2301/J XXII. GP

Eingelangt am 10.11.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Christine Lapp

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

betreffend Tabakwerbeverbot 2005

Während einerseits die österreichische Werbe- und Medienbranche Sturm läuft gegen das
geplante Tabakwerbeverbot, spricht sich die österreichische Ärztekammer andererseits
wiederum für möglichst umfangreiche Maßnahmen aus, um den Tabakkonsum und die
Werbung für selbigen möglichst drastisch und nachhaltig zu senken, respektive
einzuschränken.

Auf den positiven gesundheitlichen Aspekt, den ein Verzicht auf den täglichen
„Glimmstängel" mit sich bringt, soll hier nicht näher eingegangen werden, da dies völlig
außer Streit steht. Auch vernünftige Maßnahmen, wie ein weit reichender Schutz für Kinder
und Jugendliche vor den gesundheitlichen Gefahren des Rauchens ist zweifelsohne sinnvoll
und steht ebenfalls außer Streit.

In Österreich soll das geplante Tabakwerbeverbot bereits ab 1.1.2005 in Kraft treten, obwohl
die EU-Richtlinie, die den Gesetzesentwurf und dessen Umsetzung bedingt, erst im Juli 2005
umgesetzt werden muss.

Fragwürdig bei diesem Entwurf ist auch die Vielzahl der Verbote für Tabaktrafiken (z. B.
Verbot von Werbung und Produktinformation im und am Verkaufslokal, Rauchverbot im
Geschäftslokal etc.), die diese vor existentielle Probleme stellen. Bedenkt man noch, dass
zahlreiche Menschen mit Behinderungen im Tabakwareneinzelhandel tätig sind, ergibt sich
daraus sozialpolitisch eine mehr als „schiefe Optik". Mangels alternativer Beschäftigungs-
möglichkeiten für betroffene TabaktrafikantenInnen mit Behinderung ergibt sich daraus eine
grobe und unsoziale Benachteiligung, die einer gleichberechtigten Teilhabe behinderter
Menschen in Erwerb und Gesellschaft entgegensteht.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an das oben genannte Mitglied der
Bundesregierung nachstehende

Anfrage

1.              Welches konkrete Ziel verfolgt das geplante Tabakwerbeverbot?

2.              Rund 8000 österreichische Trafikanten leben von ihrer Arbeit und dem Verkauf ihrer
Ware. Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat die geplante Tabakgesetzesnovelle
für diese Berufsgruppe?

3.              Wie hoch sind die Verluste, die der Medienbranche durch ein Tabakwerbeverbot
entstehen?


4.      Warum wird die EU-Richtlinie nicht 1:1 umgesetzt, sondern noch um zahlreiche
darüber hinausgehende unbestimmte Verbote (z. B. §1 Z 7 und 7a) und
Einschränkungen( §11 Abs. 4) ergänzt?

5.             Soll die Gesetzesnovelle noch vor der EU-Zeitvorgabe umgesetzt werden und, wenn
ja, welche Gründe haben dazu geführt?

6.             Werden die vorgesehenen Maßnahmen (Verbote, Einschränkungen etc.) die Zahl der
rund 800.000 stark nikotinabhängigen ÖsterreicherInnen senken?

7.             Welche Auswirkungen auf Minderausgaben im Gesundheitsbereich wird dieses
Gesetz haben? Um welche Beträge in Millionen Euro pro Jahr wird es sich nach
Einschätzung des Ministeriums für Gesundheit und Frauen dabei handeln?

8.             Warum haben gerade Tabaktrafiken so harte Werbeverbote auferlegt bekommen?

9.             Warum ist dem Gastgewerbe in vorliegender Gesetzesnovelle eine Ausnahme vom
gesetzlichen Rauchverbot zugestanden worden, den Tabaktrafikanten, was das
Anbieten von Tabakwaren und Rauchen im Geschäftslokal betrifft jedoch nicht?

10.      Sind Maßnahmen geplant, die rund 8000 österreichischen Tabaktrafikanten finanziell
oder materiell zu unterstützen, sollte es zu drastischen Umsatzeinbußen aufgrund der
Gesetzesnovelle kommen?