2296/J XXII. GP
Eingelangt am 10.11.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Bettina Stadlbauer
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend „Verein für Abrechnungskontrolle"
In
der Anfragebeantwortung 1908/AB auf die Anfrage 1918/J betreffend „Hotline -
„0800112 112 —
Notruf für Opfer" schreiben Sie, dass die Einrichtung „Notruf für
Opfer" nicht im Auftrag des
Bundesministeriums für Justiz eingerichtet wurde, sondern es sich dabei um ein
Projekt des Vereins
„Mein Recht auf Kontrolle - Verein für Abrechnungskontrolle" handelt.
Weiters ist in der
Anfragebeantwortung zu lesen, dass der Verein für Abrechnungskontrolle im Jahr
2003 an das
Justizministerium mit einem Förderungsansuchen zur Realisierung des „Notruf für
Opfer"
herangetreten ist, welches vom
Justizministerium bewilligt wurde. Das Justizministerium hat fürs erste
Betriebsjahr des„Notruf für Opfer" 500.000 Euro zur Verfügung
gestellt.
Auf der Homepage des „Verein für
Abrechnungskontrolle" unter www.abrechnungskontrolle.at sind
unter dem Punkt
Mitglieder des Vereins folgende Institutionen angeführt:
Bundesministerium für Justiz
Rechtsanwaltskammer Wien
Kammer der Wirtschaftstreuhänder
Daraus
ist zu schließen, dass das Bundesministerium für Justiz in seiner Funktion als
Mitglied des
„Verein für Abrechnungskontrolle" beim
Bundesministerium für Justiz ein Förderansuchen für den
Notruf für Opfer gestellt hat -
sprich: das Justizministerium sucht bei sich selbst um Subvention an!
In
Ihrer Anfragebeantwortung ist auch zu lesen, dass die 13 beim „Notruf für
Opfer" tätigen
RechtsanwältInnen die AnruferInnen, soweit
den Personen nicht unmittelbar geholfen werden kann, an
die für diesen Fall kompetenten Opferhilfeorganisationen und Behörden
verweisen. Das bedeutet, dass
die ohnehin ums finanzielle Überleben kämpfenden Opferhilfseinrichtungen, wie
etwa die
Frauenhelpline gegen Gewalt, noch mehr Opfer mit immer weniger Budget zu
betreuen haben!
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz
nachstehende
Anfrage:
1.
Ist der „Verein für Abrechnungskontrolle" nach wie
vor Trägerverein des „Notruf für Opfer"?
2.
Wenn ja, welcher Zusammenhang besteht zwischen
Abrechnungskontrolle und Opferhilfe?
3.
Wenn nein, welcher Verein ist zur Zeit Trägerverein
des,,Notruf für Opfer"?
4.
Wer sind die Mitglieder des Trägervereins „Notruf für
Opfer"?
5.
Das Justizministerium in seiner Funktion als Mitglied
des Vereins für Abrechnungskontrolle stellte
ein Förderansuchen an sich selbst und beschied es positiv. Wodurch wird
gewährleistet, dass dieses
Förderansuchen
wie jedes andere behandelt wurde?
6.
Sehen Sie als Justizministerium eine Unvereinbarkeit,
wenn Sie als Ministerin einen Verein fördern,
bei
welchem das Justizministerium Mitglied ist?
7.
Gibt es darüber ein Rechtsgutachten Ihres Hauses? Wenn
ja, wie lautet dieses?
8.
Wie beurteilen sie es politisch, dass das
Justizministerium in seiner Funktion als Mitglied des
Vereins
für Abrechnungskontrolle ein Förderansuchen an sich selbst stellte und
bewilligte?
9.
Bei welchen Vereinen ist das Justizministerium
Vereinsmitglied?
10.
Wurden diese Vereine vom Justizministerium oder anderen
Ressorts gefördert?
11.
Wenn ja, welcher Verein, von welchem Ressort, in welcher
Höhe und aufgrund welchen
Sachverhaltes
sowie in welchem Budgetjahr?
12.
In 1908/AB schreiben Sie, dass der Erfolg der Hotline
ständig überprüft wird. Wie lauten die
Ergebnisse
dieser Überprüfungen?
13.
Wie viele AnruferInnen hatte der „Notruf für Opfer"
seit seinem Start?
14.
Wie viele dieser Anrufe wurden von Männern getätigt, wie
viele von Frauen?
15.
An welche Einrichtungen wurden wie viele AnruferInnen
weitervermittelt? (bitte um Auflistung)
16.
Die Weiterleitung der AnruferInnen durch den,
"Notruf für Opfer" an die verschiedenen spezifischen
Opferschutzeinrichtunen
ist für diese mit einem erhöhten Arbeitsaufwand verbunden. Wird dies
vom Ministerium in den Subventionen berücksichtigt?
17.
Wie viele Arbeitsstunden wurden von den für „Notruf für
Opfer" tätigen RechtsanwältInnen bis
dato tatsächlich geleistet?
18.
Welche für die Opferhilfe relevanten
Fortbildungsmaßnahmen wurden von den für,,Notruf für
Opfer" tätigen RechtsanwältInnen bis dato absolviert?
19.
Laut Aussagen von AnruferInnen ist es vorgekommen, dass
sie die Auskunft beim Notruf für
Opfer
erhalten haben, der/die Bereitschaft habende Anwalt/in sei zur Zeit in einer
Verhandlung?
Wie
erklären Sie dies?
20.
Im Bundesvoranschlag 2005 ist angeführt, dass für die
Opferhilfe 2 Millionen Euro zur Verfügung
stehen. Wie wird das Geld aufgeteilt? Welche Einrichtungen bekommen wie viel?
(bitte um genaue
Auflistung)