2301/J XXII. GP
Eingelangt am 10.11.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Christine Lapp
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
betreffend Tabakwerbeverbot 2005
Während einerseits die österreichische Werbe- und
Medienbranche Sturm läuft gegen das
geplante
Tabakwerbeverbot, spricht sich die österreichische Ärztekammer andererseits
wiederum für möglichst umfangreiche Maßnahmen aus, um den Tabakkonsum und die
Werbung für selbigen möglichst drastisch und nachhaltig zu senken, respektive
einzuschränken.
Auf
den positiven gesundheitlichen Aspekt, den ein Verzicht auf den täglichen
„Glimmstängel" mit sich bringt, soll hier nicht näher eingegangen werden,
da dies völlig
außer Streit steht. Auch vernünftige
Maßnahmen, wie ein weit reichender Schutz für Kinder
und Jugendliche vor den gesundheitlichen Gefahren des Rauchens ist zweifelsohne
sinnvoll
und steht ebenfalls außer Streit.
In Österreich soll
das geplante Tabakwerbeverbot bereits ab 1.1.2005 in Kraft treten, obwohl
die EU-Richtlinie, die den Gesetzesentwurf und dessen Umsetzung bedingt, erst
im Juli 2005
umgesetzt werden
muss.
Fragwürdig
bei diesem Entwurf ist auch die Vielzahl der Verbote für Tabaktrafiken (z. B.
Verbot von Werbung und Produktinformation im und am Verkaufslokal, Rauchverbot
im
Geschäftslokal etc.), die diese vor existentielle Probleme stellen. Bedenkt man
noch, dass
zahlreiche Menschen mit Behinderungen im Tabakwareneinzelhandel tätig sind,
ergibt sich
daraus sozialpolitisch eine mehr als „schiefe Optik". Mangels alternativer
Beschäftigungs-
möglichkeiten für betroffene
TabaktrafikantenInnen mit Behinderung ergibt sich daraus eine
grobe und unsoziale Benachteiligung, die einer gleichberechtigten Teilhabe
behinderter
Menschen in Erwerb und Gesellschaft entgegensteht.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an das
oben genannte Mitglied der
Bundesregierung nachstehende
Anfrage
1.
Welches
konkrete Ziel verfolgt das geplante Tabakwerbeverbot?
2.
Rund 8000 österreichische Trafikanten leben von ihrer
Arbeit und dem Verkauf ihrer
Ware. Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat die geplante
Tabakgesetzesnovelle
für diese Berufsgruppe?
3.
Wie hoch sind die Verluste, die der Medienbranche durch
ein Tabakwerbeverbot
entstehen?
4.
Warum wird die EU-Richtlinie nicht 1:1 umgesetzt,
sondern noch um zahlreiche
darüber hinausgehende
unbestimmte Verbote (z. B. §1 Z 7 und 7a) und
Einschränkungen( §11 Abs. 4) ergänzt?
5.
Soll die Gesetzesnovelle noch vor der EU-Zeitvorgabe
umgesetzt werden und, wenn
ja, welche Gründe
haben dazu geführt?
6.
Werden die vorgesehenen Maßnahmen (Verbote,
Einschränkungen etc.) die Zahl der
rund 800.000 stark
nikotinabhängigen ÖsterreicherInnen senken?
7.
Welche Auswirkungen auf Minderausgaben im
Gesundheitsbereich wird dieses
Gesetz haben? Um welche Beträge in Millionen Euro pro Jahr wird es sich nach
Einschätzung des
Ministeriums für Gesundheit und Frauen dabei handeln?
8.
Warum
haben gerade Tabaktrafiken so harte Werbeverbote auferlegt bekommen?
9.
Warum ist dem Gastgewerbe in vorliegender
Gesetzesnovelle eine Ausnahme vom
gesetzlichen
Rauchverbot zugestanden worden, den Tabaktrafikanten, was das
Anbieten von Tabakwaren und Rauchen im Geschäftslokal betrifft jedoch nicht?
10.
Sind Maßnahmen geplant, die rund 8000 österreichischen
Tabaktrafikanten finanziell
oder materiell zu
unterstützen, sollte es zu drastischen Umsatzeinbußen aufgrund der
Gesetzesnovelle kommen?