dato absolviert?

19.         Laut Aussagen von AnruferInnen ist es vorgekommen, dass sie die Auskunft beim Notruf für
Opfer erhalten haben, der/die Bereitschaft habende Anwalt/in sei zur Zeit in einer Verhandlung?
Wie erklären Sie dies?

20.   Im Bundesvoranschlag 2005 ist angeführt, dass für die Opferhilfe 2 Millionen Euro zur Verfügung
stehen. Wie wird das Geld aufgeteilt? Welche Einrichtungen bekommen wie viel? (bitte um genaue
Auflistung)