2311/J XXII. GP

Eingelangt am 11.11.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Zinggl, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Bundesbeschaffungsges.m.b.H und Buchpreisbindung

Die Bundesbeschaffungsgesm.b.H. (BBG), ein dem Finanzministerium unterstehendes
Tochterunternehmen der Republik Österreich, hat nach einem Ausschreibungsverfahren der
Firma Morawa & Co den Auftrag gegeben, ab 1. Jänner 2005 die Belieferung aller
Bundesstellen mit Fachliteratur, -Zeitschriften, Zeitungen und elektronischen Medien zu
übernehmen. Das Auftragsvolumen umfasst rund sechs Mio. Euro jährlich, der von Morawa
& Co angebotene Gesamtrabatt beträgt mit 16 Prozent jedoch erheblich mehr als der
gesetzlich erlaubte Rabatt von fünf Prozent. Deswegen hat der Hauptverband des Buchhandels
im Mai 2004 eine Klage eingebracht.

Nun hat die BBG bei einer ersten Tagsatzung beantragt, dass vor der konkreten Klärung der
Zulässigkeit des Angebotes die Verfassungsmäßigkeit und die EU-Konformität des
Buchpreisbindungsgesetzes zu prüfen sei. Dieses ist aber erst im Juli dieses Jahres mit den
Stimmen aller Parlamentsparteien von einem befristeten in ein unbefristetes Gesetz
umgewandelt worden.

In einer Anfragebeantwortung hat Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel am
4.12.2003 festgestellt: „Das System der Buchpreisbindung hat sich bewährt. Durch
diese gesetzliche Regelung wurde der Differenziertheit und Vielfalt des
österreichischen Verlagswesens und Buchmarktes auch nach der Aufhebung der
grenzüberschreitenden Buchpreisbindung Rechnung getragen.... Die gesetzliche
Regelung der Buchpreisbindung gilt nicht nur für den einzelnen Konsumenten,
sondern selbstverständlich auch für den Bund und die BundesbeschaffungsgmbH.
Die Befürchtung hinsichtlich eines möglichen Verstoßes gegen das
Buchpreisbindungsgesetz im Falle einer zentralen Beschaffung für den Bund ist
unbegründet... Die Einhaltung des Buchpreisbindungsgesetzes wird weiterhin
während der gesamten Vertraglaufzeit von der BBG kontrolliert."

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.  Stehen Sie auf der Seite des - von Ihnen im Ministerrat mitunterstützten -
Bundesgesetzes über die Preisbindung bei Büchern oder auf dem
Standpunkt, dass billigere Einkaufspreise seitens des Bundes der
wirtschaftlichen Schädigung österreichischer Klein- und Mittelbetriebe
vorzuziehen wären?


2.             Wie erklären Sie sich, dass das BBG, eine Tochtergesellschaft der Republik,
in ein gerichtliches Verfahren mit der Vermutung eintritt, dass das
Bundesgesetz zur Buchpreisbindung nicht verfassungskonform sein könnte?

3.             Befürchten etwa auch Sie selbst, dass das Buchpreisbindungsgestz nicht EU-
konform oder verfassungswidrig sein könnte? Wurde diese Frage seitens des
Ministeriums geprüft?